Projektbeschreibung
1. Kontext
Die Wirksamkeit aktiver Arbeitsförderung hängt zu einem erheblichen Teil von den Leistungen externer Arbeitsmarktdienstleister ab. Eine wenig beachtete Folge der Hartz-Reformen ist die Zunahme von marktförmigen Transaktionen zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung und nichtöffentlichen Trägern. Diese Entwicklung vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen dem Streben nach Transparenz und Effizienz einerseits und der Notwendigkeit vertrauensvoller, netzwerkförmiger Kooperation zwischen Arbeitsverwaltung und Trägern gerade bei der Förderung von arbeitsmarktfernen Personen. Eine mögliche Verschlechterung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen bei den Trägern durch Preiskonkurrenz und kürzere Auftragszyklen lässt negative Folgen für die Qualität der Dienstleistung und die Wirksamkeit der Förderung erwarten.
2. Fragestellung
Unsere ursprüngliche Fragestellung richtete sich auf die Suche nach Formen der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen, die Qualität und Nachhaltigkeit der Dienstleistungen verbessern und den Beschäftigten der Dienstleister gute Arbeit sichern. Wir mussten dann feststellen, dass die Marktstrukturen in den drei Ländern zwar sehr unterschiedlich sind, dass aber keiner der drei Fälle eine Lösung des Dienstleistungsdilemmas erkennen lässt. Wir konzentrierten uns in der Folge darauf, durch den Ländervergleich die Spannungsverhältnisse und Dilemmata der Governance externer Arbeitsmarktdienstleistungen herauszuarbeiten.
3. Untersuchungsmethoden
Im Zentrum des Projektes standen vergleichende Fallstudien von Arbeitsmarktdienstleistern in den drei Ländern, basiert auf Interviews mit der jeweiligen Leitung, mit pädagogischen bzw. Vermittlungsfachkräften sowie, sofern vorhanden, der betrieblichen Interessenvertretung. Diese Perspektive wurde durch Expertengespräche bei örtlichen Einheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung kontrastiert. Mit Dachorganisationen der Dienstleister, den zuständigen Ministerien, den übergeordneten Organisationsebenen der Arbeitsverwaltungen und den zuständigen Gewerkschaften wurden Gespräche geführt, um das Gesamtsystem der marktförmigen Governance von Arbeitsmarktdienstleistungen zu rekonstruieren. Statistische Analysen und Inhaltsanalysen von Ausschreibungsdokumenten rundeten die empirische Basis ab. Je ein nationaler Workshop mit Akteuren sowie die internationale Abschlusskonferenz dienten neben der Verbreitung der Ergebnisse auch jeweils der Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse und Sichtweisen.
4. Darstellung der Ergebnisse
Die Strukturen der öffentlich organisierten Märkte für Arbeitsmarktdienstleistungen sind so unterschiedlich wie der staatliche Aufbau. In Großbritannien beauftragte die Regierung wenige Generalunternehmer mit der Durchführung ihres Arbeitsmarktprogramms für jeweils ganze Regionen und mehrere Jahre. Bei der Weitergabe von Teilleistungen an örtliche Träger sind die Generalunternehmer nicht an das Vergaberecht gebunden. In Dänemark ist die Geschichte der Vermarktlichung sehr wechselvoll; aktuell genießen die Kommunen, seit 2010 zuständig für die öffentliche Arbeitsvermittlung, große Freiheit sowohl in der Entscheidung zwischen interner oder externer Durchführung von Maßnahmen als auch hinsichtlich der Formen und Verfahren der Beauftragung. Mit lokalen Auftragslosen, kurzen Laufzeiten und zentral gesteuerten Vergabeverfahren weist Deutschland die größte Marktintensität auf und organisiert als einziges der drei Länder parallel dazu Konsumentenmärkte in Form von Gutscheinsystemen für bestimmte Kategorien von Dienstleistungen. Zunehmende Selbstvornahme in Dänemark und Deutschland markieren einen zur Vermarktlichung gegenläufigen Trend.