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Magazin Mitbestimmung

: SE zwischen Eiszeit und Europa

Ausgabe 12/2007

MITBESTIMMUNG Die Bilanz der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist zweischneidig: Vor allem Familienunternehmen gründen SEs, um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einzufrieren.

Von ROLAND KÖSTLER und FRANK WERNER. Roland Köstler leitet das Wirtschaftsrechtsreferat in der Hans-Böckler-Stiftung, Frank Werner promoviert im HBS-Kolleg "Europäisches Sozialmodell" bei Berndt Keller an der Universität Konstanz.

Seit drei Jahren können Unternehmensleitungen in den 30 Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ihr Unternehmen als Europäische Aktiengesellschaft (SE) neu gründen - davon haben bisher 106 Unternehmen Gebrauch gemacht (Stand 16.11.2007). Eine Datenbank, die vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel in Kooperation mit der Hans-Böckler-Stiftung geführt wird, informiert aktuell über die als SE firmierenden Unternehmen (www.worker-participation.eu). Dort finden sich recht unterschiedliche SE-Typen.

RÄTSELHAFTE VORRATS-SE_ Überraschenderweise sind "normale" SEs - operativ tätige Unternehmen, die Arbeitnehmer haben - in der Minderzahl. Von den 106 SEs, die momentan in die Handelsregister eingetragen sind, haben mehr als zwei Drittel keine Arbeitnehmer und/oder keine wirtschaftlichen Aktivitäten. Es stellt sich die Frage nach der Ursache der Gründung dieser "leeren", "Vorrats-" oder "UFO"-SEs (die so getauft wurden, weil man von ihnen nichts weiß - außer dem veröffentlichten Handelsregistereintrag).

Vorrats-SEs werden beispielsweise oft von Anwaltskanzleien gegründet und sogar im Internet angeboten. Der Grund: Mit dem Erwerb eines Firmenmantels kann man den Gründungsprozess der SE vereinfachen, beschleunigen, und man hält unter Umständen auch eine Option auf Vermeidung der Mitbestimmung.

Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sind eigentlich Voraussetzung für die Eintragung einer SE ins Handelsregister ihres Sitzlandes. Da ohne Arbeitnehmer keine Verhandlungen stattfinden können, war es rechtlich zweifelhaft, ob eine Eintragung von Vorrats-SEs hätte erfolgen dürfen. Zwei deutsche Amtsrichter entschieden jedoch, dass eine Eintragung rechtens sei, da dort, wo es keine Arbeitnehmer gebe, schlichtweg nicht verhandelt werden könne.

Die entscheidende Frage ist nun: Was passiert nach dem Verkauf eines solchen Firmenmantels? Bei der Aktivierung einer Vorrats-SE - also der Aufnahme eines operativen Geschäfts mit Arbeitnehmern - gilt unserer Auffassung nach das Recht der wirtschaftlichen Neugründung, Verhandlungen zur Arbeitnehmerbeteiligung müssen dann stattfinden. Im Fall der Donata Holding SE war das genau so.

EINFRIEREN DER MITBESTIMMUNG?_ Von den normalen SEs - mittlerweile 36 an der Zahl - wissen wir mehr: Sie variieren erheblich hinsichtlich der Größe und ihrer Branchenzugehörigkeit. Auffällig ist: Knapp die Hälfte der normalen SEs sitzt in Deutschland und fünf weitere in Österreich (siehe Tabellen).

Einige der deutschen SE-Unternehmen haben um die 2000 Arbeitnehmer und liegen damit nahe an mitbestimmungsrelevanten Schwellenwerten für deutsche Kapitalgesellschaften. Diese sehen bekanntlich ab 2000 Arbeitnehmern die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats gemäß dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 vor. Einiges deutet darauf hin, dass die Motive einiger SE-Gründungen in diesem Mitbestimmungs-Kontext zu suchen sind.

Beispiel Conrad Electronic: Das rein in Deutschland beheimatete Unternehmen hatte trotz der Anzahl von 2314 Arbeitnehmern bisher keine unternehmerische Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Conrad Electronic hat dann am 14.11.2005 eigens eine AG in Österreich gegründet (mit einem einzigen Arbeitnehmer!), um über den Weg einer Fusion eine SE gründen zu können.

Zu den Verhandlungen zur Arbeitnehmerbeteiligung, die die Unternehmensleitung von Conrad ordnungsgemäß eingeleitet hatte, wurde kein Vertreter einer Gewerkschaft eingeladen, obwohl dies gemäß dem deutschen SE-Beteiligungsgesetz vorgesehen ist. Ergebnis der Verhandlungen: Die Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums der Arbeitnehmer (BVG) verzichteten in der Beteiligungsvereinbarung auf die Mitbestimmung im Leitungsorgan der entstandenen SE.

