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Magazin Mitbestimmung

Interview: "Mehr Mitbestimmung ausprobieren"

Ausgabe 04/2014

NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze über ihre Pläne für mehr Demokratie an den Hochschulen – und den erbitterten Widerstand der Rektoren. Das Gespräch führten Carmen Molitor und Kay Meiners.

Frau Ministerin, mit einem „Hochschulzukunftsgesetz“ wollen Sie die Universitäten und Fachhochschulen zu mehr gesellschaftlicher Verantwortung verpflichten. Warum ist das aus Ihrer Sicht notwendig?
Das aktuelle Gesetz meines Vorgängers Andreas Pinkwart von der FDP, das so genannte Hochschulfreiheitsgesetz, besagt: Wenn 37 Hochschulen für sich selbst planen, kommt am Ende das Beste für das Landesinteresse heraus. Das ist aber nicht so! Deswegen wollen wir zu einem gemeinsamen Planungsprozess mit den Hochschulen kommen. Wir wollen mit dem Parlament Eckpunkte für eine Landesplanung beschließen.

Was wollen Sie in NRW ändern?
Wir wollen unsere Lehrer selbst ausbilden, kleine Studienfächer erhalten und Frauen fördern. Gleichzeitig entwickeln die Hochschulen ihr eigenes Profil, prüfen die Pläne auf Umsetzbarkeit und konkretisieren sie. Dann gehen diese zurück an das Ministerium, und wir erstellen gemeinsam mit ihnen einen Hochschulentwicklungsplan. Dieses Prozedere nennt man im Management Gegenstromverfahren.

Jetzt bekommen Sie erst einmal Gegenwind: Die Hochschulrektoren kritisieren, dass Sie de facto die Fachaufsicht wieder einführen und damit den Standort NRW schwächen, statt Innovationen zu fördern.
Ja, aber das stimmt einfach nicht! NRW wird auch nach dieser Reform noch das freiheitlichste Hochschulgesetz in Deutschland haben. Aber es muss doch Regeln geben, die für alle gelten. Die Regeln, die wir wieder einführen wollen, betreffen Wirtschafts- und Personalfragen. Das sind die Bereiche, wo das Land früher über Erlasse oder Verordnungen steuernd eingreifen konnte. Das geht heute nicht mehr, weil die Hochschulen – anders als übrigens in den 15 anderen Bundesländern – kein Teil der Landesverwaltung mehr sind.

Sie wollen wieder mehr Einfluss ausüben, weil Sie sich am Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“ Ihres Vorgängers stören?
Bildung ist keine Ware. Das hat die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in ihrer Regierungserklärung klar gesagt. Deswegen haben wir auch als Erstes in NRW die Studiengebühren abgeschafft. Die SPD und die Grünen sind mit der Ansage in ihre Wahlkämpfe gegangen, dass sie dieses Gesetz verändern, mehr Demokratie ermöglichen und klarere Strukturen für die Hochschulen in NRW herstellen wollen.

Was treibt Sie an?
Wir müssen ein Anwalt der Steuerzahler sein. In die Wissenschaft geht sehr viel Geld. Es gibt in NRW einen Etat von 7,9 Milliarden Euro für Wissenschaft und Forschung. Das sind 13 Prozent des Haushaltes. Wir müssen transparent machen, warum das gut investiertes Geld ist. Gerade bei den Drittmitteln gibt es immer wieder öffentliche Kritik. Im letzten Jahr hatten wir eine Debatte über die Frage, wie viel militärische Forschung es an den Hochschulen gibt und ob das nun richtig oder falsch ist. Da hilft nur Transparenz. Dann sähe man klar, dass militärische Auftragsforschung aus den USA nur ein ganz winziger Teil der Gelder ist, die einer Hochschule zur Verfügung stehen.

Sie erklären öffentlich, dass es unter Ihrem Vorgänger zu Fehlentwicklungen an den Hochschulen gekommen sei. Allerdings sagen Sie nie genau, welche das sind.
Es geht mir ja nicht um die Vergangenheit, sondern darum, die Zukunft zu gestalten. Die Hochschulen sind gerade in einer schwierigen Situation, sie müssen den doppelten Abiturjahrgang in NRW meistern – und das tun sie auch gut. Ich habe gar kein Interesse, öffentlich schlecht über unsere Hochschulen zu reden.

