zurück
Icon zum Praxistipp Magazin Mitbestimmung

Praxistipp: KI bei IBM und Dupont

Ausgabe 06/2022

Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und zeigt anhand von Beispielen, worauf es ankommt. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Aus­gabe eine Auswertung vor.

Die künstliche Intelligenz – kurz KI – übernimmt in der Arbeitswelt zunehmend einfache Aufgaben. Sie beantwortet Kundenanfragen, wickelt Standardprozesse automatisch ab oder wertet große Datenmengen aus. Für Beschäftigte stellt sich die Frage, wer in Zukunft über Gehaltserhöhungen, Weiterbildungen oder Auszeiten entscheidet: ein Mensch oder der Algorithmus?

Als das Softwareunternehmen IBM 2019 eine KI einführen wollte, die Vorgesetzten Gehaltsvorschläge macht, entschloss sich der Konzernbetriebsrat, einen Rahmen für die Einführung von KI zu schaffen. Als Grundlage nutzte er die IBM-Grundsätze für Vertrauen und Transparenz und die Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI der Europäischen Kommission. Dabei stand eins fest: Das letzte Wort hat stets der Mensch.

Wichtig waren für die Interessenvertretung zudem die Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Systemen sowie ein hoher Datenschutz. Nicht die Vereinbarung, sondern Betriebsrat und Arbeitgeber bestimmen, was KI ist; sie klassifizieren sie anhand einer Risikomatrix und regulieren oder verbieten Risiken für Beschäftigte. Ungewöhnlich war im Fall IBM, dass die Vereinbarung den Rahmen für ein Produkt und seine interne Anwendung geschaffen hat. Daher hatte auch die Arbeitgeberseite Interesse an einem guten Ergebnis. IBM konnte sein Produkt verkaufen und gleichzeitig erklären, wie es mitbestimmt eingesetzt werden kann.

Auf schwierigere Verhandlungen musste sich der Gesamtbetriebsrat des amerikanischen Chemiekonzerns Dupont de Nemours einstellen. Mitbestimmung und deutsches Arbeitsrecht sind amerikanischen Managern oft fremd. Auch in deutschen Betrieben handeln sie meist nach amerikanischen Regeln. Daher holte sich der Gesamtbetriebsrat externen rechtlichen und technischen Sachverstand, als das Management das Personalmanagementsystem Workday einführen wollte. Mit dieser Unterstützung identifizierte der Betriebsrat die Risiken der KI und schloss eine Vereinbarung ab. Sie untersagt die Anwendung der KI, ohne die Vorteile des Systems für Unternehmen und Beschäftigte zu beschneiden. Um Fehlinterpretationen von künftigen Beteiligten zu vermeiden, formulierten sie die Vereinbarung sehr detailliert.

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen