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Magazin Mitbestimmung

: Passt die Mitbestimmung zur sozialen Marktwirtschaft?

Ausgabe 03/2008

SERIE Von 1952 bis 2008: Geschichte der Mitbestimmung, Teil 3.

Von WALTHER MÜLLER-JENTSCH, bis 2001 Professor für Soziologie am Lehrstuhl Mitbestimmung und Organisationsentwicklung der Ruhr-Universität Bochum.

Mit Befriedigung, ja freudiger Überraschung vernahmen die Gastgeber der DGB-Jubiläumsveranstaltung "30 Jahre Mitbestimmungsgesetz", dass die Kanzlerin Angela Merkel die Mitbestimmung als "ein wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft" bezeichnete. So deutlich hatte man es von dieser Partei noch nicht gehört. Nicht weniger eindeutig hat der Vorsitzende der IG Bergbau, Chemie, Energie, Hubertus Schmoldt, in den vergangenen Jahren verschiedentlich hervorgehoben, dass die Mitbestimmung ein konstitutives Element der Sozialen Marktwirtschaft sei.

Die Vereinbarkeit, ja Zusammengehörigkeit von Mitbestimmung und Sozialer Marktwirtschaft mag dem heutigen Beobachter auf den ersten Blick unproblematisch erscheinen, doch dieser Eindruck ist trügerisch. Ihr Verhältnis zueinander war und ist alles andere als selbstverständlich. Wenn wir im Folgenden versuchen, die Gegensätze und Ambivalenzen zwischen beiden Konzepten und die wechselnden Konstellationen zwischen ihnen im zeitgeschichtlichen Kontext herauszupräparieren, geschieht dies unter der erschwerten Bedingung, dass in den vergangenen Jahrzehnten mehrfache Umdeutungen die Inhalte beider Begriffe beträchtlich verändert haben.

KAMPF UM DIE WIRTSCHAFTSORDNUNG_ In der "Stunde null" nach dem Zweiten Weltkrieg gab es heftige politische Auseinandersetzungen darüber, welche Wirtschaftsordnung auf deutschem Boden eingeführt werden sollte. Während im Osten Deutschlands eine Zentralverwaltungswirtschaft (auch: Kommandowirtschaft) etabliert wurde, bekannte sich im Westen die regierende Mehrheit von Union und FDP zur Leitidee der "Sozialen Marktwirtschaft". Ihr Namensgeber, Alfred Müller-Armack, und sein Schüler Ludwig Erhard, der erste Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland, verstanden darunter eine Art "dritter Weg" zwischen einer liberalen Marktwirtschaft und einer gelenkten Wirtschaft, wie man sie in der Zeit des Nationalsozialismus praktiziert hatte.

Ludwig Erhard und seine neo- und ordoliberalen Vordenker der Freiburger Schule (Rüstow, Eucken, Böhm) wollten - beeinflusst von der christlichen Sozialethik - die Mängel eines ungezügelten Kapitalismus ebenso wie die einer zentral gelenkten Planwirtschaft vermeiden und stattdessen "das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs verbinden" (so Müller-Armack).

In zwei wesentlichen Punkten ging das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft über den klassischen Liberalismus hinaus: erstens in der Schaffung einer Wettbewerbsordnung durch den Staat, um wirtschaftliche Machtballungen zu verhindern (dieses Ziel stand für die Ordoliberalen im Vordergrund); zweitens im sozialen Ausgleich durch sozialpolitische Leistungen des Staates, wobei die staatlichen Interventionen dem Grundsatz der Marktkonformität unterworfen werden sollten. Dieses Ziel war für Müller-Armack ein integraler Bestandteil der neuen Wirtschaftsordnung.

Sozialdemokratie und Gewerkschaften lehnten dieses Projekt jedoch entschieden ab. Sie sahen darin eine Restauration des liberalen Kapitalismus, dessen Überwindung sie in ihren programmatischen Positionen zum "freiheitlichen Sozialismus" und zur "demokratischen Neuordnung der Wirtschaft" forderten. Ihr Konzept war ein Gegenkonzept zur Sozialen Marktwirtschaft. Sie prophezeiten dem Erhardschen "Experiment" ein baldiges und katastrophales Ende. Doch sie irrten. Stattdessen erlebten die Zeitgenossen ein Wirtschaftswunder mit sukzessiver Vollbeschäftigung.

SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT VERSUS MITBESTIMMUNG_ Als die Entwicklung noch offen schien, verfasste der Ordoliberale Franz Böhm eine umfangreiche Schrift (1951), die sich mit der Mitbestimmung als Alternative zur Sozialen Marktwirtschaft kritisch auseinandersetzte. In der Mitbestimmung sah Böhm eine "Verumständlichung der unternehmerischen Willensbildung", die insbesondere den "vom Pioniertrieb und dem Wagemut beseelten Teil der Unternehmer" zügeln würde. Seine Bilanz lautete: "Das betriebliche Mitbestimmungsrecht als eine unternehmens- und ordnungsneutrale Einrichtung bietet der Arbeiterschaft nur geringfügige politische und soziale Vorteile, vermehrt die sozialen und politischen Spannungsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft erheblich und hat in volkswirtschaftlicher Hinsicht fast nur ausgesprochen nachteilige Wirkungen. Es ist selbst im Fall optimalen Erfolges eine dürftige Einrichtung."

Böhm sah in der von den Gewerkschaften angestrebten Neuordnung der Wirtschaft mit dem Kernelement der Mitbestimmung eine Vermischung zweier Systeme: der liberalen Marktwirtschaft und der zentralen Planwirtschaft. Wie die Mitbestimmung hielt er sie für "unausgereifte Ideen", mehr einer Doktrin als einer umfassenden Analyse geschuldet. Sein abschließendes Plädoyer: Statt den "wirtschaftsdemokratischen Weg" einzuschlagen, sollte "die soziale Frage mit den Methoden einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik, mit dem Ausbau einer echten Wettbewerbsordnung" gelöst werden.

Gleichwohl entsprach es der Praxis der Sozialen Marktwirtschaft, in der Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft komplementäre Einrichtungen zu sehen, die als Selbstverwaltungsorgane der Sozialpartner den Ausgleich sozialer Gegensätze selbst herbeiführen (so Adenauer sinngemäß in seiner ersten Regierungserklärung vom 20. September 1949). Und wenn in der Folgezeit die sozialpolitischen Elemente eine weitaus stärkere Gewichtung erhielten, widersprachen dem die Väter der Sozialen Marktwirtschaft jedenfalls nicht explizit.

MARKTWIRTSCHAFT ANERKANNT_ Als die Erfolge der Erhardschen Wirtschaftspolitik nicht mehr zu leugnen waren, haben Sozialdemokratie und Gewerkschaften ihre programmatischen Positionen revidiert: die SPD im Godesberger Programm von 1959, der DGB im Düsseldorfer Grundsatzprogramm von 1963. Beide Programme bekannten sich nun grundsätzlich zur Marktwirtschaft, orientierten sich jedoch am Leitbild einer Marktwirtschaft mit starkem öffentlichem Sektor und staatlicher Konjunktursteuerung.

Der spätere sozialdemokratische Wirtschaftsminister der Großen Koalition (1966-69), Karl Schiller, prägte die Formel einer "Synthese von Freiburger Imperativ und keynesianischer Botschaft". Er meinte damit, dass der Staat nicht nur die wirtschaftspolitische Aufgabe der Wettbewerbspolitik als Ordnungspolitik zu verfolgen habe, sondern auch verantwortlich sei für die makroökonomische Wirtschaftssteuerung - als Prozesspolitik.

Spätestens nach 1966 entwickelte sich die Wirtschaft tatsächlich in Richtung einer "mixed economy" mit einem hohen Staatsanteil und keynesianischer Wirtschaftssteuerung unter privilegierter Beteiligung der großen Tarifverbände ("Konzertierte Aktion"). Nun wurden auch Gewerkschaftsführer ministrabel. Und die Mitbestimmung fand durch die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (1972) und die Einführung der Unternehmensmitbestimmung in den Wirtschaftszweigen jenseits der Montanindustrie (1976) entscheidende Erweiterungen.