Vorsitzender des Hochschulrates der Universität Köln war mehrere Jahre ein Vorstandsmitglied der Bayer AG. Gehört es zu den Fehlentwicklungen, dass Vertreter der Wirtschaft in den Hochschulräten sitzen?
Das kommt auf die Rolle dieser Gremien an. Wenn sie vor allem eine beratende Funktion haben und sich um das Budget kümmern, also klassisches Controlling machen, dann kann auch jemand aus der Leitungsebene eines großen Konzerns interessante Erfahrungen einbringen.

Sie wollen die Macht der Hochschulräte beschränken, indem Sie den gewählten Senat stärken?
Ja. Der Senat – mit Vertretern der Hochschullehrer, der anderen Mitarbeiter und der Studierenden – soll künftig das Gremium sein, das über die maßgeblichen Linien in der Hochschule entscheidet. Er ist anders zusammengesetzt als der Hochschulrat. Es gibt dann wieder eine Vertretung aller Interessengruppen, die je nach Hochschule etwas unterschiedlich sein wird.

Auch an anderen Stellen im Gesetzentwurf stärken Sie partizipative Elemente. Erhalten Sie dafür genug Unterstützung aus der Gesellschaft?
Hochschulen müssen Schulen der Demokratie sein – Orte, wo man mehr Mitbestimmung ausprobieren sollte. Wir führen dafür neue Instrumente ein, etwa eine Art Mitgliederbegehren, damit Gruppen wichtige Themen anstoßen können. Solche Prozesse wollen wir stärken. Erstmals soll es eine eigene Interessenvertretung für die Gruppe der studentischen Hilfskräfte und für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung geben. Mitbestimmung an der Hochschule war schon immer schwieriger als in einem Industriebetrieb. Die Unterstützung könnte größer sein. Trotzdem ist es den Versuch wert.

Woher kommt der massive Widerstand gegen Ihren Gesetzesentwurf zum jetzigen Zeitpunkt? Schließlich reden Sie seit zweieinhalb Jahren mit allen Beteiligten.
Mit dem Referentenentwurf wurden die unterschiedlichen Interessen deutlich. Die Hochschulleitungen möchten offenbar nicht so gerne, dass sich etwas ändert – auf der anderen Seite sind viele Menschen aus den Hochschulen dafür, dass sich etwas tut. Sie sind aber in den Medien nicht so präsent. Es gab auch viele Missverständnisse über Formulierungen, beispielsweise was die Drittmittel angeht. Im Entwurf steht nicht: Unternehmen, bitte forscht nicht mit unseren Hochschulen! Es geht nur darum, dass die Zuwendungen an die Hochschulen transparent gemacht werden. Wir haben da im Gesetzentwurf eine Präzisierung auf den Weg gebracht.

Zählen die „NachDenkSeiten“ noch zu Ihren Lieblingsadressen im Netz?
Ja, ich bin da Leserin der ersten Stunde. Ich finde, dass man diese kritischen Diskurse braucht, auch wenn das, was dort steht, für mich und andere nicht immer bequem ist.

Trotzdem haben Sie sich sehr deutlich distanziert, als diese Website kürzlich Listen mit den Rektorengehältern veröffentlicht hat. Irgendjemand hat sie den Machern zugespielt.
Ich habe mich darüber sehr geärgert. Das geltende Gesetz ist, dass die Rektoren ihre Gehälter mit den Hochschulleitungen verhandeln und die Höhe nicht veröffentlicht werden muss. Man kann gerne darüber diskutieren, was Hochschulleitungen verdienen. Aber ich finde, man muss den legalen Weg einhalten, und der Weg müsste sein: Wir ändern das Gesetz. Aber einfach Personaldaten nach draußen spielen? Nein, das geht nicht.

Es gibt den Verdacht, dass die Liste aus Ihrem Haus stammt, weil Sie die fraglichen Daten wegen einer Kleinen Anfrage im Parlament eingeholt hatten. Haben Sie einen Maulwurf?
Wir wissen nicht, wo das herkam. Wir haben im Haus ermittelt und auch die Staatsanwaltschaft gebeten, zu ermitteln. Die ist jetzt am Zuge.

