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Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung (Mai 2003): Der Aufsichtsrat in der Insolvenz der Kapitalgesellschaft

In der Pleite eines Unternehmens übernimmt der Insolvenzverwalter das Ruder. Die Geschäftsleitung hat auf das Vermögen der Gesellschaft keinen Zugriff mehr. Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat in dieser Situation? Jedenfalls bleibt der Aufsichtsrat auch in der Insolvenz im Amt. Aber das Insolvenzverfahren verändert sowohl die persönliche Lage der Aufsichtsratsmitglieder als auch die Kompetenzen des Gremiums. Eine Kontrolle des Insolvenzverwalters durch den Aufsichtsrat findet nicht statt. Hingegen bleibt die Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer. Persönlich sind die Aufsichtsratsmitglieder verpflichtet, den Insolvenzverwalter zu unterstützen.
Das Werk behandelt alle Fragen, die sich für einen Aufsichtsrat in der Insolvenz einer GmbH oder AG stellen. Es schafft Rechtsklarheit für Insolvenzverwalter und alle Beteiligten an einem Insolvenzverfahren. Gleichzeitig leistet es einen Beitrag zu dem Recht der Gesellschaftsinsolvenz.
Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er ist zu dem Themenkreis mit wissenschaftlichen Arbeiten und unternehmensberatend hervorgetreten.

Quelle

Noack, Ulrich: Der Aufsichtsrat in der Insolvenz der Kapitalgesellschaft
Schriften der Hans-Böckler-Stiftung, Baden-Baden, ISBN: 978-3-8329-0393-0, 47 Seiten

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