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Magazin Mitbestimmung

Insourcing: Es geht auch anders

Ausgabe 07/2015

Wo Betriebsräte und Gewerkschaften stark sind, können sie Unternehmen dazu bewegen, Tätigkeiten in den Betrieb zurückzuholen. Auch dann, wenn es der Firma gerade nicht rosig geht. Von Jörn Boewe

Die Vergabe an Externe ist wirtschaftlicher als die Eigenfertigung – dieses Manager-Mantra hat sich seit den 1980er Jahren weltweit Bahn gebrochen. Auch beim Autobauer Opel kam die Botschaft an. „Unsere jüngere Geschichte ist auch eine Geschichte der exzessiven Fremdvergabe. Stück für Stück wurde unsere Fertigungstiefe heruntergefahren“, erklärt Uwe Baum, der für den Betriebsrat in Rüsselsheim ein Gremium koordiniert, das gerade das Gegenteil erreichen soll: den Ausschuss für Insourcing. Baum ist überzeugt, dass dies nicht nur den Mitarbeiter guttut, sondern auch dem Unternehmen. Denn nicht wenige Beobachter machen die Outsourcing-Philosophie bei Opel heute mitverantwortlich für die wirtschaftlichen Rückschläge, die das Unternehmen in den vergangenen Jahren einstecken musste. Umso wütender waren Betriebsrat und IG Metall, als 2013, in einer Phase der Erholung des Unternehmens, Outsourcing-Pläne für den Werkzeugbau bekannt wurden. Rund 300 Jobs sollten gestrichen werden. Die Lastwagen zur Demontage der Maschinen standen bereits auf dem Hof.

SCHNELLES HANDELN WAR GEFRAGT

Die Pläne stellten die Zukunft der Opel-Zentralwerkstätten insgesamt infrage. Um sie zu durchkreuzen, musste schnell gehandelt werden. „Die Kollegen und die Vertrauensleute haben Dutzende an Vorschlägen eingebracht, wie wir den Werkzeugbau zukunftsfest machen können.“ Der Betriebsratsvorsitzende Wolfgang Schäfer-Klug, damals noch kein Jahr im Amt, zog gegenüber dem Management schnell eine rote Linie: Niemand nimmt uns unseren Werkzeugbau weg. Der Betriebsrat holte einen Berater ins Haus, der die tatsächlichen Kosten berechnete, ohne die Fixkosten, die sowieso anfallen. 

Tatsächlich gelang es so, einen Rahmen für einen Insourcing-Prozess für die Zentralwerkstätten durchsetzen. Will der Arbeitgeber Aufträge fremdvergeben, muss er nachweisen, dass die Fremdvergabe eines Auftrags wirtschaftlicher ist als die Eigenfertigung. Während früher das Outsourcing oft mit Personalmangel begründet wurde, konnten in diesem Jahr 120 neue Stellen geschaffen werden. Zudem hat der Betriebsrat Investitionen in neue Maschinen durchgesetzt. Nicht nur beim Werkzeugbau hat das Management umgedacht – es wurden auch 100 Konstrukteure eingestellt, 65 neue Stellen im Bereich Motor- und Antriebsfertigung aufgebaut.

Das Verfahren soll als Blaupause für eine tarifvertragliche Opel-weite „Make or buy“-Vereinbarung dienen. Sie wird regeln, was im Haus gemacht und was nach außen vergeben wird, erklärt Jochen Homburg, Erster Bevollmächtigter der Verwaltungsstelle Darmstadt. Homburg unterstützt den Opel-Betriebsrat und hat das Insourcing der Teile-Logistik maßgeblich mitgestaltet. Auf Basis einer Betriebsvereinbarung haben der Betriebsrat und IG die Metall die Anzahl von Werkverträgen begrenzen können und die Übernahme von Leiharbeitnehmern durchgesetzt.

