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Magazin Mitbestimmung

: Tarifbruch als kreative Variante

Ausgabe 06/2004

Tarifbruch ist im öffentlichen Dienst in Ostdeutschland kein Einzelfall. Um die Amtskassen zu entlasten, schicken Amtsleiter ihre Mitarbeiter in unbezahlten Sonderurlaub. Die Gewerkschaft ver.di hat alle Hände voll zu tun.

Von Annette Jensen
Die Autorin ist Journalistin in Berlin.

Alles begann am 3. September 2003. Hier in Mittweida, einem sächsischen Städtchen nördlich von Chemnitz, hatte der Landrat einen Kinosaal neben seinem Amtssitz angemietet und die rund 600 Mitarbeiter des Landratsamtes zu einer Versammlung eingeladen. Die Belegschaft wusste zwar nicht, was ihnen ihr Chef, der CDU-Mann Andreas Schramm, mitzuteilen hatte. Doch alle ahnten, dass es nichts Gutes sein könnte. Schon vor ein paar Wochen hatte das Lokalblatt des sächsischen Ortes gemeldet, dass Dutzende Stellen im Landratsamt gefährdet seien und die Übrigbleibenden künftig stärker "ranklotzen" sollten.

Unbezahlter Sonderurlaub als Kassenfüller

Die Kasse ist leer, teilte der Landrat mit. Allein im Haushalt 2004 fehlten 800.000 Euro. 37 Leute müssten also gehen - es sei denn, alle 600 Mitarbeiter sind bereit, freiwillig acht Tage unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen. Das brächte immerhin 350.000 Euro an Einsparung, rechnete Schramm vor. Auch die 200.000 Euro, die er an Abfindung bereits einkalkuliert hatte, seien dann ja nicht nötig. Schließlich gedenke er noch, die Zahlungen für die Zusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von vier auf zwei Prozent zu senken, wie es eine in Sachsen geltende Öffnungsklausel im Tarifvertrag bei wirtschaftlichen Notlagen erlaubt. Wenn das alle mittrügen, wolle er der Gesamtbelegschaft Kündigungsschutz zunächst für zwei Jahre zusichern, so der Amtsleiter. Sollte sich alles gut einspielen, könne man die Regelung ja fortsetzen.
Die meisten Beschäftigten waren sofort bereit, einen entsprechenden Urlaubsantrag einzureichen - und hatten wenig Verständnis, dass ihr Personalrat und der zuständige ver.di-Vertreter die Einwilligung verweigerten.

Doch zum einen ist ein kollektiver Sonderurlaub zur Arbeitszeitabsenkung im Tarifvertrag nicht vorgesehen und daher tarifvertragswidrig. Und zum zweiten können in Sachsen bei einer wirtschaftlichen Notlage zur Erhaltung von Arbeitsplätzen als Sparmaßnahme nur entweder die Arbeitszeit und damit das Gehalt gesenkt werden, oder es kann die Geldzufuhr zur betrieblichen Altersvorsorge herabgesetzt werden. "Beides zusammen ist tarifvertraglich ausgeschlossen", stellt der Personalratschef im Landratsamt, Dietmar Harzendorf, klar.

Harzendorf bringt so schnell nichts aus der Ruhe. Schon seit mehr als zwölf Jahren ist der 49-Jährige Personalrat. Was er allerdings im vergangenen Herbst erleben musste, war völlig neu für ihn. Bitterböse und beleidigende Briefe landeten auf seinem Schreibtisch. Eine Rundmail im Haus forderte ihn und den gesamten Personalrat zum Rücktritt auf. Doch Harzendorf mag über diese "unschönen Dinge" heute nicht mehr sprechen.

Viele Mitarbeiter des Landratsamtes hätten damals gefürchtet, dass es doch zu Entlassungen kommen könnte, wenn sie nicht ganz schnell auf die Vorschläge des Landrats eingingen. Und auch heute noch spürt man bei vielen Kollegen Angst. Die Presseabteilung sei der einzig legitime Ansprechpartner, sagen sie gegenüber der nachfragenden Journalistin. Andere verstehen das ganze Problem nicht. "Ich habe den Urlaubsantrag unterschrieben. Was soll man denn machen, wenn einfach zu wenig Geld da ist?" sagt ein Mann aus der EDV-Abteilung. Die Differenzen zwischen Landrat und dem Personalrat sind ihm egal. Er wartet jetzt einfach ab, bis man sich geeinigt hat.

