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HBS Böckler Impuls

Rente: Die Rückkehr der Altersarmut

Ausgabe 18/2007

Zum Jahresende fällt die so genannte 58er-Regelung weg. Darum werden ab 2008 viele ältere Arbeitslose vorzeitig und unfreiwillig in den Ruhestand wechseln - und das mit hohen Abschlägen.

Auch wenn sie noch arbeiten möchten und können: Ältere, die ab 2008 arbeitslos werden und nicht von sonstigen Einkünften leben können, müssen vorzeitig in Rente gehen. Darauf weisen Wissenschaftler des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hin. Der rechtliche Grund für den unfreiwillig frühen Renteneintritt ist die per Gesetz vorgeschriebene Nachrangigkeit des Arbeitslosengeldes II: Die Job-Center dürfen es nur auszahlen, wenn kein anderes Einkommen zur Verfügung steht. Doch Zahlungen der Rentenkasse sind ab 60 möglich und zählen als Einkommen. Matthias Knuth vom IAQ regt an, im Fall der gesetzlichen Rente die Nachrangigkeit des Arbeitslosengeldes aufzuheben. Das könne verhindern, dass künftig Erwerbsfähige aus dem Arbeitsmarkt in eine verminderte Altersrente gedrängt werden.

Bislang hat die so genannte 58er-Regelung Schutz vor einer Zwangsrente geboten. Wer seinen 58. Geburtstag hinter sich hat und ohne Job ist, kann aufgrund dieser Vorschrift in den Genuss eines "erleichterten Leistungsbezugs" kommen: Er kann bis zum Beginn einer abschlagsfreien Altersrente Arbeitslosengeld beziehen, ohne nach Arbeit suchen zu müssen. Dieser Puffer fällt jedoch voraussichtlich zum Jahresende weg. Er hat jedoch in den vergangenen Jahren für viele Menschen eine erhebliche Bedeutung gewonnen: Im Moment beziehen insgesamt etwa 580.000 Menschen diese Transfers. Auf drei erwerbstätige Ältere über 58 kommen zwei im erleichterten Leistungsbezug, so der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte "Altersübergangs-Report" des IAQ.

Altersarmut wird sich in Deutschland wieder stärker ausbreiten, wenn der Gesetzgeber weder die 58er-Regel verlängert noch einen anderen Schutzmechanismus schafft. Das prognostiziert Claudia Bogedan, Sozialexpertin des WSI. Denn ein vorzeitiger Renteneintritt führt zu Kürzungen der Auszahlungen: Wer mit 60 in den Ruhestand muss, dem fehlen bis zum Lebensende jeden Monat 18 Prozent seiner Rente. Schon 2005 mussten vier von zehn Neurentnern Abschläge hinnehmen. Gering Qualifizierte sind besonders bedroht: Sie haben meist geringere Rentenansprüche gesammelt und sind häufiger im Alter arbeitslos. Lücken in der Erwerbsbiografie weisen inzwischen aber auch besser Ausgebildete unter 50 auf, wie Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegen. 

  • Arbeiten bis zum 65. Geburtstag - das ist keineswegs die Regel. Zur Grafik

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