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Magazin Mitbestimmung

: Private Gewinne, gesellschaftliche Risiken?

Ausgabe 01+02/2007

Arbeitsplätze, Know-how und demokratische Kontrolle im öffentlichen Dienst gehen verloren, weil Bund, Länder und Kommunen finanziell klamm sind: Ver.di sieht politische Alternativen zur Public Private Partnership (PPP).



Von Birgit Ladwig
Die Autorin arbeitet im Bereich Politik und Planung beim ver.di-Bundesvorstand in Berlin.
birgit.ladwig@verdi.de


Die Gewerkschaft ver.di und ihre Vorläuferorganisationen sind schon seit Jahren mit Privatisierungsprozessen verschiedener Art konfrontiert - und PPP ist eine Spielart der Privatisierung. Den Promotoren dieser Prozesse gilt PPP tatsächlich oft als ein Zwischenschritt zur vollständigen Privatisierung, der allerdings politisch leichter durchsetzbar zu sein scheint. Und die mit Privatisierung verbundenen Erfahrungen sind meist negativ. In der Regel verschlechtern sich die Arbeits-, Sozial- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten.

Bei ver.di sind viele Fachbereiche von PPP betroffen: Die Energieversorger haben mit gemischtwirtschaftlichen Unternehmen zu tun - in der Regel Stadtwerke, an denen sich private Energieversorger beteiligen. Beim Bund gibt es im Verteidigungsbereich viele PPP-Projekte; besondere Formen von Vertrags-PPP gibt es im Verkehrsinfrastrukturbereich, so für die Erhebung der LKW-Maut. Auf kommunaler Ebene sorgt seit 2003 beispielsweise der privat finanzierte mautpflichtige Warnowtunnel in Rostock für vorwiegend negative Schlagzeilen.

Rund 80 Prozent der PPP-Projekte finden im Gemeindebereich statt. Schwerpunkte sind der Bau oder Sanierung und Betrieb öffentlicher Gebäude. Dazu gehören Rathäuser, Verwaltungsgebäude und insbesondere Schulen. Weitere Bereiche sind Bäder, Kitas oder Horte. Bei den Ländern sind die Bereiche Justizvollzugsanstalten, Straßenbauverwaltung, Hoch- und Tiefbauverwaltung von PPP-Prozessen betroffen. Und im Gesundheitswesen geraten Krankenhäuser, die noch in öffentlicher Regie betrieben werden, immer stärker in den Fokus von PPP-Überlegungen.

Eine politische Antwort

ver.di sieht den "PPP-Hype" als eine Reaktion auf Entwicklungen, die den öffentlichen Sektor insgesamt unter Druck setzen. Die jahrelange Finanzmisere der öffentlichen Hand hat zu einem massiven Investitionsstau geführt. Besonders eklatant ist dies in den Kommunen, wo die Investitionen seit 1992 um zirka 40 Prozent zurückgingen. PPP ist auch deswegen in aller Munde, weil die Politik von Bundes- und Landesregierungen sowie der EU-Kommission diese Projekte massiv fördert.

Dahinter stecken vielfältige Interessen: freies, nach renditeträchtiger Anlage suchendes Kapital, stagnierende Branchen (wie die Baubranche, aber auch Dienstleistungsanbieter) und ihre Lobbyisten sowie Berater und Anwaltskanzleien, die sich von PPP-Prozessen vollere Auftragsbücher erwarten. Hinzu kommt eine weit verbreitete pauschale Kritik an der vermeintlich geringeren Effizienz öffentlicher Aufgabenerledigung und Verwaltung im Vergleich zu Arbeits- und Dienstleistungsprozessen in der Privatwirtschaft. Hier schwingt immer der Vorwurf der mangelnden Reformfähigkeit und Veränderungsbereitschaft gegenüber dem öffentlichen Dienst mit.

Doch PPP ist kein Ausweg aus der Finanzklemme der öffentlichen Haushalte. Ein Projekt, das nicht konventionell über den öffentlichen Haushalt finanziert werden kann, sollte auch nicht über PPP finanziert werden. Denn privates Kapital erfordert im Prinzip eine höhere Verzinsung, die "eingepreist" wird: entweder direkt zu Lasten der Nutzer einer Leistung oder Einrichtung oder zu Lasten der Steuerzahler und dazu noch versteckt im Haushalt, so dass die Haushaltssituation undurchsichtig wird.

ver.di sieht PPP als Einfallstor dafür, dass den gewählten politischen Mandatsträgern immer mehr Entscheidungen entwunden und die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der so genannten öffentlichen Angelegenheiten weiter ausgehöhlt werden. Außerdem gehen bei PPP-Prozessen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Know-how im öffentlichen Dienst verloren.

