Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
Seit Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft. Der Report untersucht auf Basis der WSI-Betriebsrätebefragung 2018, erstens ob Arbeitgeber sich um die Implementation des Entgelttransparenzgesetzes bemüht haben, zweitens ob Beschäftigte sich um Auskunft über Vergleichsentgelte an den Betriebsrat gewandt haben und drittens ob betriebliche Entgeltstrukturen auf Geschlechterbenachteiligung hin analysiert worden sind. Darüber hinaus werden Einschätzungen und Aktivitäten von Betriebsräten zur Förderung der Entgeltgleichheit dargestellt.
Die Befragungsergebnisse zeigen, dass das Gesetz in der Mehrheit der Betriebe mit Betriebsrat keine spürbaren Effekte gezeigt hat. In 12 Prozent dieser Betriebe hat sich der Arbeitgeber um die Umsetzung des Gesetzes bemüht. In mittelgroßen (zwischen 201 und 500 Beschäftigten) und in großen Betrieben (ab 501 Beschäftigten) können sich Beschäftigte mit ihrem Auskunftsanspruch an den Betriebsrat wenden, doch nur in 13 bzw. 23 Prozent der Betriebe ist dies geschehen.
Quelle
Baumann, Helge; Klenner, Christina; Schmidt, Tanja:
Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
WSI Report, Düsseldorf, 47 Seiten