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Beschäftigungssicherung in der Pandemie Böckler Impuls

Arbeitswelt: Beschäftigungssicherung in der Pandemie

Ausgabe 11/2023

In vielen Betrieben haben Vertretungen der Beschäftigten mit dem Management Maßnahmen ausgehandelt, um in der Coronakrise Jobs zu erhalten. Oft im Rahmen von Tarifverträgen.

Aufträge weg, Beschäftigte entlassen – nach diesem Muster haben die meisten Betriebe in der Coronakrise gerade nicht gehandelt. Stattdessen haben viele Firmen Wege gefunden, den Wirtschaftseinbruch eher durch interne als durch externe Flexibilität aufzufangen. Sprich: Arbeitszeitverkürzung statt Entlassungen. Dabei hat das Kurzarbeitsgeld eine wichtige Rolle gespielt, aber nicht die einzige. Entscheidend waren auch Vereinbarungen zwischen Beschäftigtenvertretung und Management. Solche Abmachungen variierten im Detail, folgten aber meist demselben Grundmuster: Die Beschäftigten machten Abstriche beim Arbeitsumfang – Arbeitszeitkonten rutschten ins Minus, Urlaub wurde vorgezogen –, seltener auch beim Entgelt. Gleichzeitig verzichteten die Unternehmensleitungen für einen bestimmten Zeitraum auf Entlassungen, gaben Standortgarantien oder machten Investitionszusagen. Das geht aus einer Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2021 hervor. Entsprechende Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung gab es auf dem Höhepunkt der Coronakrise in 45 Prozent der mitbestimmten Betriebe ab 20 Beschäftigten, so WSI-Forscher Toralf Pusch und Hartmut Seifert, früherer Leiter des WSI. Die Basis bildeten häufig betriebliche Vereinbarungen, „deren Grundlage die Mitbestimmung und Tarifverträge sind“, schreiben die Forscher. Oft wurden aber auch Ad-hoc-Pakete geschnürt, ohne eine regelrechte Betriebsvereinbarung abzuschließen. Nach Pusch und Seifert war dies vor allem auf den hohen Zeitdruck zurückzuführen. 

Formale Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungs- oder Standortsicherung gibt es besonders häufig in tarifgebundenen Betrieben. Dies dürfte daran liegen, dass viele Tarifverträge Anknüpfungspunkte für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung bieten, etwa in Form von Öffnungsklauseln. Sie liefern den passenden „Gestaltungsrahmen für betriebspolitische Aktivitäten, um sowohl kurzfristige konjunkturelle Krisenprobleme beschäftigungssichernd abzufedern als auch mittelfristige Standortsicherung durch Investitionszusagen zu ermöglichen“, so Pusch und Seifert. Überdurchschnittlich häufig sind Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung zudem dort, wo große Teile der Belegschaft gewerkschaftlich organisiert sind, und in Großbetrieben. Bedeutsam ist auch die wirtschaftliche Lage des Betriebs: Wo es kriselt, sind Bündnisse zur Sicherung der Jobs häufiger.

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