Im Sommer 2005 wurde von Bundestag und Bundesrat das ÖPP-Beschleunigungsgesetz beschlossen, das steuer-, förder- und vergaberechtliche Regelungen zugunsten von PPP einführte. Auch die Große Koalition hat sich auf die weitere Förderung von PPP mittels eines zweiten ÖPP-Beschleunigungsgesetzes verständigt, das derzeit von einer Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen mit Hilfe externer Berater vorbereitet wird. DGB und ver.di arbeiten in dieser AG kritisch mit, um ein politisches Gegengewicht zu wirtschaftsnahen Lobbyisten und Beratern aus Anwalts- und Wirtschaftsprüferkanzleien zu bilden, die in ihrer PPP-Euphorie daran arbeiten, dass neue Subventionstatbestände und Sonderregelungen für PPP geschaffen werden.

Wenn Betriebs- und Personalräte fragen

Betriebs- und Personalräte vor Ort müssen sich schon in der kritischen Phase der Planungen, vor Einleitung des Vergabeverfahrens, einmischen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Machbarkeitsstudien prüfen. Dazu sollten die Arbeitnehmervertreter Kontakt zur lokalen Politik suchen und dort vor allem Transparenz der Entscheidungsprozesse einfordern, woran es sehr oft hapert. So werden mit fadenscheinigen Begründungen Unterlagen oft unter Verschluss gehalten.

ver.di wird deshalb in Kürze eine Plattform für bessere Vernetzung und Informationsaustausch aufbauen und Handlungshilfen erarbeiten, die Orientierung geben und Gestaltungsspielräume identifizieren. Denn in Situationen, in denen es den Betriebs- und Personalräten nicht gelingt, einen PPP-Prozess zu verhindern, brauchen sie einen möglichst standardisierten Katalog von Kriterien, wie die Interessen der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger abgesichert werden können.

Dienstleistungsqualität und gute Arbeits- und Einkommensbedingungen gehören immer zusammen. Der Erhalt und Ausbau sozial abgesicherter und qualifizierter Beschäftigung muss deshalb zur Zielgröße eines Alternativenvergleichs (PPP oder Eigenerstellung oder interkommunale Kooperation) werden. PPP auf der Basis von Einkommens- und Sozialdumping senkt zwangsläufig auch die Qualität der Dienstleistung.

Es gibt Alternativen

Öffentlich verantwortete Infrastrukturen sind die Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und damit für nachhaltig sichere Arbeitsplätze. Dazu brauchen wir ein funktionsfähiges öffentliches Sparkassensystem und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowie in Telekommunikations- und Energienetze. Der Tendenz zum Ausverkauf des Staates setzt ver.di deshalb ein Daseinsvorsorgekonzept entgegen, das den Gesellschaftszusammenhalt fördert. Die Alternativen zu PPP sind weiterhin:

- Eigenerstellung: Zur Finanzierung bzw. zur Minderung des Investitionsstaus bei der öffentlichen Infrastruktur müssen unter Umständen höhere Steuern erhoben oder Budgetumschichtungen vorgenommen werden. Der Vorteil: Vorhandenes Fachwissen bleibt weiter verfügbar und die demokratische Kontrolle gewährleistet.

- Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst, Verwaltungsmodernisierung und Optimierung der Abläufe.

- Kooperation der Gebietskörperschaften: Ihnen muss zukünftig - gerade in Zeiten des demografisch bedingten Rückgangs der Bevölkerung und teilweise dramatischen Einwohnerverlusts bestimmter Regionen/Kommunen - mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gemeinsame Ressourcen können gebündelt und damit effizienter genutzt werden. Eine gleichmäßige Risikoverteilung ist hier eher möglich als zwischen einem privaten und einem öffentlichen Partner, denn beide Partner stehen für die Leistungserfüllung direkt ein.



 


PPP - Alternative oder Vorform der Privatisierung?
Public Private Partnership (PPP), auf Deutsch: öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), ist ein schillernder Begriff. PPP umfasst alle Formen der Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure, die über konventionelle Auftraggeber-Lieferanten-Beziehungen bei Bund, Ländern und Kommunen hinausgehen. Wirtschaftliche bzw. finanzielle Ressourcen privater Partner werden in die Erledigung verschiedenster kommunaler oder staatlicher Aufgaben vertraglich eingebunden. Unterschieden werden dabei zwei Hauptformen:

- die institutionelle (gesellschaftsrechtliche) PPP, bei der die öffentliche Hand und mindestens ein Privater eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Hier spricht man auch von gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen.

- die Vertrags-PPP, bei der die öffentliche Hand Auftraggeber ist und eine öffentliche Dienstleistung, einen Bau und Betrieb eines öffentlichen Gebäudes oder den Betrieb einer öffentlichen Einrichtung vollständig für einen bestimmten Zeitraum an einen Privaten vergibt.





Zum Weiterlesen
ver.di-Positionspapier zu PPP
Im Mai 2005 hat der ver.di-Bundesvorstand ein Positionspapier zu PPP beschlossen. Tenor: kritisch bis ablehnend. Zusammen mit der Kurz- und Langfassung einer Expertise von Prof. Dietrich Budäus zum Download unter www.verdi.de/politik_von_a_bis_z/public_private_partnership

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