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Magazin Mitbestimmung

Interview: "Unsere Vorstellungen gehen weiter"

Ausgabe 07/2015

Annelie Buntenbach, im DGB-Bundesvorstand zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, über notwendige Regulierungen von Werkverträgen, die den Missbrauch wirksam unterbinden. Die Fragen stellte Gunnar Hinck

Was sind die wichtigsten Punkte, die gesetzlich geregelt werden müssen? 

Wir brauchen klare Kriterien, um reguläre von missbräuchlichen Werkverträgen abzugrenzen. Bislang finden die sich nur im Dickicht der Rechtsprechung. Um den Missbrauch besser nachzuweisen, ist die Umkehr der Beweislast wichtig. Und wir brauchen eine rechtzeitige und umfassende Informationspflicht an den Betriebsrat, die auch empfindliche Folgen nach sich zieht, wenn sie verletzt wird. Es kann nicht sein, dass die Betriebsräte die Letzten sind, die erfahren, dass Drittfirmenpersonal eingesetzt wird.

Das ist mehr, als die Regierung mitträgt. Tatsächlich gehen die Forderungen des DGB noch weiter. Der Bundesvorstand fordert ein Vetorecht des Betriebsrats bei Werkverträgen, wenn Beschäftigte Nachteile erleiden. 

Natürlich gehen unsere Vorstellungen weiter, als im Koalitionsvertrag steht. Wir fordern auch, dass die Möglichkeit, Subunternehmerketten zu bilden, eingeschränkt wird. Helfen würde uns auch ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, damit nicht erst der einzelne Betroffene klagen muss. Werkvertragsnehmer und hier vor allem Solo-Selbstständige sind häufig erpressbar. Das vertreten wir weiterhin, aber jetzt geht es erst einmal darum, dass die Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Schon das würde uns an vielen Stellen voranbringen, auch wenn es nicht alle Probleme löst.

Welche Differenzen wurden bei den Branchendialogen deutlich? 

Uns ist wichtig, dass missbräuchliche Werkverträge nicht nachträglich in ein legales Beschäftigungsverhältnis als Leiharbeiter umgewandelt werden können. Dies stieß bei den Arbeitgeberverbänden auf wenig Begeisterung. Sie lehnen gesetzliche Regelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit ja grundsätzlich ab genauso wie ein Verbandsklagerecht oder unsere Forderung, den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher gesetzlich zu verbieten.

Auch Werkvertragsnehmer können als Streikbrecher eingesetzt werden. 

Ja, aber da muss sich jeder einzeln entscheiden, und das ist mühseliger für den Einsatzbetrieb. Ich sehe leider noch keine Regulierungsmöglichkeit. Das zeigt mir: Wir müssen die Diskussion über den Arbeitnehmerbegriff neu führen. Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen wirklicher Selbstständigkeit und einer Scheinselbstständigkeit, die Arbeitsverhältnisse unterläuft.

Besonders missbrauchsanfällig sind Werkverträge mit entsendeten Beschäftigten aus dem EU-Ausland. Der DGB fordert ein EU-weites elektronisches Register. Neue Regeln auf EU-Ebene durchzusetzen ist erfahrungsgemäß aber schwer. 

Es gibt dringenden Bedarf nach Regelungen für eine faire Mobilität. Wir werden unsere Forderungen, die nicht im Koalitionsvertrag stehen, mit Sicherheit im nächsten Bundestagswahlkampf zum Thema machen.

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