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HBS Böckler Impuls

Europa: Lissabon-Vertrag mit sozialem Potenzial

Ausgabe 17/2010

In der Europäischen Union haben wirtschaftliche Interessen zunehmend soziale Belange verdrängt. Der Vertrag von Lissabon könnte dazu beitragen, diesen Trend wieder umzukehren.

Vor knapp einem Jahr ist der Lissabon-Vertrag in Kraft getreten, die stark abgespeckte Version einer EU-Verfassung. Letztere war von mehreren Mitgliedstaaten abgelehnt worden. "Der ursprüngliche Verfassungsvertrag hat viele Hoffungen geweckt, vor allem die auf eine Stärkung des sozialen Europas", so Isabelle Schömann. Die Arbeitsrechtlerin am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat untersucht, ob der Nachfolgevertrag diese noch erfüllt.* Das Ergebnis: Der Vertrag von Lissabon sei zwar "erschreckend ambi­tionslos". Dennoch berge er das Potenzial, Europa ein wenig sozialer zu machen.

Schömann sieht im Lissabon-Vertrag verschiedene Ansatzpunkte dazu:

Die Grundrechtecharta. Im ursprünglichen Verfassungsvertrag hatte die Grundrechtecharta der Europäischen Union den Rang einer Verfassungsnorm. Damit war sie noch über den wirtschaftlichen Grundfreiheiten angesiedelt. Die Charta schreibt unter anderem Grundrechte der Arbeitnehmer fest: das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten im Unternehmen, das Recht auf Kollektivverhandlungen, den Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen.

Im Lissabon-Vertrag erscheint die Charta nur noch als Anhang. Das bedeutet, dass die in ihr enthaltenen Grundrechte nun lediglich die gleiche Rechtswirkung haben wie die übrigen im Vertrag verankerten Rechte - zum Beispiel die wirtschaftlichen Freiheiten. "Die Rückstufung der Charta in der Hierarchie der Normen stellt für den Erhalt der sozialen Grundrechte eine erhebliche Gefahr dar", warnt die Juristin. Sie verweist auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte mit seinen Urteilen in den Fällen "Viking" und "Laval" das Streikrecht von Arbeitnehmern mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Freiheiten von Unternehmern erheblich eingeschränkt.

Dennoch fällt die Einschätzung der Arbeitsrechtlerin nicht ganz negativ aus. Die in der Charta verankerten Grundrechte sind verbindliches Recht, und das mache sich in der Praxis bemerkbar: Der EuGH beziehe sich bereits auf die Grundrechtecharta und habe sogar das Streikrecht grundsätzlich anerkannt. Nun komme es also darauf an, ob und inwieweit die Ausübung eines sozialen Grundrechts eingeschränkt wird, vor allem in der Konfrontation mit einem der Grundprinzipien der Europäischen Gemeinschaft. Im Fall "Laval" war dies die Dienstleistungsfreiheit.

Die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Vertrag von Lissabon hat die EU mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Damit kann sie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte beitreten. Dies sieht der Lissabon-Vertrag sogar explizit vor - allerdings ohne konkreten Zeitplan. Nach dem Beitritt wären Beschwerden gegen den EuGH beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich. Das sei deshalb von Bedeutung, weil sich dieser im Gegensatz zum EuGH bei seiner Urteilsfindung auf die sozialen Grundrechte selbst stützt, erläutert Schömann. "Dies würde zu einer Umkehr des Status der sozialen Grundrechte und der wirtschaftlichen Freiheiten führen."

Die neuen sozialen Ziele. Der Lissabon-Vertrag setzt der Europäischen Union eine Reihe von Zielen des Gemeinwohls: eine soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Diverse Klauseln verpflichten die EU dazu, bei allen Maßnahmen die soziale Dimension zu berücksichtigen. Die Juristin hofft daher, dass die neuen Werte der Union den EuGH zu einer sozialeren Rechtsprechung bewegen. Auch könnten sie die Tätigkeit der übrigen europäischen Institutionen beeinflussen.

Die Bürgerinitiative. Der Lissabon-Vertrag eröffnet den Unionsbürgern die Möglichkeit, die EU-Kommission zum Handeln aufzufordern, wenn aus ihrer Sicht die Unionsverträge noch nicht hinreichend umgesetzt sind. Mindestens ­eine Million Bürger aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten müssen sich beteiligen. Ob das Europa sozialer macht, wird laut Schömann auch davon abhängen, inwieweit die Bürger dieses Recht einfordern.  

Isabelle Schömann: Der Vertrag von Lissabon: Wird Europa endlich sozialer? ETUI Policy Brief - Europäische Sozialpolitik Nr. 1/2010

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