Forschungsprojekt: Sozialleistungen allen zugänglich machen

Sozialleistungen allen zugänglich machen

Projektziel

Für Geringverdienende und Arbeitslose sind die ihnen zustehenden Sozialleistungen und Integrationshilfen häufig nur unzureichend zugänglich bzw. die Inanspruchnahme ist eingeschränkt, weil sie ihnen nicht bekannt sind bzw. der bürokratische Aufwand zu hoch ist. Das Projekt hat das Ziel, Materialien zu erstellen bzw. Multiplikator*innen zu schulen, damit diese Zielgruppe unterstützt werden kann.

Projektbeschreibung

Kontext

Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen kann z. B. bei Wohngeld, Sozialhilfe und Hartz IV davon ausgegangen werden, dass es bei diesen Leistungen eine hohe Quote der Nicht-Inanspruchnahme gibt, die als „Dunkelziffer der Armut“ bzw. „verdeckte Armut“ bezeichnet wird. Es gibt Hinweise darauf, dass auf eine/n Beschäftigte/n, die/der ergänzende Sozialleistungen bezieht, in etwa eine beschäftigte Person kommt, die zwar ebenfalls die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, jedoch keine Sozialleistungen beantragt. Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme sind vielfältig. Wesentliche Gründe sind jedoch Unkenntnis über zustehende Leistungen bzw. falsche Vorstellungen über die Leistungsvoraussetzungen.

Fragestellung

Um Multiplikator*innen zur Beratung von Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen zu befähigen, braucht es eine Übersicht darüber, welche Sozialleistungen insbesondere Geringverdienenden, Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmer*innen mit mehreren Kindern überhaupt zustehen und unter welchen Bedingungen sie für Betroffene erreichbar sind. In Bezug auf die Beratung erwerbsloser Personen ist zu klären, in welcher Höhe insbesondere Arbeitslosengeld und Bürgergeld beansprucht werden können und welche Leistungen ggf. darüber hinaus beanspruchbar sind. Bei welchen dieser Leistungen besteht ein hohes Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme? Inwiefern sind fehlende Informationen über Leistungsansprüche und -voraussetzungen sowie Hürden bei der Antragstellung relevante Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme? Auch sind die einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung stetem Wandel unterworfen. Das Projekt will das analysieren und für die Multiplikator*innen nachvollziehbar machen.

Untersuchungsmethoden

Das Forschungsprojekt führt ein wissenschaftliches Monitoring im Bereich Sozialrecht durch. Das Monitoring zielt auf eine adressatenorientierte Aufbereitung von Informationen zu Leistungsansprüchen, Leistungsvoraussetzungen und Antragsverfahren. Diese sollen dazu dienen, dass Beschäftigte sowie Erwerbslose besser über ihnen zustehenden Sozialleistungen informiert sind. Sie sollen zur Realisierung dieser Leistungsansprüche befähigen. Die Dunkelziffer bei der Nicht-Inanspruchnahme von armutsvermeidenden Sozialleistungen soll so abgebaut werden. Dazu beobachtet und analysiert das Projekt die Entwicklungen und Neuregelungen bei den für Beschäftigte und Erwerbslose in Frage kommenden Sozialleistungen. Zentrale Erkenntnisquellen sollen die Gesetzgebung des Bundes, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Praxis der Leistungsgewährung der zuständigen Behörden sein. Die so gewonnenen Informationen sollen auf ihre Relevanz hin geprüft, ausgewählt und zeitnah aufbereitet werden.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Rainer Timmermann
Förderverein gew. Arbeitslosenarbeit e.V. Koordinierungsstelle gew.Arbeitslosengruppen (KOS)
timmermann@erwerbslos.de

Kontakt

Dr. Eike Windscheid-Profeta
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
eike-windscheid@boeckler.de

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