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Klimaschutz sozialverträglich gestalten Böckler Impuls

Verteilung: Klimaschutz sozialverträglich gestalten

Ausgabe 11/2021

Den Kohlendioxid-Ausstoß verringern und gleichzeitig Geringverdiener entlasten – das geht mit einem Klimabonus, wie ihn das IMK vorschlägt. Auch für die Konjunktur wäre das Konzept vorteilhaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Nun arbeitet die Bundesregierung an einer neuen Fassung, die einen schneller steigenden CO₂-Preis beinhalten könnte. Dieser droht einkommensschwache Haushalte überproportional zu belasten. „Soll die ökologische Transformation gelingen, ohne die Gesellschaft zu spalten, muss sie jene kleinen Einkommen entlasten, die sich Klimaschutz nicht leisten können, und jene hohen Einkommen belasten, die pro Kopf am stärksten zu den CO₂-Emissionen beitragen“, schreiben Sebastian Gechert und Sebastian Dullien vom IMK. Die Ökonomen schlagen einen „Klimabonus“ vor, der Geringverdiener entlastet, wenn die CO₂-Steuer steigt.

Viele Menschen haben mittelfristig wenig Möglichkeiten, ihren Kohlendioxid-Ausstoß zu senken, etwa weil sie in schlecht gedämmten Mietwohnungen mit Ölheizung wohnen oder mangels Alternativen aufs Auto angewiesen sind. Bei diesen Haushalten führt ein höherer CO₂-Preis zu größeren Belastungen. Das Klimapaket von 2019 sehe dafür kaum einen Ausgleich vor, erklären die IMK-Forscher. Die Kompensationen seien wenig sichtbar wie die Senkung der EEG-Umlage, förderten Vielfahrer, etwa durch die Pendlerpauschale, liefen wie die Mobilitätsprämie ins Leere oder glichen lediglich Versäumnisse der Vergangenheit aus, was zum Beispiel für die Erhöhung des Wohngeldes gilt. Auch die Förderung der E-Mobilität und der energetischen Gebäudesanierung sowie die Mehrwertsteuersenkung im Fernverkehr der Bahn wirkten sich eher zugunsten von Besserverdienern aus. 

Bei einer Novelle sollte das Klimapaket sozial ausgewogen gestaltet werden, erklären Gechert und Dullien. Sie halten einen Pro-Kopf-Klimabonus als jährliche Zahlung an alle Haushalte für sinnvoll. Die Idee: Sämtliche Einnahmen aus der CO₂-Besteuerung der privaten Haushalte würden wieder an die Bürger zurückgezahlt. Bei einem CO₂-Preis von 35 Euro je Tonne wären das beispielsweise circa 100 Euro pro Person und Jahr. Im Verhältnis zum Einkommen hätte diese Auszahlung für Geringverdiener einen höheren Nutzen – sie würde dem regressiven Effekt der CO₂-Steuer entgegenwirken. „Haushalte mit kleinen Einkommen und solche mit Kindern würden im Schnitt netto entlastet“, so die Ökonomen. Mit den übrigen CO₂-Steuereinnahmen von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ließen sich Förderprogramme und öffentliche Investitionen finanzieren. 

Neben der sozialen Ausgleichswirkung könnte der Klimabonus langfristig sogar noch eine weitere Funktion übernehmen, so die Forscher: Man könnte ihn zum konjunkturpolitischen Instrument ausbauen. Die Wirkung wäre ähnlich wie beim im Herbst 2020 ausgezahlten Kinderbonus. Haushalte mit geringen Einkommen gaben den Kinderbonus eher aus, statt ihn – so wie die Vermögenden – zur Seite zu legen. Das hat die Konjunktur in der Coronakrise nachweislich stabilisiert. Auch ein Klimabonus, der im Aufschwung nur kleine Summen ausschüttet, im Abschwung aber große, würde antizyklisch wirken. Das Konzept hätte mehrere Vorteile: Läuft die Konjunktur gut und sind die CO₂-Emissionen folglich hoch, ist die Nettobelastung höher – in einer Phase, in der sich die Menschen das eher leisten können. Läuft es wirtschaftlich schlecht, kommt mit dem hohen Klimabonus zur rechten Zeit die Konjunkturstütze.

Das Klimaschutzgesetz

Das Klimapaket der Bundesregierung ist Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Wichtigster Punkt darin ist das Klimaschutzgesetz. Es gibt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude vor, wie viel Treibhausgase diese in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Aus Sicht von Klimaschützern gingen die Regeln nicht weit genug. Sie legten Verfassungsbeschwerde ein und bekamen teilweise recht. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass das Klimaschutzgesetz zu kurz greift, weil es keine ausreichenden Vorgaben für die Reduzierung der Emissionen nach dem Jahr 2030 enthält. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar und belaste künftige Generationen. Damit würden die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt, so die Richter. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern.

Sebastian Gechert, Sebastian Dullien: Steigender CO2-Preis: Warum der Klimabonus ideal für den sozialen Ausgleich ist, IMK-Kommentar Nr. 2, Mai 2021

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