: Interne und externe Ratgeber des Betriebsrates
Seit der Novellierung des BetrVG steht dem Betriebsrat ein breiterer Wissenspool zur Verfügung. Die verschiedenen Neuregelungen über Sachverständige ermöglichen es, dass Betriebsräte kurzfristig eigene Antworten auf neue Fragestellungen erarbeiten können. Erste Neuerung sind die betrieblichen Auskunftspersonen: Das sind qualifizierte Beschäftigte des Betriebs, die der Betriebsrat zu aktuellen Themen zur Auskunft heranziehen kann. Außerdem gibt es jetzt externe Berater, die in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern bei Betriebsänderungen ohne Vorabstimmung mit dem Arbeitgeber eingeschaltet werden können. Die Neuregelungen sollen die praxiserprobte Einschaltung von Sachverständigen und Rechtsanwälten ergänzen.
Welche Vorteile können Betriebsräte aus den Neuregelungen ziehen? Was müssen sie bei der Anwendung beachten? Inwieweit passen sich die bekannten Regelungen für externe Sachverständige in das neue Gefüge ein? Diese Fragen klärt die Broschüre.
Quelle
Zumbeck, Christine (2004):
Interne und externe Ratgeber des Betriebsrates
Die novellierte Betriebsverfassung Bd. 9, Düsseldorf, 45 Seiten
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