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WSI GenderDatenPortal: Einkommen: Durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen und Männern 2021

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Frauen erhalten in Deutschland im Jahr 2021 deutlich niedrigere Renten wegen Alters (auch: Altersrenten) als Männer. Bei den Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit liegen Frauen und Männer 2021 relativ gleich auf. Und bei den Hinterbliebenenrenten fallen die Witwenrenten der Frauen höher aus als die Witwerrenten der Männer (vgl. Grafik 1).

Frauen beziehen 2021 durchschnittlich 420 Euro weniger Altersrente (Renten wegen Alters) als Männer.

  • Die Rentenhöhe beträgt bei allen Frauen in Altersrente mit ca. 807 Euro nur rund zwei Drittel von dem, was Männer durchschnittlich als Altersrente beziehen (1.227 Euro). Damit beträgt die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern hier 34 Prozentpunkte.
  • Für Personen mit Neuzugang in die Altersrente im Jahr 2021 fällt der Geschlechterabstand hingegen kleiner aus. Die geschlechterbezogene Rentenlücke für Neuzugänge in Altersrente beträgt hier „nur“ 29 Prozentpunkte. Allerdings ist auch dieser Unterschied zwischen Frauen und Männern in Höhe von 348 Euro pro Monat weiterhin erheblich.

Die unterschiedlich große geschlechterbezogene Rentenlücke lässt sich einerseits auf höhere Rentenbeträge bei jüngeren Rentnerinnen zurückführen, d.h. bei Frauen die im Jahr 2021 gerade erst neu in den Rentenbezug eintreten, zum anderen auf etwas geringere Rentenbeträge bei jüngeren Rentnern. Die leichte Annäherung der Rentenniveaus in der jüngeren Generation von Rentner*innen gründet sich somit auf veränderte Erwerbs- und Einkommensverläufe im Leben von Frauen als auch Männern.

Bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erweist sich die Differenz in der Rentenhöhe von Frauen und Männern als vergleichsweise klein. Im Bestand beziehen Frauen mit 882 Euro hier sogar einen minimal höheren Betrag (Männer: 871 Euro). Bei den Neuzugängen des Jahres 2021 beträgt die geschlechterbezogene Rentenlücke hingegen 74 Euro bzw. 8 Prozentpunkte zu Gunsten der Männer.

Im Fall der Hinterbliebenenrenten (Witwer- und Witwenrenten) sind Witwen grundsächtlich deutlich bessergestellt als Witwer. So beziehen hinterbliebene Frauen im Jahr 2021 insgesamt fast doppelt so hohe Rentenbeträge als hinterbliebene Männer. Die geschlechterbezogene Rentenlücke beträgt hier 46 Prozentpunkte zu Gunsten aller Witwen (im Bestand) – und fällt damit sogar noch um ein Drittel höher aus als bei den Altersrenten (34 Prozent, im Bestand).

Betrachtet man lediglich die Neuzugänge in Hinterbliebenenrenten des Jahres 2021 erweist sich die Rentenlücke zwischen Witwer- und Witwenrenten sogar als noch größer (49 Prozentpunkte zu Gunsten der Witwen). Dies hängt auch damit zusammen, dass Neuzugänge in Hinterbliebenenrenten, sowohl Frauen als auch Männer, ein höheres Durchschnittsalter aufweisen als Neuzugänge in Altersrenten. Daher spiegeln sich für erstere noch deutlicher – d.h. stärker als bei den im Schnitt 10 Jahre jüngeren Neuzugängen in Altersrenten – die ausgeprägten Geschlechterunterschiede in den Erwerbsverläufen älterer Generationen wider. (1)

Im Ost-West-Vergleich zeigt sich, dass Frauen in Ostdeutschland durchgängig höhere Renten als Frauen in Westdeutschland beziehen (vgl. Grafik 2 und 3). Dies gilt für alle drei Rentenarten und dabei sowohl für den Rentenbestand als auch für den Renten-Neuzugang. Am deutlichsten wird der Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland jedoch bei den Renten wegen Alters:

  • Zwar beziehen auch in Ostdeutschland Frauen im Rentenbestand geringere Altersrenten als Männer (um 210 Euro weniger), jedoch fällt die geschlechterbezogene Rentenlücke in Ostdeutschland mit 16 Prozentpunkten um mehr als die Hälfte kleiner aus als in Westdeutschland (39 Prozentpunkte).
  • Für Neuzugänge in Altersrente im Jahr 2021 gilt: Die geschlechterbezogene Rentenlücke beträgt in Ostdeutschland lediglich 6 Prozentpunkte; in Westdeutschland ist sie jedoch mit 34 Prozentpunkten mehr als fünfmal größer. Frauen in Ostdeutschland, die 2021 neu mit dem Bezug einer Altersrente begonnen haben, beziehen nur noch 71 Euro weniger Altersrente als Männer.

Hintergründe zur Rentenhöhe: Die deutlich unterschiedlich hohen durchschnittlichen Rentenbeträge von Frauen und Männern lassen sich aus den unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern erklären. Frauen im hohen oder hochbetagten Alter haben aufgrund traditioneller Rollenbilder und geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung (vor allem in Westdeutschland) häufig deutlich weniger Jahre in Erwerbstätigkeit – und mit geringerem Erwerbsumfang – verbracht als Männer. (2) Sie weisen im Lebensverlauf mehr Erwerbsunterbrechnungen auf, häufigere Teilzeitphasen, tendenziell niedrigere Erwerbseinkommen und kürzere Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. (3) Diese Ungleichheiten in der Erwerbsbeteiligung ziehen dann auch geschlechtsbezogene Ungleichheiten in der Qualität der Alterssicherung nach sich.

Nur die Witwenrenten der Frauen fallen erkennbar höher aus als die Witwerrenten der Männer. Was sich dadurch erklärt, dass ihre Berechnung auf die (im Durchschnitt höheren) Altersrenten der verstorbenen Ehemänner bzw. Lebenspartner zurückgeht. Anders herum gehen die niedriger ausfallenden Witwerrenten auf die (im Durchschnitt niedrigeren) Altersrenten der verstorbenen Ehefrauen bzw. Lebenspartnerinnen zurück. (4) Außerdem werden bei Witwen vergleichsweise geringere eigene Einkünfte (z.B. Einkommen, eigene Renten, Kapitalerträge) auf die Höhe des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente gegengerechnet – als umgekehrt bei Witwern vergleichsweise höhere eigene Einkünfte gegengerechnet werden. Personen mit hohen eigenen Einkommen (tendenziell häufiger: Witwer) können so häufiger nur eine gekürzte oder unter Umständen auch gar keine Hinterbliebenenrente beziehen.

Die geschlechterbezogene Rentenlücke (speziell bei den Altersrenten) ist auch im Hinblick auf drohende Altersarmut von besonderer Bedeutung. Denn für die meisten Menschen im Rentenalter stellen die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung den wichtigsten Absicherungsbeitrag dar. Bedingt durch ihre eigenen, eher niedrigeren eingezahlten Rentenbeiträge und ihre kürzeren Versicherungszeiten weisen Frauen in der Altersgruppe über 65 Jahre zugleich ein deutlich höheres Altersarmutsrisiko auf als gleichaltrige Männer. (5)

Weitere Informationen (Definitionen wichtiger Begriffe und methodische Anmerkungen zur Datengrundlage) sind in den Pdf-Dateien enthalten, die zum Download bereitstehen

 

Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Maike Wittmann

 

Literatur

Destatis (2022): Relatives Armutsrisiko in Deutschland 2021 bei 15,8%. Pressemitteilung Nr. 327 vom 04. August 2022, letzter Zugriff: 15.08.2022.

Deutsche Rentenversicherung Bund (2020): Hinterbliebenenrente. Hilfe in schweren Zeiten, 15. Auflage, Berlin.

Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Wittmann, Maike (2022): Teilzeitquoten von Abhängig Beschäftigten 1991-2020. WSI GenderDatenPortal.

Statistik der Deutschen Rentenversicherung (2022): Statistikband Rente 2021, Berlin., letzter Zugriff: 08.08.2022.

Wagner, Alexandra / Klenner, Christina / Sopp, Peter (2017): Alterseinkommen von Frauen und Männern. Neue Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, WSI-Report, letzter Zugriff: 15.08.2022.

 


(1) Das durchschnittliche Alter bei Rentenbeginn für die Neuzugänge 2021 lag für Altersrenten bei 64 Jahren. Frauen und Männer, die ab 2021 neu eine Hinterbliebenenrente erhalten sind hingegen im Schnitt 74 Jahre alt. Vgl. Statistik der Deutschen Rentenversicherung (2022): Statistikband Rente 2021, S. 47, 61.

(3) Wagner, Alexandra / Klenner, Christina / Sopp, Peter (2017): Alterseinkommen von Frauen und Männern. Neue Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, WSI-Report.

(3) Im Jahr 2020 arbeitete fast jede zweite abhängig beschäftigte Frau (46 Prozent) in Teilzeit mit unter 32 Stunden. Bei den Männern waren dagegen nur 11 Prozent in Teilzeit beschäftigt. Vgl. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Wittmann, Maike (2022): Teilzeitquoten der Abhängig Beschäftigten 1991-2020. WSI GenderDatenPortal.

(4) Bei gleichgeschlechtlichen Ehe-/Lebenspartner*innen entfallen die geschlechtsspezifischen Unterschiede in Hinblick auf Erwerbsbeteiligung, Einkommen und Rentenhöhe weitgehend. Die Hinterbliebenenrente für Witwer mit verstorbenem Ehemann/ Lebenspartner ist daher im Schnitt deutlich höher als für Witwer mit verstorbener Ehefrau/ Lebenspartnerin (542 Euro im Vergleich zu 359 Euro, jeweils bei Renten-Zugängen). Dieser „angleichende“ Effekt gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist aufgrund geringer Fallzahlen jedoch nicht stark genug, um die ausgeprägten Unterschiede in der Höhe von Witwer- und Witwenrenten nennenswert abzumildern.

(5) Für Frauen in der Altersgruppe der Über-65-Jährigen liegt die Armutsgefährdungsquote bei 21 Prozent, bei gleichaltrigen Männern nur bei 17 Prozent. Vgl. Destatis (2022): Relatives Armutsrisiko in Deutschland 2021 bei 15,8%.

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