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Tarifvertragsgesetz: Erfolgsmodell in Gefahr?

Ausgabe 07/2024

Vor 75 Jahren, im April 1949, trat das Tarifvertragsgesetz in Kraft. Es war ein Meilenstein für die Neuordnung der Arbeitsbeziehungen – und damit auch ein wesentlicher Beitrag zur Demokratisierung Deutschlands.

Das Tarifvetragsgesetz definiert die rechtlichen Voraussetzungen für Tarifverhandlungen und Tarifverträge. Zusammen mit der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit bildet es den Rechtsrahmen für die Tarifpolitik. In seinen Grundzügen ist das Tarifvertragsgesetz bis heute unverändert geblieben.

Seit Mitte der 1990er-Jahre ist das Tarifsystem jedoch unter Druck geraten: Die Reichweite von Tarifverträgen nimmt ab. Nur noch rund 50 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. In vielen Branchen, vor allem in Ostdeutschland, sind es unter 30 Prozent. Und das klassische deutsche Modell betrieblicher Arbeitsbeziehungen mit einer Kombination aus Branchentarifvertrag und Betriebsrat gilt in der Privatwirtschaft nur noch für ein knappes Viertel der Beschäftigten. „Eine nachhaltige Trendwende ist bislang nicht in Sicht“, schreibt Reinhard Bispinck, ehemaliger Leiter des WSI-Tarifarchivs, in einer Analyse zu 75 Jahren Tarifpolitik. Die zentrale Frage sei, wie „der Trend gebrochen und dem Tarifvertragssystem zu neuer Stärke verholfen werden kann“. Dazu beitragen könnten aus seiner Sicht unter anderem die konsequente Koppelung öffentlicher Aufträge und Fördergelder an die Einhaltung von Tarifstandards und eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung.

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