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HBS Böckler Impuls

Bildung: Schulen versagen bei Chancengleichheit

Ausgabe 11/2011

Möglichst hohe Basis-Kompetenzen für alle oder Wettbewerb um die besten Abschlüsse? Die Überschrift Chancengleichheit passt auf zwei verschiedene schulpolitische Ziele – und beide werden in der Bundesrepublik verfehlt.

Chancengleichheit gilt seit den Pisa-Studien wieder als wichtiges Thema der Bildungspolitik. Dabei kann der Begriff sehr unterschiedlich verstanden werden. Meint die Forderung nach Chancengleichheit, dass alle Bürger in der Schule dieselbe Grundausstattung bekommen sollen, um möglichst gleichwertig an der Gesellschaft teilhaben zu können? Oder geht es stattdessen um einen fairen Leistungswettbewerb innerhalb der Schulen und Hochschulen? Der Göttinger Pädagogik-Professor Wulf Hopf hat unterschiedliche Vorstellungen von Chancengleichheit analysiert und untersucht, wie gut sie von der deutschen Bildungspolitik eingelöst werden. Sein Ergebnis: Vielen Schülern werde der Anspruch auf Befähigung für ein selbstbestimmtes Leben „institutionell verwehrt“. Die fehlende Durchlässigkeit von allgemein bildenden Schulen sowie von beruflicher zu höherer Bildung mache zudem deutlich, dass es in Deutschland keine faire Leistungskonkurrenz gibt.

Chancengleiche Konkurrenz um Bildungsabschlüsse. Arbeitgeber fragen für verschiedene Aufgaben ungleiche Qualifikationen nach. Darum gibt es im Bildungssystem eine „lang anhaltende Konkurrenz um knappe, privilegierte Ausbildungen für knappe, privilegierte Berufe“, so Hopf. Im entsprechenden bildungspolitischen Konzept wird Chancengleichheit aus der Perspektive des Arbeitsmarktes definiert. Sie kann aus „in etwa gleichen Startbedingungen“ bestehen. Wenn der Staat für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt, sind ungleiche Ergebnisse als Resultat der Leistungskonkurrenz akzeptabel.

Dieser Anspruch wird allerdings in Deutschland nicht eingelöst, kritisiert Hopf: Die Vor- und Grundschulen schaffen es nicht, gleiche Startbedingungen für den anschließenden Bildungswettbewerb herzustellen. So hat die Grundschulstudie IGLU gezeigt, dass die Lesekompetenz deutscher Viertklässler zwar im Vergleich zu vielen anderen Ländern weniger stark von der sozialen Herkunft abhängt. Trotzdem bleiben herkunftsbedingte Unterschiede auch am Ende der Grundschule bestehen, und beim Übergang auf die Schulformen der Sekundarstufe I werden sie verstärkt. Bei gleicher Lesekompetenz und gleichen kognitiven Grundfähigkeiten haben Akademikerkinder eine 2,5-fach höhere Chance auf die Empfehlung für das Gymnasium als Facharbeiter-Kinder. Auch der Nachwuchs von mittleren Angestellten ist – bei gleichen Fähigkeiten und Leseleistungen – gegenüber Facharbeiterkindern um den Faktor 1,7 im Vorteil. „Krasser lässt sich die Verletzung des Leistungsprinzips kaum ausdrücken“, kommentiert Hopf.

Hinzu kommt, dass sich Eltern höherer Schichten häufiger über den Rat der Lehrer hinwegsetzen, wenn ihr Kind keine Empfehlung für das Gymnasium hat. Sind die Bildungswege Haupt- und Realschule oder Gymnasium einmal eingeschlagen, gibt es kaum noch Chancen für Bildungsaufstiege. Das deutsche Bildungssystem zeichnet sich durch eine sehr geringe Durchlässigkeit aus – zwischen den Schultypen ebenso wie zwischen der beruflichen Bildung und den Hochschulen.

Bildung für gleiche Teilhabe. Im Zentrum des anderen Konzeptes von Chancengleichheit steht nicht der Ausgleich von Startbedingungen in einem Bildungswettbewerb, sondern der Erwerb gleicher Grundkompetenzen für das Leben in der Gesellschaft. Der demokratische Staat hat nach diesem Verständnis die Aufgabe, „jedes Gesellschaftsmitglied zu einem selbstbestimmten und befriedigenden Leben“ zu befähigen. Hopf spricht von einer zivilisatorischen Mindestausstattung, die nicht nur die berufliche Integration ermöglichen, sondern auch die politische, kulturelle und soziale Teilhabe eines Menschen vorbereiten solle. Von dieser Sichtweise gehen die Forscher des PISA-Konsortiums aus. Sie haben für ihre Studien Basiskompetenzen von 15-Jährigen definiert, die jeder Schüler erhalten sollte.

Aus den PISA-Ergebnissen werde ersichtlich, dass die gemeinsame Schuldauer in Deutschland zu kurz ist und die Schulformen zu verschieden sind, als dass alle Schüler diese Grundausstattung erlangen können, bemerkt Hopf. Haupt- und Realschüler erwerben nicht nur weniger Lesekompetenzen und mathematische Kompetenzen als Gymnasiasten, auch beim Erwerb von sozialen und politischen Kompetenzen sind sie im Nachteil. Er plädiert für eine längere gemeinsame Schulzeit aller Kinder. Nur sie könne allen die gleichen gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten eröffnen. Eltern hätten zwar ein Recht auf freie Schulwahl. „Je früher aber Bildungswahlen der Eltern in einem gegliederten Schulsystem die weitere Schullaufbahn bestimmen und je häufiger sie stattfinden, desto stärker wird der Einfluss der sozialen Herkunft auf den Schulerfolg sein“.

  • Lehrer lassen sich bei der Empfehlung für eine weiterführende Schule sehr stark vom Elternhaus leiten. Bei gleichen Fähigkeiten haben Kinder von Akademikern deutlich bessere Chancen als Arbeiterkinder auf einen Platz am Gymnasium. Zur Grafik

Wulf Hopf: Bildung: Bildung, chancengleiche Konkurrenz und gleiche gesellschaftliche Teilhabe (pdf). In: WSI-Mitteilungen 4/2011.

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