Forschungsprojekt: Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung

Projektziel

Defizite bei der Besteuerung von international aufgestellten Unternehmen und Vermögen mindern drastisch das Aufkommen des deutschen Fiskus. Im Projekt werden EU-konforme steuerrechtliche Vorschläge entwickelt, die zur Wiederherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung aller in Deutschland erwirtschafteten Erträge, insbesondere von multinational tätigen Unternehmen beitragen.

Veröffentlichungen

Jarass, Lorenz und Gustav M. Obermair, 2015. Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung: International geplante Maßnahmen und national umsetzbare Reformvorschläge gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, Münster: Monsenstein und Vannerdat, 204 Seiten.

Jarass, Lorenz und Gustav M. Obermair, 2014. Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung: International geplante Maßnahmen und national umsetzbare Reformvorschläge gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, Wiesbaden, 202 Seiten.

Jarass, Lorenz, 2014. Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS): Nationale Maßnahmen sind möglich und hilfreich, IStR , 20/2014, S. 741-749.

Projektbeschreibung

Kontext

Die Umsetzung der Besteuerung ist bei Lohneinkommen offensichtlich kein Problem: Lohnsteuer und Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber bei der Lohnauszahlung abgezogen und an Finanzamt und Sozialversicherung weitergeleitet. Deshalb liegt das tatsächlich bezahlte Aufkommen auch nur wenig unter dem rechnerisch auf Basis der gesetzlichen Steuer- und Abgabensätze abgeschätzten Aufkommen.

Die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte hat es aber nicht verhindert und teilweise sogar gefördert, dass erhebliche Anteile der in Deutschland erwirtschafteten Kapitalentgelte in Deutschland weitgehend unbesteuert bleiben. Deshalb liegt hier das tatsächlich bezahlte Aufkommen deutlich unter dem rechnerisch abgeschätzten Aufkommen.

Das derzeitige Steuersystem prämiert z.B. steuerlich die Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland, weil dafür anfallende Kosten in Deutschland geltend gemacht werden können, auch wenn die resultierenden Erträge in Deutschland steuerfrei sind.

Fragestellung

In den letzten Jahren ist ein System von unfairer und aggressiver Steuervermeidung entstanden, das insbesondere international operierende Konzerne nutzen können. Angel Gurria, Generalsekretär der Industrieländerorganisation OECD, analysierte schon 2013 diese Steuervermeidung mit deutlichen Worten: "Wir wollten verhindern, dass Unternehmen doppelt besteuert werden. Nun sind wir im Zustand doppelter Nichtbesteuerung angekommen. ... Wir wollen einen Satz von Gesetzen und Vorschriften erreichen, der sicherstellt: Steuern werden da erhoben, wo die Werte geschaffen werden und die wirtschaftliche Aktivität stattfindet."

Diese Sätze sind ein eindeutiges Votum für den Vorrang einer Quellenbesteuerung. Wie lässt sich im Einzelnen innerhalb des deutschen Steuersystems das Quellensteuerprinzip EU-konform umsetzen?

Untersuchungsmethoden

Es wurden steuerliche Reformmaßnahmen entwickelt und auf ihre Durchführbarkeit und ihre Konsequenzen untersucht. Dies passierte auf der Grundlage der bis 2013 fortgeschriebenen und bis 2017 prognostizierten deutschen Steuerdaten sowie der europäischen und globalen Entwicklungen:

- Aktualisierung und Erweiterung der Datenbasis zur Unternehmensbesteuerung.

- Erarbeitung von Vorschlägen für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung.

- Untersuchung der meistgenutzten Strategien, die v.a. multinationalen Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung ihrer Erträge ermöglichen, also weder im Quellenland des Ertrags noch im Sitzland des endgültig Begünstigten.

- Untersuchung der möglichen Steuerreformen zur Beschränkung dieser Steuervermeidungs-Strategien sowie der verfassungs- und EU-konformen Umsetzung dieser Steuerreformen.

- Untersuchung der resultierenden steuerrechtlichen Änderungen.

Darstellung der Ergebnisse

Es wurden die mit der Globalisierung eröffneten legalen Möglichkeiten multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung analysiert sowie die von den supranationalen Organisationen OECD und EU vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen dargestellt.

Anschließend wurden nationale Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung entwickelt, die ohne internationale Abstimmung umsetzbar sind:

- Reformvorschlag I: Quellensteuer auf gezahlte Schuldzinsen und Lizenzgebühren.

- Reformvorschlag II: Abzugsbeschränkung für gezahlte Schuldzinsen und Lizenzgebühren bei Zahlung in ein Niedrigsteuerland.

- Reformvorschlag III: Gewerbesteuerreform sowohl für gezahlte als auch erhaltene Zinsen und Lizenzgebühren.

Zu einer verfassungsgemäßen Besteuerung von Vermögenswerten und Vermögenszuwächsen werden die Modelle zur überfälligen Reform der Grundsteuer untersucht:

- Zusätzlich zu einer reformierten kommunalen Grundsteuer Einführung einer Bodenwertsteuer mit einem Bundesland-spezifischen Hebesatz.

- Deutliche Verringerung von Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer.

- Generelle Besteuerung von Wertzuwächsen von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen, nicht nur - wie derzeit - bei Verkauf.

Projektleitung und -bearbeitung

Projektleitung

Prof. Dr. Lorenz Jarass
ATW-Forschung GmbH
mail@jarass.com

Kontakt

Dr. Saskia Freye
Hans-Böckler-Stiftung
Forschungsförderung
Saskia-Freye@boeckler.de

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