Im Board der Conrad SE - anstatt dem dualistischen Modell mit Vorstand und Aufsichtsrat wurde das monistische Verwaltungsrats-System gewählt, was mit der SE erstmals möglich ist - sitzen nunmehr nur Mitglieder der Familie Conrad. Es besteht keinerlei unternehmerische Arbeitnehmermitbestimmung. Die Beteiligungsvereinbarung sieht sogar lediglich vor, dass der deutsche Wirtschaftsausschuss die Rechte eines SE-Betriebsrates wahrnimmt.

Auch bei den Firmen Surteco, einem Unternehmen der Papier- und Kunststoffindustrie mit Sitz in Pfaffenhofen, und bei Hager, einem Elektrounternehmen aus Saarbrücken, beides ebenfalls Unternehmen nahe dem mitbestimmungsrelevanten Schwellenwert, hat das BVG mit der Unternehmensleitung Beteiligungsvereinbarungen abgeschlossen.

Diese siedeln die Aufsichtsratsmitbestimmung unterhalb des Niveaus an, das für eine deutsche Aktiengesellschaft möglich gewesen wäre: So ist bei Surteco in der SE-Vereinbarung die Beibehaltung der bisherigen Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat festgeschrieben worden, obwohl das Unternehmen gewachsen war und mit 2109 Arbeitnehmern als deutsche AG die Paritätsschwelle überschritten hatte.

FAMILIEN WOLLEN SYSTEM-WECHSEL_ Acht der 16 normalen SEs, die ihren Sitz in Deutschland haben, nutzen die SE-Gründung für einen Wechsel ihres Leitungsgremiums - hin zu einem einzigen Board mit geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Verwaltungsräten. Diese Option bevorzugten die Unternehmensleitungen von Conrad SE, Donata SE, der Mensch und Maschine SE, der PCC SE und der Sevic Systems SE (siehe Infobox) - fast alles Unternehmen, bei denen die Eigentümer entweder komplett einer Familie angehören oder zumindest über eine Hauptversammlungsmehrheit verfügen.

Bei keinem dieser Unternehmen ist eine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen worden, die außer einigen Informations- und Konsultationsrechten eines SE-Betriebsrats auch unternehmerische Mitbestimmung im Verwaltungsrat vorsieht. Dementsprechend erklärte Adi Drotleff, Vorstandschef und Haupteigentümer der Mensch und Maschine SE, im Mai 2007 gegenüber dem Handelsblatt, dass er zur Umgehung der Mitbestimmung eine Sitzverlegung ins Ausland ernsthaft in Erwägung ziehen würde. Mit der abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarung ist unternehmerische Mitbestimmung nun fürs Erste zwar erledigt, aber "als SE kann man problemlos und schnell verlagern", so Drotleff weiter.

Gewerkschaftsvertreter spielten im Besonderen Verhandlungsgremium, das die Mitbestimmung in der SE verhandelt, in den deutschen SEs mit monistischer Board-Struktur immer nur eine sehr eingeschränkte Rolle - nur bei der PCC SE wurden polnische Solidarnosc-Gewerkschafter einbezogen.

Ein Wechsel ins Verwaltungsrats-System fand auch in der österreichischen Plansee SE statt. Dort sind Arbeitnehmer im Board vertreten, für diese sei es jedoch durchaus eine Herausforderung, vollständig in die Arbeit des Boards eingebunden zu werden und alle Informationen zu erhalten, welche anderen Mitgliedern zur Verfügung stehen, wie eine Fallstudie des Brüsseler SE-Europe-Netzwerks belegt (Schwimbersky/Rehfeldt, Case Study Report on Plansee SE, www.worker-participation.eu).

Wesentliches Fazit unserer Analyse ist: Das Niveau von Arbeitnehmerbeteiligung ist durch die abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarungen niemals eingeschränkt worden - es wurde aber auch nicht ausgeweitet. Gleichzeitig wird durch die SE der Status quo der Arbeitnehmerbeteiligung quasi eingefroren, wohingegen in der deutschen Rechtsform der Aufsichtsrat bei Überschreiten der 2000-Beschäftigten-Grenze paritätisch besetzt worden wäre.

Schwerer noch wiegt die Tatsache, dass die Beteiligung über den SE-Betriebsrat keine echten Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte beinhaltet, wie sie das Betriebsverfassungsgesetzt vorsieht, sondern nur Informations- und Konsultationsrechte.

