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Magazin Mitbestimmung

Rätselhaftes Fundstück: Opposition gegen die Betriebsverfassung

Ausgabe 05/2012

Die Regierungsparteien CDU, FDP und DP legen im Frühjahr ihren Gesetzentwurf für das Betriebsverfassungsgesetz vor. Die Gewerkschaften und die SPD reagieren empört: Sie hatten sich deutlich mehr Rechte für die Arbeitnehmer erhofft.

"Euer Recht ist in Gefahr! Wir Sozialdemokraten stehen in diesem Kampf hinter den Gewerkschaften.“ Im Streit um eine zeitgemäße Betriebsverfassung, der im Frühjahr 1952 seinen Höhepunkt erreicht, positioniert die SPD sich eindeutig. Sie greift den Entwurf der Regierungsparteien CDU, FDP und DP für das „sogenannte Betriebsverfassungsgesetz“ scharf an. Genauso wie die Gewerkschaften spricht die SPD von einem „Gesetz gegen die Schaffenden“. Die Opposition hat mehrere Gründe. Denn der Entwurf gesteht den Betriebsräten in wirtschaftlichen Angelegenheiten lediglich Informations- und Konsultationsrechte zu. Ferner schränkt das Gesetz den Zugang der Gewerkschaften zu den Betrieben ein. Sie gelten als betriebsfremde Elemente. Auf wenig Gegenliebe stoßen auch die Mitbestimmungsregeln für Kapitalunternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten, die gleich mit geregelt werden sollen. Hier erhalten die Arbeitnehmer nur ein Drittel der Aufsichtsratsmandate – nicht die Hälfte, wie die Gewerkschaften verlangen.

Im Vergleich mit dem Montanmitbestimmungsgesetz gelten diese Pläne als ein Produkt der Restauration. Doch die Regierungskoalition ist sich einig. Das Gesetz wird am 19. Juli 1952 verabschiedet. Dagegen stimmen nur die SPD und die KPD, die damals über 15 Sitze im Bundestag verfügt. Für die Gewerkschaften ist die Abstimmung eine bittere Lektion in Sachen parlamentarischer Demokratie. Viktor Agartz, ein marxistisch orientierter Wissenschaftler und Theoretiker im DGB, sieht wie viele Gewerkschafter damals in dem Gesetz ein Instrument, die bestehende Ordnung zu zementieren und Spaltungsversuchen zwischen Belegschaft und Gewerkschaft Vorschub zu leisten. In einem „Handbuch der Betriebsverfassung“, das im Bund-Verlag erscheint, fordert er die Arbeitnehmer offen zur Subversion auf: „Es bedarf der vollen Umsicht der Betriebsbelegschaften und ihrer Vertretungen, dem Zweck des Gesetzes in seiner vielfältigen Anwendungsmöglichkeit entgegenzutreten.“

KAY MEINERS

Rätselfragen

  • Die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zur Mit­bestimmung in Unternehmen ab 500 Beschäftigten wurden später in ein eigenes Gesetz überführt. Wie heißt es?
  • Im Oktober 1952 wurde der DGB-Vorsitzende wegen der gescheiterten Mitbestimmungsstrategie und seiner Unterstützung für Adenauers Kurs der Westanbindung abgewählt. Wen suchen wir?
  • Im Jahr 1958 wurde Viktor Agartz aus der SPD und dem DGB ausgeschlossen. Zwei Jahre zuvor hatte er noch eine eigene Zeitschrift gegründet. Wie hieß sie?

 

Alle richtigen Einsendungen, die bis zum 29.5.2012 bei uns eingehen, nehmen an einer Auslosung teil.

Preise

1. Preis: Gutschein der Büchergilde Gutenberg, Wert 50 Euro, 2.–4. Preis: Gutschein der Büchergilde Gutenberg, Wert 30 Euro

 

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Redaktion Mitbestimmung,
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
E-Mail: redaktion@boeckler.de
Fax: 0211/7778-225

 

Auflösung der Rätselfragen 4/2012

Deutsches Volksthum – 1919 – Cornelius Gellert

Den 1. Preis hat Manfred Dombrowski aus Esslingen gewonnen. Je einen Gutschein im Wert von 30 Euro erhalten Michael Faulwasser aus Bodensee, Verena Dreissig aus Berlin und Gabriele Reckhard aus Schwelm.

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