Die Belegschaft lässt den Personalrat allein

"Wir wollen, dass die Rechte der Kollegen beachtet und Tarifverträge eingehalten werden", betont Personalrätin Gabriele Fischer. "Die meisten Kollegen hat es wenig interessiert, ob das Ganze rechtswidrig ist", konstatiert Dietmar Harzendorf. Auch die etwa 25 Prozent bei ver.di Organisierten standen keineswegs eindeutig hinter der Position der Arbeitnehmervertretung. Der Personalratschef kann - und will - das nicht verstehen: "Es werden tarifvertragliche Regelungen missachtet - und das in einer öffentlichen Verwaltung, die ja schließlich Gesetze durchsetzen soll." Doch auf Konfrontation zu setzen mache keinen Sinn, ist er überzeugt. Bei einer Arbeitslosigkeit von 20 Prozent im Landkreis Mittweida weiß jeder, dass er kaum eine Chance hat, anderswo einen Arbeitsplatz zu bekommen. Deshalb gäbe es über einen Punkt im Amt auch keinerlei Diskussion: Die 37 Stellen müssen unbedingt gerettet werden. Die Frage sei nur: Wie?

Personalratschef Harzendorf plädiert auch dafür, erst einmal ganz genau hinzugucken, ob wirklich so massiv am Personal gespart werden muss - und nicht anderswo noch Luft im Haushalt steckt. "Die Rufbereitschaft im Umweltamt kostet 60.000 Euro im Jahr. Ist das notwendig?" fragt er - und verbietet sich dann selbst weiterzureden.

Bei alledem hat die Gewerkschaft ver.di einen entscheidenden Trumpf in der Hand: Der Landrat kann seinen Sparplan nicht ohne die Gewerkschaften durchsetzen. Schließlich will er ja aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage die Alterssicherung absenken. Und für den ver.di-Landesfachbereichsleiter Gemeinden Stefan Brangs in Dresden ist klar, dass er seine Unterschrift nur unter ein tarifkonformes Ergebnis setzen wird.

Landrat Schramm sieht dagegen die Gewerkschaft in Zugzwang. 99 Prozent der Belegschaft hätten seinem Vorschlag zugestimmt und Anträge auf Sonderurlaub abgegeben. Einen Tarifbruch kann er in seinem Vorgehen nicht entdecken, sondern nur "eine kreative Variante". Außerdem sei der Sonderurlaub für die Beschäftigten finanziell und freizeitmäßig günstiger als die von ver.di favorisierte freiwillige Teilzeit, die zum Beispiel auch die vermögenswirksamen Leistungen und das Urlaubsgeld schmälern. "Mir kommt es fast vor wie ein Rollentausch: Die Dienststelle steht mehr auf Seiten der Beschäftigten als die Gewerkschaft", beschreibt Schramm seine Sicht der Dinge.

Von vielen Tarifbrüchen erfährt ver.di nichts

"Tarifbrüche wie in Mittweida sind beileibe kein Einzelfall", berichtet Brangs, der einen Überblick darüber hat, was in den sächsischen Gemeinden abgeht. In der Gemeinde Jahnsdorf verzichteten die Beschäftigten "freiwillig" auf 40 Prozent ihres Weihnachtsgeldes. Und im Landratsamt Löbau-Zittau schloss der Personalrat mit der Leitung eine "Dienstvereinbarung" über eine Arbeitszeit- und Gehaltssenkung auf 34 bis 35 Stunden, nachdem die Gewerkschaft zuvor klar gemacht hatte, dass bei legaler Regelung in Form eines Dienststellentarifvertrags 36 Stunden das letzte Wort sei.

"Wir wissen, dass die Dienstvereinbarung gegen das Tarifrecht verstößt", sagt Personalratschef Lothar Hinke. Doch der Druck aus der Belegschaft sei einfach zu groß gewesen, nachdem der Landrat mit Entlassungen gedroht hatte. "Die Kollegen hier sagen: ver.di will die Kündigungen einfach zulassen", berichtet Hinke. Inzwischen haben über 90 Prozent einen Änderungsvertrag unterschrieben - und von den 38 Standhaften erhielten bereits neun ihre Kündigung. Mehrere haben bereits vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht. "Solche Tarifbrüche sind nur die Speerspitze. Vieles was läuft, erfahren wir gar nicht erst", fasst Brangs zusammen.