DIE PARITÄT WIRD EUROPÄISCH_ Fünf Konzerne mit Sitz in Deutschland haben mittlerweile den Schritt zur SE vollzogen - das sind MAN Diesel, Allianz, Fresenius, Porsche und die BASF, bei der die Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung Mitte November abgeschlossen wurden. Bei all diesen großen Unternehmen wurde die SE-Gründung dazu genutzt, den Aufsichtsrat zu verkleinern oder einen zwölfköpfigen Aufsichtsrat auch für die Zukunft festzuschreiben (Fresenius, eingeschränkt Porsche).

Dabei ist keines dieser nun europäischen Unternehmen von der paritätischen Besetzung der Mandate zwischen Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter abgewichen. Die gesetzliche Auffanglösung, die im Falle eines Scheiterns gegriffen hätte und einen Bestandsschutz für alle bestehenden "Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung" vorsieht, hätte ein Abweichen nach unten auch schwer ermöglicht.

Die Größe des Aufsichtsrats ist - trotz einer ersten Vorgabe in der von der Hauptversammlung beschlossenen Gründungssatzung des Unternehmens - frei verhandelbar. Sofern die Beteiligungsvereinbarung eine andere Aufsichtsratsgröße vorsieht als die Satzung, muss Letztere angepasst werden. Das BVG hat damit eine wertvolle Machtressource zur Hand. Insofern besteht kein Grund, dass eine gute Arbeitnehmerbeteiligung im SE-Betriebsrat erkauft werden müsste mit einer weniger guten Lösung für die Mitbestimmung in den Leitungsorganen.

Und dennoch sind bei den ersten SE-Verhandlungen einige "trade-offs" festzustellen. Dort wo Konzessionen gemacht wurden bei der Größe des Aufsichtsrats, konnten auf der Arbeitnehmerseite mehr Rechte und eine bessere Ressourcenausstattung für den SE-Betriebsrat erzielt werden.

Dieser zu verhandelnde SE-Betriebsrat hat aber schon nach den Auffangregelungen mehr Rechte als ein heute bestehender Euro-Betriebsrat. Die Machtressourcen des BVG sind also auch auf dieser Ebene von vornherein höher. Alle, die an den Verhandlungen beteiligt sind, sollten sich dies auch vor Augen führen. Handreichungen für die Verhandlungen, wie sie seitens der europäischen Gewerkschaftsförderationen, der nationalen Gewerkschaften oder der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurden, stellen hier wichtige Unterstützungsleistungen dar.

Schließlich hat sich gezeigt, dass eine exzellente Vorbereitung der Mitglieder des BVG entscheidend ist für den Ausgang der Verhandlungen. Dies gilt gerade dann, wenn Arbeitnehmer aus einer Vielzahl von Ländern beteiligt sind. Hier kommt Gewerkschaftsvertretern im BVG eine wichtige Rolle zu.

Sie müssen im Vorfeld über die verschiedenen nationalen Traditionen informieren und damit zu einem Interessensausgleich beitragen. Konflikte und Schwierigkeiten im BVG müssen gelöst und gemeinsame Positionen gefunden werden, bevor die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Ansonsten würden solche Konflikte die Verhandlungsposition des BVG von vornherein schwächen.

Gelingt dies, können SE-Beteiligungsvereinbarungen mit sehr positivem Inhalt erzielt werden, die die Möglichkeiten von Arbeitnehmerbeteiligung deutlich erweitern, auch über nationale Grenzen hinweg. So berichtet Geoff Hayward, der britische Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Allianz SE, begeistert von den neuen Mitbestimmungsmöglichkeiten, die sich ihm als Briten so zum ersten Mal überhaupt bieten (siehe Mitbestimmung 8/2007). Er ist durch seine Aufsichtsratsfunktion jetzt auch legitimiert, in seinem Land in die einzelnen Töchter und Betriebe der Allianz vor Ort zu gehen und dort aktiv zu werden.


MEHR INFORMATIONEN
Roland Köstler: Die Europäische Aktiengesellschaft. Eine Einführung in die Europäische Aktiengesellschaft mit Anmerkungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. Reihe: "Arbeitshilfen für Aufsichtsräte" der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 6, 3. überarbeitete Auflage, Düsseldorf 2007. Bestellbar unter www.boeckler.de

Norbert Kluge/Michael Stollt (Hrsg.): Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) - Perspektiven für eine europäische Unternehmensmitbestimmung. Brüssel 2006. Download unter www.worker-participation.eu

Berndt Keller/Frank Werner: Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) - Eine empirische Analyse der ersten Fälle. In: WSI-Mitteilungen 60, Heft 11/2007 (im Erscheinen). Download eines englischsprachigen Artikels unter www.sozialmodell.eu

"For us this is a big Step". Allianz-Aufsichtsrat Geoff Hayward im Interview mit Magazin Mitbestimmung. Englische Ausgabe 8/2007, Seite 26 und auf Deutsch im Internet unter www.magazin-mitbestimmung.de (English Edition 2007)


 

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