Auch wenn den Gewerkschaften das Mitbestimmungsgesetz von 1976 wegen der Quasi-Parität in den Aufsichtsräten nur als eine verwässerte Variante der Montanmitbestimmung erschien, ging die sozialpolitische Entwicklung sicherlich weit über die Vorstellungen der Väter der Sozialen Marktwirtschaft hinaus. Pragmatisch hatte sich der DGB mit der Sozialen Marktwirtschaft zwar schon früh arrangiert, aber noch nicht programmatisch. Selbst wenn im jüngsten, dem Dresdner Programm von 1996, die letzten Restvorstellungen einer Wirtschaftsordnung jenseits der Marktwirtschaft getilgt sind, vermeidet es den Begriff der Sozialen Marktwirtschaft - stattdessen ist von einer "sozial regulierten Marktwirtschaft" die Rede.

IDEOLOGISCHER SEITENWECHSEL_ Es waren eher die Veränderungen zu einem Finanzkapitalismus anglo-amerikanischer Prägung, die die Gewerkschaften seit der Jahrhundertwende zu Parteigängern der Sozialen Marktwirtschaft machten. SPD und Gewerkschaften verteidigen heute gemeinsam das Soziale der Marktwirtschaft gegen die neuen Neoliberalen, die der ökonomischen Effizienz gegenüber dem Sozialen absolute Priorität einräumen.

Der Streit um die Soziale Marktwirtschaft und das Erhardsche Erbe geht weiter. Die einen beharren auf der Grundidee, dass der Markt bereits in sich sozial sei, wenn nur der Wettbewerb institutionell gesichert werde (so etwa die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft). Die anderen wollen der Konzeption der sozialpflichtigen Marktwirtschaft nachträglich noch so manche kollektivistische Einrichtung einverleiben.

Wenn Hubertus Schmoldt als einer der ersten Gewerkschaftsführer quasi unter der Hand die Mitbestimmung zum "konstitutiven Element der Sozialen Marktwirtschaft" erklärt und die Kanzlerin Angela Merkel die Mitbestimmung ebenso geradeheraus als "ein wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft" bezeichnet, haben wir es dann nur mit formelhaften Beschwörungen zu tun?

Im Lichte der historischen Entwicklung und der Gestaltungsoffenheit der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft erfolgt dieser doppelte "Seitenwechsel" von Gewerkschaften einerseits und der Partei der Sozialen Marktwirtschaft andererseits nicht völlig unerwartet, auch wenn er einer ordnungspolitischen Begründung entbehrt. Eine solche scheint indessen geboten, wenn man in Erinnerung ruft, dass die Mitbestimmung den einen als Hebel zum Sozialismus dienen sollte und den anderen als systemfremde Institution galt.

MITBESTIMMUNG VERANKERN_ Theoretische Anstrengungen, die Mitbestimmung in das Zielsystem der Wirtschaftsordnung einer Sozialen Marktwirtschaft zu integrieren, haben beide Seiten bislang nicht unternommen. So lange die Mitbestimmung nur deklamatorisch zum integralen Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft erklärt und auf ihre positiven ökonomischen Effekte ("Standortvorteil") verwiesen wird, bleibt die Zukunftsfähigkeit der Mitbestimmung äußerst fragil. Es kommt darauf an, sie in der marktwirtschaftlichen Ordnung normativ zu verankern.

Ein Ausgangspunkt dafür wäre, dass in einer demokratischen Bürgergesellschaft die Wirtschaftsordnung nicht nur dem Effizienzprinzip - also der optimalen Faktorallokation, der Innovationsfähigkeit, der Produktivität und dem Wachstum - verpflichtet ist, sondern dass aus den sozialen und politischen Bürgerrechten weitere Ziele abzuleiten sind, die als gleichwertige und sich gegenseitig ergänzende zu behandeln wären.

Schauen wir uns diese fünf Ziele etwas genauer an (siehe unten), dann zeigt sich, dass bereits die ursprüngliche Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft die ersten beiden, ökonomische Effizienz und soziale Sicherung ("Wohlstand für alle" im Erhardschen Originalton), als gleichwertige Ziele ausweist. Deren Vereinbarkeit stellen aber heute insbesondere die "Marktradikalen" und "Markttheologen" in Frage. Den Postulaten der wirtschaftlichen Freiheit und ökonomischen Leistungsfähigkeit ordnen sie alles andere als nachrangige Ziele unter.

Kein Zielkonflikt besteht zwischen sozialer Sicherung und sozialer Integration. Wird der "Wohlstand für alle" ernsthaft gewollt, dann fördert dies natürlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt der Marginalisierung von Bevölkerungsgruppen und möglichen Spaltungen der Gesellschaft entgegen.

Die soziale Integration findet in der Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Entscheidungen über die Bedingungen, unter denen sie arbeiten - sei es durch direkte Partizipation, gewählte Vertreter oder durch ihre Gewerkschaften - eine weitere Stütze. Denn sie ist die wichtigste Form einer demokratischen Teilhabe im Wirtschaftsleben. Und Nachhaltigkeit schließlich gilt nach der ökologischen Wende als ein allgemeines, ja global anerkanntes Ziel, wenn auch die praktische Umsetzung immer wieder heftige politische Auseinandersetzungen erzeugt.

GESELLSCHAFTLICHER GRUNDKONSENS_ Es sollte kein Zweifel darüber bestehen, dass Gewerkschaften, Tarifautonomie und Mitbestimmung in der sozial-ökologischen Marktwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies steht im Widerspruch zu jenen neoliberalen Markttheoretikern, die Tarifverträge und mitbestimmte Betriebs- und Unternehmensführung als ineffizient bewerten, weil durch sie Lohnkartelle errichtet und wirtschaftliche Entscheidungen verzögert werden. Als unklug und kurzschlüssig erscheint es mir, wenn die Gewerkschaften heute den Spieß einfach umzudrehen versuchen und gleichfalls effizienztheoretisch argumentieren, das heißt, als komparativen Standortvorteil herausstreichen, was ihre Gegner als Handicap im internationalen Konkurrenzkampf brandmarken.

Der bürgerrechtliche Gehalt einer Wirtschaftsordnung verlangt nach einer demokratietheoretischen Perspektive, in der die Gewerkschaften und die von ihnen getragenen Institutionen aktive Funktionen für die soziale Integration und demokratische Teilhabe der Arbeitnehmer erfüllen. Sie bedienen maßgebende Stellschrauben für den gesellschaftlichen Grundkonsens. Und von diesem hängt letzten Endes auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab. Denn manifester gesellschaftlicher Dissens und soziale Desintegration, gar bürgerkriegsähnliche Arbeitskämpfe würden nicht nur die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erschüttern, sondern auch die Wirtschaft selbst schwächen.

Mitbestimmung ist kein betriebswirtschaftliches Schmiermittel, schon gar keine Magd der Effizienz. Wird sie intelligent genutzt, kann sie freilich zur verbesserten Leistungsbilanz beitragen, wenn sie bei den mitbestimmenden Menschen Vertrauen, Loyalität und Engagement (statt Misstrauen, Mobbing und innere Kündigung) zu erzeugen vermag. Im internationalen Vergleich wird unter den Leistungsfaktoren der deutschen Wirtschaft immer wieder die qualifizierte, zuverlässige und motivierte Arbeitnehmerschaft hervorgehoben - vergessen wird dabei, dass diese auch ein Produkt mitbestimmter Betriebs- und konsensueller Sozialverfassung ist. Das eine ist ohne das andere schwer zu haben. Einen besseren Grund, der Mitbestimmung in der Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft einen normativen Ort zuzuweisen - und damit ihre historische und ideengeschichtliche Odyssee (vorläufig) zu beenden -, wird man schwerlich finden.


WIRTSCHAFTSORDNUNG
DEMOKRATISCHER GESELLSCHAFTEN
Sozial-ökologische Marktwirtschaft

WIRTSCHAFTLICHE DIMENSIONEN
1. ökonomische Effizienz (Produktivität, Innovation, Wachstum)
2. soziale Sicherung, Wohlstand (Verteilung, soziale Gerechtigkeit)

GESELLSCHAFTLICHE UND POLITISCHE DIMENSIONEN
3. soziale Integration, 4. demokratische Teilhabe  
 
ÖKOLOGISCHE DIMENSION
5. Nachhaltigkeit


MEHR INFORMATIONEN

"DIE ZUKUNFTSFÄHIGKEIT DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT", hrsg. von Michael von Hauff, Metropolis Verlag, Marburg 2007, 395 Seiten, 29,80 Euro. Der Band versammelt Beiträge von Wirtschaftswissenschaftlern, die sich kompetent mit Wurzeln und Entwicklungspotenzialen dieser Wirtschaftsordnung befassen.

 


 

 

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