Rund 700 Kilometer weiter nördlich werden statt Autos Schiffe gebaut. Ebenso wie Opel war auch die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) in einer schwierigen Lage und ist aus dem Fahrwasser noch nicht heraus. Nach Liquiditätsengpässen wurde sie 2014 an die Siem Industries verkauft, ein norwegisches Unternehmen, das auf Dienstleistungen rund um die Offshore-Öl- und -Gasförderung spezialisiert ist. Raus aus dem Tarifvertrag und mehr Aufgaben an Fremdfirmen vergeben – das war die Strategie, mit der die neue Geschäftsführung die Werft wettbewerbsfähig machen wollte. „Aber das haben wir ihnen ausgeredet“, sagt Betriebsratsvorsitzender Ralf Sasse. Und Michael Schmidt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall in Flensburg, fügt hinzu: „Wir können nur besser werden, aber nicht billiger.“ Rund 750 Stammbeschäftigte hat die FSG, 75 davon sind Vertrauensleute der Gewerkschaft. Und ohne diese starke Organisation im Betrieb wäre das Alternativkonzept, das Sasse und Schmidt für die FSG vorschlugen, nicht möglich gewesen. Statt Lohnverzicht boten Betriebsrat und Gewerkschaft konkrete Mitarbeit bei der Verbesserung der internen Prozesse. 

„Budgetvereinbarung“ heißt das Schlüsselwort, festgeschrieben wurde es Ende April in einem Ergänzungstarifvertrag. Schon in der Planungsphase wird für jeden einzelnen Arbeitsschritt in jedem Bereich analysiert, wie viele Arbeitsstunden notwendig sind. Was vergibt man als Werkvertrag, was kann man besser im Haus machen? „Da muss man genau rechnen“, sagt Sasse und gibt ein Beispiel: Ein Planer wollte einen Auftrag an eine Fremdfirma vergeben, weil es scheinbar wirtschaftlicher war. „Die hatten in ihrem Angebot einen Stundensatz stehen, der war viermal niedriger als unserer.“ Erst beim zweiten Hinsehen fiel auf: „Die brauchten für den Auftrag auch viermal so lange wie unsere Leute.“ 

JETZT PLANEN BUDGETBEAUFTRAGTE MIT

Nicht immer sind die Rechnungen so einfach. Um das Know-how der Beschäftigten schon vor Vertragsabschluss zu Rate zu ziehen, wurden in allen Abteilungen sogenannte Budgetbeauftragte gewählt. „Wenn der Planer mit dem Meister darüber verhandelt, wie viele Arbeitsstunden für einen bestimmten Produktionsprozess nötig sind, sitzt der Budgetbeauftragte dabei“, erklärt Schmidt. Dieser versucht, Unstimmigkeiten zu klären. Gelingt das nicht, befasst sich ein paritätisch durch Betriebsrat und Geschäftsführung besetzter Budgetausschuss mit der Sache. 

Früher hätte mancher Vorgesetzte gern damit geglänzt, dass er das Stundenbudget unrealistisch niedrig ansetzte. Doch das, so Schmidt, hat sich geändert: „Allein weil jetzt ein Kollege dabeisitzt und protokolliert, was vereinbart wird.“

Die Beschäftigten bringen sich aber nicht nur mit ihrem Know-how ein: Wird das vereinbarte Zeitbudget schuldhaft überschritten, haften sie – je nach Schiffsgröße – mit bis zu 68 Stunden, die ihnen schlimmstenfalls nicht bezahlt werden. Dafür, sagt Sasse, werde heute viel realistischer geplant als früher. Natürlich werden immer noch Werkverträge nach außen vergeben. Doch anders als früher muss der Betriebsrat einbezogen werden. Das ist seit April in einem Haustarifvertrag geregelt. 

Was bei Opel und der FSG ohne eine gesetzliche Regelung erreicht wurde, war freilich nur deshalb möglich, weil es sich um gewerkschaftlich hoch organisierte Betriebe handelt. Anderswo sind die Möglichkeiten bescheidener. Aber vielleicht kann eine Praxis, die im Betrieb entwickelt wurde und funktioniert, Vorbild für eine gesetzliche Regelung sein.

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