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HBS Böckler Impuls

Hartz IV: Zuverdienstgrenzen: Wenig Änderung

Ausgabe 20/2010

Die geplanten neuen Zuverdienstregeln für Hartz-IV-Empfänger dürften kaum dazu führen, dass Bedürftige einen größeren Teil ihres Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit bestreiten werden.

Ab Mitte 2011 sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die zwischen 800 und 1.000 Euro durch Erwerbsarbeit hinzu verdienen, einen etwas größeren Teil des Geldes behalten dürfen. Nach den Plänen der Bundesregierung würden in diesem Verdienst-Intervall dann nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 Prozent des Arbeitsentgelts auf die Grundsicherung angerechnet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat analysiert, wie sich die Reform auf die Beschäftigung und die öffentlichen Haushalte auswirken würde. Fazit: Vom Plan der Bundesregierung dürften die "gewünschten Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kaum ausgehen". Mit etwa 240 Millionen Euro im Jahr seien allerdings auch die Kosten gering, so das IAB.

Im Mai 2010 gab es etwa 1,4 Millionen so genannte Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen auf Grundsicherung angewiesen waren. Mehr als die Hälfte von ihnen hatten lediglich einen Minijob. Laut IAB besteht für Minijobber mit Hartz-IV-Bezug derzeit nur ein geringer Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit. Denn nur die ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei, höhere Verdienste führen zu erheblichen Kürzungen der Hartz-IV-Leistungen.

Entsprechend will die Regierung höhere Verdienste, also Jobs mit mehr Wochenstunden, für Leistungsbezieher attraktiver machen. Dieses Ziel lässt sich laut IAB jedoch nicht ohne Nebenwirkungen erreichen: Entweder müssten kleine Jobs unattraktiver gemacht werden - so dass sich Personen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nur wenige Stunden in der Woche arbeiten können, vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Oder die Kosten für die öffentlichen Haushalte würden deutlich steigen. Indem die Regierung "die derzeit gültige Regelung nur marginal verändert, vermeidet sie letztlich eine Priorisierung", so das IAB.  

  • Die meisten erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher haben nur eine geringfüge Beschäftigung. Zur Grafik

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