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HBS Böckler Impuls

Unternehmensmitbestimmung: In Europa nur miteinander

Ausgabe 07/2005

Deutschland ist kein Sonderfall: In 18 von 25 Staaten der Europäischen Union ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene gesetzlich geregelt. Jetzt bietet sich die Chance für gemeinsame Lösungen.

Weit gehende Mitbestimmungsrechte gibt es in den Ländern Mittel- und Nordeuropas. Dies gilt für die in Skandinavien dominierende, so genannte monistische Unternehmensstruktur mit dem Board als Leitungs- und Kontrollorgan ebenso wie für die dualistische Struktur mit Vorstand und Aufsichtsrat in Mitteleuropa. In Schweden und Dänemark sind die Arbeitnehmerdirektoren im Board mit einem Drittel der Sitze fest verankert. In Deutschland und Slowenien steht dem die zahlenmäßig gleichberechtigte Mitwirkung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gegenüber.

In den meisten westeuropäischen Ländern beschränkt sich die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die großen Staatsunternehmen. Syndikalistische Traditionen oder die nachwirkende lange Herrschaft autoritärer Regime wie in Spanien und Portugal haben eine weiter gehende Umsetzung des Mitbestimmungsgedankens bislang verhindert.

Bei den Staaten ohne Mitbestimmungsrechte auf Unternehmensebene muss zwischen den jungen und älteren EU-Mitgliedern unterschieden werden. In den baltischen Staaten ist zu erwarten, dass sie die Entwicklung der anderen osteuropäischen Staaten nachholen, in denen immerhin die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat verankert worden ist.

Italien, Großbritannien und Belgien bekommen im Zuge der Herausbildung des europäischen Unternehmensrechts die große Chance, die Mitbestimmung auf Unternehmensebene endlich einzuführen. In Italien verlangt dies sogar die eigene Verfassung von 1948. Die Gewerkschaften in Europa sind sich in dieser Frage seit langem einig: Sie fordern seit dem Stockholmer Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes 1988 einhellig die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen.

  • Deutschland ist kein Sonderfall: In 18 von 25 Staaten der Europäischen Union ist das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene gesetzlich geregelt. Jetzt bietet sich die Chance für gemeinsame Lösungen. Zur Grafik

The European Company - Prospects for Board-Level Representation, Europäisches Gewerkschaftsinstitut (EGI)/Hans-Böckler-Stiftung 2004

Boxen oder Tanzen? Ballett!
Bei der Mitbestimmung steht Deutschland nicht allein da. Erfahrungen von Praktikern aus Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden; in: Magazin Mitbestimmung 5/2005

Weitere Informationen zur Unternehmensmitbestimmung in Europa auf den Themenseiten

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