Das 2020 beschlossene „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ (ASKG) hat das bisherige Arbeits- und Geschäftsmodell der Fleischindustrie, das wesentlich auf dem Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten beruhte, grundlegend in Frage gestellt. Wie wird das Gesetz umgesetzt? Wie verändern sich die Arbeits- und Partizipationsbedingungen sowie die Wechselbeziehungen zwischen gesetzlichen Regulierungen und industriellen Beziehungen?
Die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit bleibt ein wichtiges Thema für die Mitbestimmung, v.a. wo es keine tariflichen oder betrieblichen Regeln gibt.
Kirsten Haarmann (55) lebt in Hamburg. Als Schulfotografin ist sie mit der Kamera in Hamburg und im Umkreis von 150 bis 200 Kilometern unterwegs. Von Werner Bachmeier
Bleiben Sie informiert: Neueste Forschungsergebnisse und Infos zu den Themen Mitbestimmung, Arbeit, Soziales, Wirtschaft. Unsere Newsletter können Sie jederzeit abbestellen.
Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.