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: Trainees, Praktikanten & Co. - Ausbildung und Einsatz besonderer Personengruppen im Betrieb

Ausgewertet wurden 118 Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus den Jahren 1972 bis 2009

Neben Auszubildenden, die eine reguläre duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, gibt es eine Reihe weiterer Personengruppen, die ebenfalls eine Art betrieblicher Ausbildung durchlaufen. Es handelt sich um
- Praktikanten, die im Rahmen eines Studiums oder einer vollzeitschulischen Ausbildung ein Berufspraktikum absolvieren
- Diplomanden und Doktoranden, die an einem betrieblichen Forschungsprojekt arbeiten
- Schüler und Schülerinnen, die ein Schulpraktikum machen
- Hochschulabsolventen, die ein Volontariat oder ein Traineeprogramm durchlaufen
- Zivildienstleistende, die eine berufsbezogene Basisqualifikation erhalten.

Die betrieblichen Vereinbarungen zeigen wie auf betrieblicher Ebene Regelungen getroffen werden können, die einerseits den Betroffenen Sicherheit und eine Perspektive bieten, andererseits die Stammbelegschaft davor schützt, von diesen Arbeitskräften verdrängt zu werden.
Die Auswertung gibt Auskunft über die Motivation der Betriebsparteien, Regelungen für diese Personengruppen zu treffen und über die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Praktikanten, Trainees, Volontären, usw. Vor allem macht sie auf die vielen ungeklärten Punkte aufmerksam, die in einer Betriebsvereinbarung diese Personengruppe betreffend angesprochen und geregelt werden können.

Quelle

Busse, Gerd (2009): Trainees, Praktikanten & Co. - Ausbildung und Einsatz besonderer Personengruppen im Betrieb
Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6, Düsseldorf, 33 Seiten

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