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: Mitbestimmung beim betrieblichen Umweltschutz

Betrieblicher Umwelschutz ist für Beschäftigte und Betriebsräte von großer Bedeutung: In vielen Fällen ist betrieblicher Umweltschutz eng verbunden mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz; eine umweltsichernde Betriebsorganisation ist in der Regel auch eine gesundheitsschützende Organisation. Betrieblicher Umweltschutz dient aber auch der Modernisierung der Produktion sowie der Produkte und kann damit zu einer nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze beitragen. Beide Ziele müssen gegenseitig ausbalanciert werden, so dass betrieblicher Umweltschutz zu Recht in § 80 BetrVG als eine Querschnittsaufgabe des Betriebsrats formuliert ist. Die hier vorgelegte Broschüre gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Beteiligungsrechte, die Betriebsräten im betrieblichen Umweltschutz zustehen, und will damit sowohl Partizipation als auch Umweltschutz fördern.

Quelle

Kohte, Wolfhard (2007): Mitbestimmung beim betrieblichen Umweltschutz
Die novellierte Betriebsverfassung Bd. 7, Düsseldorf, 48 Seiten

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