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 ein kleines blaues, schief hängendes Hinweisschild mit einem Rollstuhl-Piktogramm, der Aufschrift 'Eingang' und einem Pfeil nach rechts an einem Schildermast - BGG

: Evaluierung des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes

Das HSI war an der Evaluation des reformierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Auftrag des BMAS beteiligt. Die Ergebnisse der Gesetzesevaluation wurden im November 2022 veröffentlicht.

Das interdisziplinär durchgeführte Projekt macht deutlich, dass sich Menschen mit Behinderung in einer Umwelt bewegen, die ihnen mit einer Vielzahl an Barrieren begegnet. Besonders hoch sind sie in Bereichen wie der Arbeitswelt, bei der Versorgung mit barrierefreiem Wohnraum oder im Öffentlichen Personenverkehr. Aber auch im Kontakt mit Behörden werden häufig die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt – obwohl das BGG der Bundesverwaltung schon seit Jahren vorschreibt, Teilhabe und Gleichberechtigung sicherzustellen.

Bei vielen Beschäftigten in Behörden sind dessen Anforderungen und wichtige Hilfsmittel wie beispielsweise die Verwendung Leichter Sprache wenig bekannt, Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache oft nicht verfügbar. Auch in der Rechtsprechung spielt das BGG bislang kaum eine Rolle. Neben Schulungen für die Praxis wäre es dringend nötig, das BGG besser mit dem Zivil- und dem Sozialrecht zu verzahnen. Auch eine Stärkung des Verbandsklagerechts im BGG wäre sinnvoll.

Zur vollständigen Pressemitteilung

Das im Mai 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz hat zum Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 Abs. 1 S. 1 BGG).

Bereits zwischen dem 1. April 2013 und dem 31. Mai 2014 wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter der Leitung von Prof. Dr. Felix Welti eine erste Evaluation des BGG vorgenommen, die Regelungslücken sowie Schwächen bei der Umsetzung des Gesetzes aufgezeigt hat. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden das BGG und damit zusammenhängende Regelungen im Jahr 2016 novelliert (Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2017, BGBl. I, S. 1757).

In Artikel 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wurde eine erneute Evaluierung des BGG festgeschrieben, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH in Kooperation mit der Universität Kassel, dem Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, sowie dem SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation GmbH bis zum 31. Mai 2022 beauftragt hat.

Das Ziel der Evaluation ist, zu überprüfen, ob die Ziele, die mit dem BGG und der Novellierung 2016 angestrebt worden sind, erreicht worden sind und ob sich die Änderungen in der Praxis bewährt haben. Das Forschungsdesign setzt sich aus einer rechtsdogmatischen, rechtstatsächlichen sowie einer rechtssoziologischen Analyse zusammen. Unter anderem werden anknüpfend an die Erhebungen 2013 und 2014 Behindertenverbände sowie Sozialleistungsträger als Adressaten des BGG befragt. Die bisherigen Erhebungen werden dahingehend erweitert, dass z.B. auch Menschen mit Behinderungen selbst zu ihrer Wahrnehmung von Barrierefreiheit und zur Auswirkung der Regelungen des BGG befragt werden.

Systemrelevant Podcast
BARRIEREFREIHEIT MUSS DER STANDARD SEIN

Felix Welti von der Uni Kassel und HSI-Direktorin Johanna Wenckebach erläutern die Ergebnisse einer Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, die beide auf einer Tagung des HSI vorstellen werden. 

zum Postcast
zur Transkription (pdf)

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH 

Universität Kassel 

SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation GmbH

Kontakt (HSI):

Prof. Dr. Johanna Wenckebach
Wissenschaftliche Direktorin HSI

Antonia Seeland
wiss. Referentin für Sozialrecht und Europäisches Arbeitsrecht

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