Die Gewerkschaften unterstützen Ihre Reformpläne, sind aber auch nicht mit allem zufrieden. So wurde gefordert, dass die rund 122 000 Hochschulbeschäftigten in NRW wieder Landesbeschäftigte sein sollen. Warum findet sich das im Gesetzesentwurf nicht wieder?
Wir haben das geprüft. Aber eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wieder rückabzuwickeln hätte so viele Brüche bedeutet, dass es für die Beschäftigten nicht besser, sondern eher schlechter geworden wäre. Die Hochschulen müssen attraktive Arbeitgeber sein. Wir reden deshalb mit den Unis und Fachhochschulen über einen sogenannten Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen. Diesen Kodex wollen wir als Ministerium mit den Arbeitnehmervertretern und den Arbeitgebern festlegen und im Gesetz verankern. Es geht um einen faireren Umgang mit Befristung und Teilzeit und beispielsweise ein effektives Gesundheitsmanagement.

Die Zunahme der Befristungen bekommen Sie durch einen Kodex kaum in den Griff, wenn ein Bundesgesetz die Ursache ist.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, auf das Sie anspielen, ist die eine Ursache für die Befristungen. Die zweite Ursache ist, dass es immer mehr zeitlich befristete Mittel gibt. Das Verhältnis von Grundfinanzierung und zeitlich befristeter Finanzierung hat sich an den Hochschulen verändert. Da der Bund und die EU immer stärker in die Projektfinanzierung einsteigen und nicht dauerhaft finanzieren dürfen, gibt es immer mehr flexible Mittel und, daraus folgend, viele befristete Stellen.

Aus den Gewerkschaften wurde kritisiert, dass weiter zwischen wissenschaftlichem und technischem Personal getrennt wird.
Wir haben zwei verschiedene Landesvertretungskonferenzen: eine für wissenschaftliches Personal und eine für technisches und Verwaltungspersonal. Darüber gab es große Diskussionen. Ein Teil der Gewerkschaften war dafür, das zusammenzulegen, ein anderer nicht. Man ist zu keiner einheitlichen Position gekommen. Deshalb lassen wir es lieber so, wie es ist. Die beiden Vertretungen sollen kooperieren.

Ihr Ministerium will, dass die Hochschulen ein „Diversity-Management“ betreiben. Was genau haben Sie vor?
Wir orientieren uns an den Kategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Geschlecht, Behinderung, Herkunft, Weltanschauung und Alter. Die Studierendenschaft ist deutlich heterogener geworden. Wir haben heute Leute ohne Abitur, die studieren, Leute, die mit 17 direkt von der Schule an die Hochschule kommen, und auch Ältere, die sich weiterqualifizieren. Dafür braucht man neue Antworten. Wir wollen zum Beispiel mehr Teilzeitstudien ermöglichen, Anrechnungen erleichtern und Regeln für die Anwesenheitspflicht endlich einheitlich fassen.

Das Deutsche Studentenwerk hat ermittelt, dass von 100 Akademikerkindern 77 studieren, von Nicht-Akademikerkindern nur 23. Welches Zahlenverhältnis wäre aus Ihrer Sicht gerecht?
Auf diese Frage gibt es keine arithmetische Lösung. Aber der heutige Zustand ist definitiv ungerecht! Wir wollen jedem, der das Potenzial und das Talent zum Studium hat, auch ein Studium ermöglichen – auch denen, die nicht mit einer Bibliothek aufwachsen. Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit – es ist auch eine Notwendigkeit, wenn man daran denkt, dass es in Zukunft weniger junge Menschen geben wird. Die Abschaffung der Studiengebühren war deswegen ein wichtiger Schritt. Aber weitere werden folgen: Wir haben zum Beispiel in Gelsenkirchen einen Talentscout, der nach verborgenen Studienbegabungen sucht. Auch solche kleinen Schritte sind wichtig, denn einen einfachen, großen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit gibt es nicht.

Zur Person

Svenja Schulze, 1968 in Düsseldorf geboren, ist seit 2010 Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung in NRW. Sie gehört dem Präsidium des SPD-Landesvorstands an. Ihr Büromaskottchen ist ein roter Engel, der einen Frosch wachküsst. Schulze machte ihren Magister in Germanistik und Politik an der Ruhr-Uni Bochum und war als Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes AStA-Vorsitzende. Mit 20 trat sie in die SPD ein und engagierte sich von 1993 bis 1997 als Landesvorsitzende der Jusos. Schulze ist Mitglied der IG BCE. Sie war freiberuflich in der Werbe- und PR-Branche tätig. Ebenso arbeitete sie als Unternehmensberaterin im öffentlichen Sektor, zuletzt bei Booz Allen Hamilton, wo sie ohne Bezüge freigestellt ist. Sie war von 1997 bis 2000 und ist seit 2004 Mitglied des Landtags NRW. Die Ministerin lebt in Münster und ist ledig.

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