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Interview PH HERO Böckler Impuls

Interview: "Die Unternehmen müssen liquide bleiben“

Ausgabe 05/2020

Die Bundesregierung will die Wirtschaft stützen und greift dabei Instrumente auf, die IMK-Direktor Sebastian Dullien und weitere Ökonomen empfohlen haben.

Die Regierungskoalition hat angekündigt, dass sie die deutsche  Wirtschaft in der Corona-Krise unterstützen will. Unter anderem soll Kurzarbeit erleichtert werden. Und Firmen in Not sollen finanzielle Hilfe bekommen. Reicht das als Gegenmittel?

Sebastian Dullien: Wenn unbürokratisch umgesetzt wird, was Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier angekündigt haben, dann ist es zumindest ein richtiger und wichtiger Anfang. Ich finde sehr gut, dass die Regierung nicht kleckert, sondern klotzt. Das ist wichtig, denn eine frühe Stabilisierung verhindert Unternehmenspleiten und Stellenabbau.

Was sind die drei wichtigsten Punkte gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie?

Erstens: Auch aus ökonomischer Sicht ist derzeit am wichtigsten, die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Zweitens ist die Erleichterung von Kurzarbeit wichtig und richtig. Und drittens kann über vorübergehende Steuerstundungen und Kreditgarantien dafür gesorgt werden, dass die Unternehmen liquide bleiben.

Hat die Politik aus der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/9 gelernt?

Auf jeden Fall. Der Einsatz des Kurzarbeitergeldes durch vereinfachten Zugang und stärkere Erstattung der Sozialabgaben durch die Bundesagentur für Arbeit hat schon damals dafür gesorgt, dass Deutschland mit vergleichsweise geringen Beschäftigungsverlusten durch die Krise gekommen ist. Deshalb wird dieses Instrument jetzt auch als Erstes wieder eingesetzt. Da diesmal der Schock aber viel breitere Teile der Wirtschaft trifft, ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Kaufkraft der Beschäftigten in Kurzarbeit, aber auch die der Arbeitslosen gestärkt wird. So sollte man über eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes nachdenken – als betriebliche oder tarifliche Lösung oder durch Aufstockung aus Steuermitteln oder mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Erwägenswert ist außerdem ein vorübergehend höheres Arbeitslosengeld.

Wenn im Vorschlag, den Sie und sechs andere Top-Ökonomen gemacht haben, von Steuerstundungen und einer temporären Herabsetzung der Einkommens- und Körperschaftsteuer die Rede ist: Kann daraus nicht schnell der Einstieg in dauerhafte Senkungen der Unternehmenssteuern werden?

Wir haben uns in erster Linie für unbürokratische, zinsfreie Stundungen ausgesprochen, die nun auch kommen sollen. Hier geht es darum, dass Zahlungen einfach etwas in die Zukunft geschoben werden. Das ist ein bekanntes Instrument im Steuerrecht. Einen Erlass gibt es hier nicht. Die temporäre Herabsetzung der Steuersätze gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz erwähnen wir, sagen aber zugleich, dass wir die für nicht besonders zielführend halten. Dauerhafte Steuersenkungen lehnt das Papier als Kriseninstrument ab – die reißen große Löcher in die Staatsfinanzen und bringen kurzfristig recht wenig. Was die Gruppe nicht geschrieben hat, aber aus Sicht der Hans-Böckler-Stiftung und des IMK außerdem wichtig ist: Viele der Vorschläge zu allgemeinen Steuersenkungen, etwa bei den Unternehmenssteuern, hätten problematische Verteilungseffekte – außer man macht eine große Steuerreform, bei der die Spitzensteuersätze steigen und dafür mittlere Einkommen entlastet werden. Das aber ist gerade nicht in der Diskussion und hat mit Corona nichts zu tun.

Ihr Papier befürwortet, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorzuziehen. Von gezielten  Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen ist nicht die Rede. Wären die nicht gut, um die Nachfrage zu stabilisieren?

Das Vorziehen der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags hat den Vorteil, dass man es ganz schnell umsetzen kann, weil die Details klar sind. Steuersenkungen für mittlere Einkommen sind komplexer und Bezieher kleiner Einkommen zahlen ohnehin kaum Einkommenssteuer. Wenn man Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen stärker unterstützen wollte, käme aus meiner Sicht eher eine Erhöhung des Kindergeldes in Frage.

Die Forderungen in dem gemeinsamen Appell richten sich alle an den Staat. Ist er der einzige, der in der Pflicht ist?

Auch die Unternehmen sind in der Pflicht. Die nun anstehenden Hauptversammlungen sollten beschließen, dieses Jahr keine Dividenden auszuschütten, um die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen. Und die Unternehmen müssen unbedingt die Unterstützung beim Kurzarbeitergeld nutzen, um Beschäftigung zu halten.

Peter Bofinger u. a.: Wirtschaftliche Implikationen der Corona-Krise und wirtschafts­politische Maßnahmen, März 2020

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