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WSI-Tarifarchiv: Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?

02.06.2015

43 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 8.000 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 58 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 Prozent.

Männer bekommen häufiger ein Urlaubsgeld (47 %) als Frauen (37 %). Im Westen fällt der Anteil höher aus (45 %) als im Osten (30 %). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (54 %). Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (unter 1.000 €) erhalten nur 17 % ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 - 6.000 €) dagegen gut die Hälfte (51 %).

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2015). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte im Steinkohlenbergbau und in der Landwirtschaft . Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metallindustrie sowie in der Druckindustrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte existieren keine tariflichen Urlaubsgeldregelungen. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in elf der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1/3,0 % (Einzelhandel Brandenburg/NRW), 2,2 % (Versicherungsgewerbe), 2,6/3,2 % (Gebäudereinigerhandwerk West/Ost), 3,1/3,9 % (Bauhauptgewerbe Arb. West/Ost), 4,0 % (Druckindustrie) und 5,7 % (Metallindustrie). In der ostdeutschen Textilindustrie fällt das Urlaubsgeld sogar 12,5 % höher aus. In einigen Branchen gab es keine Erhöhung (z. B. Chemie, Energiewirtschaft, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft). Grund dafür: Entweder fanden im Auswertungszeitraum keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld ist als Festbetrag vereinbart, der nicht verändert wurde.

Kontakt:

Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv

Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Die Pressemitteilung mit Grafik und Tabellen

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