Sachsen: 130 Anwendungstarifverträge mit Absenkungen

Dabei bestreitet niemand die dramatische Finanzlage in den lokalen Verwaltungen Ostdeutschlands. Die Steuereinnahmen sind seit 2002 um drei bis vier Prozent gesunken, während die Ausgaben im Sozialbereich um acht Prozent zunahmen. Immer mehr junge, steuerzahlende Menschen wandern ab, während der Anteil Alter, Arbeitsloser und Sozialhilfebedürftiger ständig wächst. So musste zum Beispiel der Sozialdezernent von Bautzen den Kreistagsabgeordneten Mitte März mitteilen, dass er seinen Haushalt allein durch Pflichtaufgaben bereits um 500.000 Euro überzogen hatte. Allerdings sieht es in den alten Bundesländern im Durchschnitt kaum besser aus. Gemessen an den Personalkosten des öffentlichen Dienstes pro Einwohner liegen Ost und West inzwischen auch gleichauf, wobei die niedrigeren Osttarife auf einen noch immer höheren Personalschlüssel schließen lassen.

Der Gewerkschaft ver.di bleibt in solchen Fällen gar nichts anderes übrig, als die wirtschaftliche Notlage zu prüfen und meist auch anzuerkennen. Außer Leipzig wurden bereits alle kreisfreien Städte Sachsens vorstellig. "Wir haben inzwischen praktisch keine Zeit mehr, uns um andere Aufgaben zu kümmern", merkt Stefan Brangs an. Schon in 130 Fällen wurden inzwischen Anwendungstarifverträge abgeschlossen, die im Prinzip immer nach demselben Muster gestrickt sind: Vereinbart werden kürzere Arbeitszeiten und weniger Lohn oder eine Absenkung der Altersvorsorge - befristet auf höchstens drei Jahre. Als Gegenleistung können alle Beschäftigten an Bord bleiben.

Ziel ist es, Luft zu schaffen, in der Hoffnung, dass sich die wirtschaftliche Notlage am Ende der Vertragslaufzeit durch Umorganisation und Neuausrichtung erledigt hat. "Sinn macht das Ganze nur, wenn es eine Perspektive gibt, zum Beispiel durch das Erschließen von neuen Geschäftsfeldern bei öffentlichen Betrieben oder Schuldenabbau bei der Kommune", weiß Jörg Wiedemuth, der in der ver.di-Zentrale in Berlin für tarifpolitische Grundsatzfragen zuständig ist.

Doch oft verbessert sich die Lage nicht. So war in Dresden im April 2003 vereinbart worden, dass die 7000 kommunalen Beschäftigten in den nächsten drei Jahren auf Entlohnungsbestandteile von insgesamt 33 Millionen Euro verzichten. Genützt haben wird zumindest 160 von ihnen dieses Opfer nichts. Denn die CDU-Mehrheit im Rathaus hat bereits beschlossen, dass ihnen nach dem Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2006 betriebsbedingt gekündigt werden soll.

"Die Leute fühlen sich über den Tisch gezogen. Klar dass nach solchen Erfahrungen die allgemeine Akzeptanz für tarifvertragliche Regelungen sinkt", kommentiert Stefan Brangs. Für ver.di bedeuten solche Rückschläge oft weiteren Mitgliederverlust. Außerdem kompensieren viele Arbeitnehmer die vereinbarten Gehaltseinbußen, die ihren Arbeitsplatz sichern, durch einen Austritt aus der Gewerkschaft.

Gesundheits- und Verkehrsbereich koppeln sich ab

Auf Arbeitgeberseite sinkt der Organisationsgrad ebenfalls beständig. 14 kleinere ostdeutsche Gemeinden sind bereits aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen ausgestiegen, und mehrere Städte haben ihren Austritt für Mitte des Jahres angekündigt. "Wir haben keinen genauen Überblick über die Tarifflucht", berichtet Jörg Wiedemuth. Doch klar sei, dass sich viele öffentliche und halbprivate Unternehmen vom Gesundheits- und Verkehrsbereich abgekoppelt haben.

Und das nicht nur im Osten. "Die Vorgaben der Gesundheitsreform bringen die Betriebe stark in Bedrängnis. Die Einführung von Fallpauschalen wird den Druck auf die Personalkosten weiter erhöhen", berichtet Wiedemuth. Im Zuge von Privatisierungen und EU-weiten Ausschreibungen sind auch die Tarifstandards in öffentlichen Ver- und Entsorgungsbetrieben sowie im Verkehrsbereich immer schwerer durchzusetzen. "Wir haben versucht, durch Spartentarifverträge eine zweite Auffanglinie zu ziehen, nachdem der BAT nicht mehr zu halten war", sagt Wiedemuth. Das habe zunächst auch tatsächlich den Ost-West-Druck abgeschwächt, weil es je nach Finanzlage in den einzelnen Ländern unterschiedliche Tarifverträge gab. Doch niemand kann verhindern, dass sich ein Thüringer Busunternehmen um Aufträge in Hessen bewirbt - und so geraten automatisch auch dort die Tarifverträge unter Druck. Die Spirale nach unten sei nicht abzuklemmen, musste Wiedemuth feststellen.

Unkündbarkeit - eine der Zwickmühlen

Zum Problem geworden ist auch der im Westen nach 15 Jahren Beschäftigung im öffentlichen Dienst geltende Kündigungsschutz. "Langfristig ist die Unkündbarkeit nicht durchzuhalten", ist Wiedemuth überzeugt. Dafür verantwortlich ist allerdings weniger der Osten, wo die Regelung noch nie gegolten hat. Vielmehr erweist es sich zunehmend als schwierig, dass junge Menschen keine Chance haben, in eine Verwaltungslaufbahn hineinzukommen, wenn alle Jobs von Altgedienten besetzt sind und frei werdende Stellen wegen leerer Kassen wegrationalisiert werden. Für ver.di bedeutet das erneut eine Zwickmühle: Auf der einen Seite fordern die Beschäftigten, die häufig zu einem hohen Anteil organisiert sind, Besitzstandswahrung. Auf der anderen Seite gräbt sich die Gewerkschaft das Wasser für die Zukunft ab, wenn sie sich nicht ebenso für die Interessen der Jungen einsetzt und ungleiche Arbeitsbedingungen von Alt- und Neueingestellten zulässt.

Die angestrebte Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst soll dieser Situation Rechnung tragen. ver.di geht daher davon aus, dass die von den Arbeitgebern geforderten Kosteneinsparungen kurzfristig nicht zu realisieren sein werden und der Tarifabschluss daher - wie es auch die IGM beim Abschluss ihres Entgeltrahmenabkommens praktiziert hat - im Rahmen einer oder auch mehrerer Tarifrunden in Kraft gesetzt werden muss.

Doch auch bei den Verhandlungen über die Neugestaltung des ÖD-Tarifrechts (siehe Infobox links) zeigt sich, dass die Gewerkschaften es mit einem zunehmend unzuverlässigen Gegenüber zu tun haben. Obwohl zu Beginn verabredet worden war, dass keine Seite während des Prozesses Druck macht, hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) diese Vereinbarung bereits mehrfach gebrochen: Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Beamten wurde durch landesspezifische Regelungen in jeweils unterschiedlichem Maße gesenkt oder gestrichen und auch der entsprechende Tarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten gekündigt. In diesem Frühjahr stieg die TdL dann aus der Vereinbarung über die Wochenarbeitszeit aus. Zwar ist das wegen der Nachwirkung der Tarifverträge für die Beschäftigten zunächst ohne praktische Wirkung. Doch wer einen neuen Vertrag unterschreibt, muss mit Verschlechterungen rechnen.

Zudem versuchen in Sachsen einige Kommunen, vor Gericht klären lassen, ob sie die Anpassung der Gehälter auf Westniveau noch irgendwie abwenden können. Die soll 2007 erreicht sein. Zur Zeit verdienen die ostdeutschen Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst 7,5 Prozent weniger als ihre Westkollegen - offiziell. Wo sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings auf unbezahlten Sonderurlaub oder eine "freiwillige" Absenkung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes einlassen, liegen die Tarife real deutlich niedriger.

Info

Die große Tarifreform im öffentlichen Dienst

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes soll reformiert werden - darüber sind sich alle einig. Mit seinen 17000 Eingruppierungsmerkmalen ist es nicht nur unübersichtlich. Auch die Bewertung bestimmter Tätigkeiten erscheint nicht mehr zeitgemäß. So sind viele typische Frauenberufe unangemessen knapp beschrieben und werden dadurch unterbewertet. Außerdem können junge Leute nicht in den Genuss bestimmter Zuschläge kommen, so dass der öffentliche Dienst für viele als unattraktiver Arbeitgeber gilt.

Für die Arbeitgeber lautet das Ziel: Leistungsorientierung. Die Gewerkschaft ver.di will dagegen die Arbeitsabläufe ins Zentrum stellen. Klar ist in beiden Fällen, dass die am Lebensalter orientierte automatische Höherstufung abgeschafft und stattdessen die Aufgaben und Tätigkeiten zur Hauptgrundlage für das Lohnniveau werden sollen.

Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die beiden Tarifverträge zum Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie zur Arbeitszeit gekündigt hat, akzeptiert ver.di jetzt nur noch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Bund als Verhandlungspartner. Im kommenden Frühjahr soll, wenn alles nach Plan geht, die Reform unterschriftsreif sein.

 

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