#BR26: Mitbestimmte Unternehmen – starke Demokratie
Zwei Tage lang war Berlin die Hauptstadt der Mittbestimmung. In den Wilhelm Studios trafen sich Praktiker und Wissenschaftler und machten einmal mehr deutlich, wie wichtig die Mitbestimmung für Unternehmen und Gesellschaft ist.
[25.9.2026]
Von Martin Kaluza und Kay Meiners.
Wo vor 100 Jahren eine Eisengießerei in vollem Betrieb brummte, versammelte sich nun die Mitbestimmung. Erstmals fand am 16. und 17. September das Betriebsratsforum #BR26 in den Wilhelm Studios in Berlin statt, einer sanierten ehemaligen Industrieanlage. „Wir wollen hier nicht verträumt in alte Zeiten zurückblicken. Aber wir müssen realisieren, was wir erkämpft haben“, sagte DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi zur Eröffnung. „Wir leben in einer Zeit, in der all das wieder in Frage gestellt wird. Doch wir lassen uns diese Rechte nicht wieder aus der Hand schlagen.“
An zwei Tagen trafen sich 800 Besucher*innen bei der von der BR-Veranstaltungsgesellschaft ausgerichteten Konferenz. Aus Betriebsräten und Gewerkschaften, aus Wissenschaft und Praxis, um sich in über 50 Workshops und Foren zur Situation der betrieblichen Mitbestimmung auszutauschen, Ideen für die künftige Arbeit vorzustellen und die aktuell drängenden Themen zu diskutieren. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Deutschen Betriebsrätepreises 2026, initiiert von der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ des BUND-Verlags. In der begleitenden Fachausstellung präsentierten sich über 50 Organisationen – das Netzwerk hinter der Mitbestimmung. Am Programm beteiligten sich auch der DGB, seine Mitgliedsgewerkschaften und die Hans-Böckler-Stiftung.
Mitbestimmung mehrfach unter Druck
Mitbestimmung, das machte Yasmin Fahimi deutlich, steht mehrfach unter Druck. Sie erlebt Angriffe auf das Erreichte, Unternehmen scheren aus Tarifverträgen aus, Union Busting hat Konjunktur. Die Bundesregierung will die Arbeitszeiten deregulieren, und bei der Einführung neuer Technik – vor allem KI-Systemen – stellen Arbeitgeberfunktionäre Gewerkschaften und Betriebsräte gern als Innovationsbremse hin.
„In Gesprächen mit der Politik hören wir immer nur, dass die Kosten sinken müssen“, sagte Fahimi. Sie forderte stattdessen Investitionen in Forschung und Entwicklung, Einfuhrbeschränkungen gegen Billigimporte aus China und eine Stärkung Europas in der Zerreißprobe zwischen Peking und Washington. Fahimi hob die Rolle der Mitbestimmung für eine demokratische Gesellschaft hervor – und ihre ganz praktische Stärke: „Wir sind eine Entlastung für die Politik“, sagte sie an die Betriebsrätinnen und -räte gewandt. „Ihr seid nah dran an den Problemen. Ihr helft, die richtigen Strategien zu entwickeln. Und die Probleme, die Ihr löst, werden sonst der Politik vor die Tür gestellt.“
Keine Angst vor dem Arbeitgeber
Erdal Akpolat, Betriebsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied beim Pharmahandel Sanacorp, berichtete, wie sein Betriebsrat es geschafft hat, die Gesundheit der Beschäftigten im Lager des Unternehmens durch ein Gesundheitsprogramm nachhaltig zu verbessern. Man habe dabei keineswegs offene Türen eingerannt. „Nettigkeit ist nicht verkehrt. Aber wenn ich immer wieder gegen eine Mauer laufe, muss man ernst werden“, sagte er. „Angst vor dem Arbeitgeber ist mir fremd, denn die Belegschaft hat mich gewählt. Ich gebe ihr zurück, was ich machen kann.“
Maren Meinert, Stipendiatin im Programm Talente in der beruflichen Bildung der Hans-Böckler-Stiftung, absolviert ihre Ausbildung bei Adidas. In der Jugend- und Auszubildendenvertretung konnte sie schon erste Erfolgserlebnisse verbuchen: „Wir konnten die Zahl der Ausbildungsplätze von 40 auf 80 verdoppeln. Es ist ein gutes Gefühl, das mitzugestalten.“
Thomas Neises, Vorsitzender des SE-Betriebsrats der Deutschen Telekom Services Europe SE, berichtete, wie der Betriebsrat angesichts geplanter Stellenkürzungen Kompromisse erkämpft hat, die die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen und faire Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. „Wir haben ein Klima geschaffen, in dem die Kollegen zufrieden sind, dass sie sich noch entwickeln können, etwa durch Weiterbildungen. Dabei war wichtig, dass die Älteren neue Möglichkeiten bekommen, die Jüngeren aber nicht weggeblockt werden.“
Mitbestimmung lebt vom Engagement und vom Mitmachen, sie funktioniert immer dann, wenn die Beschäftigten Selbstwirksamkeit erfahren. „Mitbestimmung im Betrieb ist nicht irgendein Gedöns, sondern ein Grundpfeiler der Demokratie“, bekräftigte Yasmin Fahimi schließlich. „Sie ist der Beweis, dass Mitbestimmungsangebote angenommen werden, und davon kann sich die Politik eine Scheibe abschneiden.“
Arbeitsrecht bleibt in Bewegung
In einem Fachvortrag ging es beim #BR26 um Entwicklungen im Arbeitsrecht. