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Magazin Mitbestimmung

: Riskante Strategie

Ausgabe 07/2004

Warum sollte man für eine Reform der Unternehmensmitbestimmung knappes politisches Kapital einsetzen? Wo ist Reformbedarf und was könnten Arbeitgeber und Gewerkschaften besser gemeinsam angehen?

Von Cornelia Girndt
Cornelia-Girndt@boeckler.de  

Seit 2003 haben sich einige Dinge verändert: "Bündnisse für Arbeit" werden gegen die Tarifpolitik der Gewerkschaften eingesetzt, und eine Handvoll normalkonservativer Professoren fühlt sich berufen, die "Modernisierung der Mitbestimmung" so in Angriff zu nehmen, dass dies auf eine Abschaffung der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat hinausliefe.

Mehr noch: In diesem Jahr wollen die großen Wirtschaftsverbände, der BDI und die BDA, Positionen zu einer (gesetzlichen) "Anpassung der deutschen Mitbestimmung" vorlegen, heißt es aus dem BDI. Man habe sich bisher aber noch auf keine "Lösung" festgelegt. Offen sei, ob man einen Konsultationsrat wolle oder eine Halbierung der Aufsichtsratsgröße für sinnvoll halte, ob künftig Unternehmensmitbestimmung verhandelt oder ein Opting-out für bestimmte Unternehmensteile zugelassen werde.
Ins Feld führt der Industrieverband die von ihm hartnäckig lancierten Befürchtungsszenarien: Die "quasiparitätische" Arbeitnehmermitbestimmung wirke abschreckend auf potenzielle ausländische Investoren. Im Zuge der EU-Entwicklung sei zu befürchten, dass Europa-AGs und die Holdinggesellschaften fusionierender Konzerne nicht ihren Sitz in Deutschland nehmen. "Wir können nicht zulassen, dass schleichend der deutsche Standort benachteiligt wird", unterstreicht BDI-Vertreter Klaus Bräunig die Verbandsposition.

Dies tat er kürzlich auf einer Diskussionsveranstaltung am Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (MPI), bei der Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft, DGB und BDI sich über die "Zukunft der Unternehmensmitbestimmung" austauschten.

Sichtbarster Ausdruck sozialer Wertschätzung

Aber was geht hierzulande vor? Warum sollten wir überhaupt für eine Reform der Unternehmensmitbestimmung "knappes politisches Kapital einsetzen", wo es doch weit verdächtigere Verantwortliche für die hausgemachte Krise gibt - von den unterfinanzierten Hochschulen über die hohen Sozialausgaben bis hin zu Überalterung und Staatsdefizit. Das fragte in seinen Einstiegsthesen Wolfgang Streeck, Direktor am MPI und als Leiter der Mitbestimmungskommission (1995-1998) ein Kenner der Materie.
Seine Antwort heißt: Achtung! Mitbestimmung ist keine rein technische Angelegenheit, sondern ein Akt sozialer und demokratischer Wertschätzung. "Für die Belegschaften ist die Mitbestimmung auf Unternehmensebene der sichtbarste Ausdruck dafür, dass sie, zumindest als organisierte Gruppe, nunmehr mit denen, die über ihre Arbeitsplätze und damit zu einem erheblichen Teil über ihr Leben entscheiden, auf gleicher Augenhöhe sprechen konnten." Streeck in seinem Kommentar weiter: "Wer im Namen einer Reform der deutschen Corporate Governance die faktische Abschaffung der paritätischen Mitbestimmung vorschlägt, muss sich jedenfalls fragen lassen, mit welchen Mitteln eine liberale Demokratie der Konflikte Herr werden soll, die dies auslösen würde - und auch, wie das unweigerlich zu Bruch gehende Vertrauenskapital zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wiederherzustellen wäre. In anderen Worten, wer ein neues soziales Modell vorschlägt, muss dessen erwarteten Zusatzertrag ehrlicherweise um seine Einführungskosten diskontieren."

Dies sollten jene bedenken, die sich derzeit über die überwachungseffizienteste Größe und Besetzung von Aufsichtsräten Gedanken machen. Wie Axel von Werder, der ans Kölner MPI geladen war, um seine "Thesen zur Modernisierung der Mitbestimmung" zur Diskussion zu stellen. (1) Der Berliner Professor für Organisation und Unternehmensführung hält die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten für falsch platziert: Sie beeinträchtigten die Überwachungseffizienz im Aufsichtsrat durch Kompromiss-Geschäfte, mangelnde Unabhängigkeit, fehlende Qualifikation und schlicht durch die Größe der Gremien.

Seine Kenntnisse über die vermeintliche oder tatsächliche Fehlkonstruktion der Aufsichtsratsmitbestimmung schöpft Axel von Werder nach eigenem Bekunden aus Gesprächen am Roundtable des von ihm geleiteten Berlin Center of Corporate Governance (BCCG). Namentlich aufgelistet sind in diesem Kontext die Finanzvorstände von DaimlerChrysler, Siemens, Münchner Rück, der Bayer AG, von RWE und Metro neben Geschäftsführern einiger Consultant-Firmen und der DWS Investment GmbH. (2)

Nachholen, was die CG-Debatte ausklammerte?

Dreizehn Personen in lockerer Diskursrunde als Informations-Basis - viel an erfahrungsgesättigter Empirie ist das nicht, wissenschaftlich schon gar nicht und einseitig auf jeden Fall. Warum überhaupt befassen sich diese Wirtschaftsvertreter mit der "Modernisierung" der Mitbestimmung? Sie auszuklammern sei für ihn ein Konstruktionsfehler der Regierungskommission zur Corporate Governance gewesen, betont von Werder. "Man sollte über alles kreativ nachdenken, nur nicht über die Unternehmensmitbestimmung", beklagte das Mitglied der Cromme-Kommission. Es ginge nicht an, dass aus der Mitbestimmung in Deutschland ein Tabu gemacht werde oder dass Unternehmensvorstände, die Mitbestimmungskritik üben, sich in ihren Unternehmen prompt Schwierigkeiten einhandelten.

Sein Konzept heißt im Klartext: Arbeitnehmervertreter raus aus den Aufsichtsräten und hinein in ein Ersatzgremium wie einen Konsultationsrat, der nur noch Stellungnahmen an die Aufsichtsgremien abgibt. Haftungsrisiken für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat würden dabei genauso entfallen wie anspruchsvolle Bilanzanalysen, unterstrich von Werder in Köln die Vorteile für die Arbeitnehmerbank. Mehr noch: Der Experte für Unternehmensführung behauptet in allem akademischen Ernst: "Der Konsultativrat ist vom mitbestimmten Aufsichtsrat gar nicht so weit entfernt."
So viel demonstrative Harmlosigkeit reizte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel zum Gegenangriff wider diesen Rückfall in vordemokratische Zeiten, da man Petitionen an die Obrigkeit richten durfte, anstatt Regierungen wählen und abwählen zu können. Für ihn ist es eine Grundsatzentscheidung, ob die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen einer Teilhabe durch Mitbestimmung genutzt werden. (3) "Klar", sagt Hexel, "wenn man ein Unternehmen allein am Shareholder-Value orientieren will, dann stört Mitbestimmung nur." Mit dem Widerstand der deutschen Gewerkschaftsbewegung sei zu rechnen. Hexel: "Wer Mitbestimmung nicht will, der wird erleben, dass wir keine Konsultationsräte haben werden, sondern Streikräte."

Welches andere System ist denn so viel besser?

"Ich frage mich, gegen wen das deutsche System der Unternehmensüberwachung wirklich so stark abfallen soll", kommentierte Wolfgang Streeck die Thesen des Berliner Kollegen. Gegen das italienische und das französische doch wohl nicht, siehe Parmalat oder die französischen Bankenskandale. Oder sollten etwa die arbeitnehmerfreien Boards der USA das überlegene System sein - als Modell gepriesen vor den Unternehmenszusammenbrüchen von Enron und WorldCom - wie danach auch noch. Oder sei vielleicht gar der Vorteil all der leuchtenden Beispiele: "Hauptsache, die Mitbestimmung passt nicht hinein?"

"Und wie soll der ideale Aufsichtsrat des Berliner Corporate-Governance-Netzwerkes aussehen? Eine Expertokratie aus Professoren der Betriebswirtschaft und Wirtschaftsjuristen? Statt Unternehmern mit Instinkt für Unternehmungen? Statt praktisch Beteiligter?" fragte Streeck weiter. Auch was die Aufsichtsratsgröße betrifft, sei ihm kein Beleg oder Beweis bekannt, wonach Gruppen über zehn Personen zur Ineffizienz verdammt sind. Der ehemalige Leiter der Mitbestimmungskommission erinnerte an die Empfehlung, wonach "die meisten gegenwärtigen und künftigen Probleme der Mitbestimmung ohne dramatische Eingriffe des Gesetzgebers bewältigt werden können". Dafür spreche auch die in der Praxis beobachtete Anpassungsfähigkeit der Mitbestimmung, die von Unternehmen zu Unternehmen durchaus unterschiedlich gelebt wird. Wenn, dann sei es an den Tarifparteien, eine führende Rolle bei einer Reform der Mitbestimmung zu übernehmen.

In ein Reformpaket würde der DGB vor allem eine Internationalisierung der Arbeitnehmerbänke und eine Vereinfachung der Wahlvorschriften einbringen wollen, machte Vorstandsmitglied Dietmar Hexel deutlich. Bei der Größe der Aufsichtsräte will der DGB wohl nicht mit sich handeln lassen. Effizienz sei weit mehr von Transparenz und Vertrauen abhängig, außerdem liegen 80 Prozent der Aufsichtsräte unter der 20-Personen-Größe. Auch IG- Metall-Vize Berthold Huber hat Anfang Mai in einer Rede zu den "Zukunftsperspektiven der Mitbestimmung" einen Stein ins Wasser geworfen und eine gemeinsame Arbeitsgruppe von BDI, BDA und Gewerkschaften vorgeschlagen. (4)
Selbst bei der Mehrheit der Manager dürfte eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung auf Akzeptanz stoßen. Das legen Studien nahe, die MPI-Wissenschaftler Martin Höpner sondiert hat. (5) Er zeigt auch: Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist keine deutsche Einzigartigkeit. Für eine gewisse Ausstrahlungskraft spricht sogar, dass sich die osteuropäischen EU-Beitrittsländer fast durchweg für einen mitbestimmten Aufsichtsrat entschieden haben. Auch eine Abstrafung mitbestimmter Unternehmen durch die Kapitalmärkte ist nicht nachweisbar. (6)

Warnung vor Beschädigung des Produktionsmodells

Man kann nicht einerseits wollen, dass Betriebsräte und Gewerkschaften weiterhin eine mitgestaltende Rolle bei betrieblichen Restrukturierungsprozessen und in einer dezentralen Tarifpolitik spielen, ihnen dann aber den Zugang zum Aufsichtsrat verbauen. Auf jeden Fall würde es "größere Unruhe und Krawall geben", ist sich Detlef Fahlbusch gewiss. Der Personalvorstand des Kunststoffproduzenten HT Troplast AG berichtete in Köln aus seinem Unternehmen: Dort werden derzeit marktbedingte Verlagerungspläne debattiert; zudem zahlt das Unternehmen 90 Prozent des IG-BCE-Tariflohnes, was "ein sehr sensibles Thema, aber wirtschaftlich begründet ist". Fahlbusch machte deutlich: Mit einem Konsultativrat, der nur Stellungnahmen abgibt, hätten wir bei Verlagerung oder bei einer Tarifabsenkung "ganz andere Begründungszwänge und Probleme mit der Belegschaft". (7)

Auch Horst Neumann, Vorstandsmitglied der AUDI AG ist darüber besorgt, dass wir "ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Industrie aufgeben, wenn wir bestimmte Grundsätze der Mitbestimmung über Bord werfen". Er plädierte dafür, die Unternehmensmitbestimmung in ihrer ganzen Tragweite für das deutsche Produktionsmodell zu betrachten. Ein Produktionsmodell, das sich durch qualifizierte Arbeitnehmer auszeichnet, die unter schwierigen Marktbedingungen flexibel und mit hohem Innovationstempo tätig sind - und sich oft lebenslang an ein Unternehmen binden. Hier muss es harte Mitentscheidungsrechte geben zum Schutz der spezifischen Investitionen, die die Beschäftigten in ihr Arbeitsvermögen getätigt haben, meint Neumann. Genau dies rechtfertige, dass die Arbeitnehmer/innen nicht nur Stellungnahmen abgeben, sondern "dass sie am Haupttisch sitzen müssen" - im Aufsichtsrat.

Dabei müssten in Zukunft die Arbeitnehmervertreter ihre Rollenkonflikte stärker in den Griff bekommen, machten die beiden Personalvorstände deutlich. Will sagen: Die Mitbestimmungs-Akteure müssten stärker trennen zwischen der Betriebsratsarbeit einerseits und der Aufsichtsratstätigkeit andererseits. Das konnte Prof. Martin Henssler, Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln nur unterstreichen: Nicht allen Arbeitnehmervertretern sei bewusst, dass sie in erster Linie als Kontrolleure der Geschäftsführung im Unternehmensinteresse im Aufsichtsrat sitzen", meint er. Für ihn liegt "das Hauptproblem der Unternehmensmitbestimmung in der Kumulierung der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung. Dadurch würden die Blockademöglichkeiten der Betriebsräte "wie ein Damoklesschwert" über dem Aufsichtsrat hängen. (8)

In der EU werden die Karten neu gemischt

Mehr in Brüssel als in Berlin werden derzeit die Weichen für die Mitbestimmung gestellt. Wird und wie wird die Mitbestimmung an ein europäisches Institutionensystem angekoppelt? In welcher Form und Stärke können künftig deutsche Arbeitnehmerbeteiligungs-Rechte in die Europäische Aktiengesellschaft eingebaut werden? Was bleibt von der Mitbestimmung bei Unternehmensfusionen? Welche Vorgaben macht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes? Und nicht zuletzt - wie wird die wirkliche Welt der Wirtschaft sich mit all den neuen Vorgaben arrangieren?

Der DGB ringt darum, im Gesetzentwurf zur Europäischen Gesellschaft und in der europäischen Fusionsrichtlinie die selbstbewusste Tradition deutscher Arbeitnehmermitbestimmung fortzuschreiben, während die Arbeitgeberverbände darauf setzen und das Ihre dazu tun, dass in einer Europa-AG oder nach Fusionen nur noch eine herunterregulierte und kleingeschredderte Mitbestimmung herauskommt.

Dabei wartet die Arbeitgeberseite zum einen elegant ab, zum anderen versucht sie, gezielt eine Sicherung und Fortschreibung der Mitbestimmung zu blockieren - wie man beim Gesetz zur Europa-AG beobachten konnte. Die Lage wird noch komplizierter durch die Deutungshoheit mancher Juristen, wenn sie zum Beispiel die neuesten EUGH-Urteile auslegen. So hat der Europäische Gerichtshof zum Schutz "der Gläubiger, der Minderheitsaktionäre und der Arbeitnehmer" eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit der Unternehmen erwogen (Überseering-Urteil). Dies wird aber in der politischen Auseinandersetzung von einigen dahingehend ausgelegt, "man müsse in der Mitbestimmung eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sehen", wie Wirtschaftsrechtler Martin Henssler in der Kölner Diskussionsrunde betonte.

Apodiktisch kommt Henssler zu dem Schluss: "Der sachgerechte Ansatz geht dahin, auf lange Sicht das Modell der Verhandlungslösung auch auf die Mitbestimmung in deutschen Gesellschaften zu übertragen." Das hieße: In jedem Unternehmen - auch in Deutschland - würde und müsste die Form und Repräsentanz der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt werden. Dazu passt dann auch der angepeilte Konsultationsrat, dem allein Informations- und Konsultationsrechte blieben - der Europäische Betriebsrat lässt hier grüßen.

Dies alles erfolgt im Namen jener europäischen "Harmonisierung", vor deren vermeintlich unabweisbaren Notwendigkeiten alle stramm stehen (sollen). So ist auch die Behauptung Axel von Werders zu verstehen, "das Bemühen, die deutsche Mitbestimmung in der EU abzusichern, führe zu erheblichen Schwierigkeiten bei Harmonisierungsvorhaben und supranationalen Projekten wie der SE und der grenzüberschreitenden Fusion." Hier verwies Wolfgang Streeck auf Gegenbeispiele wie Aventis oder Europipe, wie er auch argumentierte: Harmonisierung stehe in Europa nur noch in Ausnahmefällen auf dem Programm. Vieles spräche im Gegenteil dafür, dass auch das europäische Gesellschaftsrecht ein Flickenteppich einzelstaatlicher Regelungen bleiben wird. Wie in der Sozialpolitik gehe es darum, reibungslose Schnittstellen zwischen europäischen und nationalen Systemen zu bilden. "Der Globalisierungsprozess ist kein Harmonisierungsprozess", machte der Industriesoziologe deutlich. "Es ist ein Differenzierungsprozess in einer Welt, in der jeder versucht, das Beste daraus zu machen."

Nur nicht die Deutschen? "Warum werben eigentlich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Deutschland nicht gemeinsam für den Standort?" fragten in Köln einige Diskutanten. Was den ehemaligen Leiter der Mitbestimmungskommission im Jahr 2004 veranlasste, noch einmal in die Rolle des Moderators zwischen den Tarifparteien zu schlüpfen. Sein Rat an die Arbeitgeber: ihre "hochriskante Strategie", die Leistungsfähigkeit mitbestimmter Unternehmen im Ausland schlecht zu reden, um innenpolitisch Druck zu machen zu überdenken. Damit könnte irgendwann wirklich der Fall eintreten, dass ausländische Investoren um Deutschland einen Bogen machen.

Und an die Adresse der Gewerkschaften erging die Mahnung, die Modernisierung der Mitbestimmung nicht anderen zu überlassen, sondern "sich stärker und selbstkritischer an der gegenwärtigen Reformdebatte zu beteiligen", was auch heißt, die Affären um einzelne Aufsichtsratsvertreter aufzuarbeiten und die Professionalisierung und Qualifizierung der Aufsichtsräte voranzutreiben.

 

Diskussionsbeiträge

Auf den Internetseiten des MPI in Köln sind unter "Aktuelles" die Diskussionsbeiträge von Wolfgang Streeck, Axel von Werder, Martin Höpner und Martin Henssler veröffentlicht. Weitere Lektüre-Tipps unter "Zum Weiterlesen".

Zum Weiterlesen

(1) Axel von Werder: Modernisierung der Mitbestimung. In: Die Betriebswirtschaft (DBW), Heft 2, 2004. Der gleiche Text auch unter:
www.mpi-fg-koeln.mpg.de/ak/Home-News/news-home_mitbestimmung.html
(2) Die Mitglieder des Berliner Corporate-Governance-Round-Table sind im Beitrag siehe (1) auf der letzten Seite aufgelistet.
(3) Dietmar Hexel: Teilhabe durch Mitbestimmung, Gewerkschaftliche Monatshefte, 4/2004.
(4) Berthold Huber: Mitbestimmung - Zukunftsperspektiven für eine aktuelle Idee, Rede auf der Gewerkschaftskonferenz am 7. Mai 2004 in Frankfurt a.M. Der Text kann unter Telefon: 069/6693-2639 angefragt werden.
(5) Martin Höpner: Unternehmensmitbestimmung und Mitbestimmungskritik. Studie, 40 Seiten, unter
www.mpi-fg-koeln.mpg.de/ak/Home-News/news-home_mitbestimmung.html
(6) Martin Höpner: Mitbestimmungskritik hält Prüfung nicht stand. In: Magazin Mitbestimmung 6/2004 und unter http://www.mitbestimmung.de/
(7) Die Statements von Detlef Fahlbusch und Horst Neumann sind unter
www.mitbestimmung.de/magazin, Heft 7/2004, bei diesem Beitrag zu finden.
(8) Martin Henssler: Siehe sein Kommentar unter
www.mpi-fg-koeln.mpg.de/ak/Home-News/news-home_mitbestimmung.html

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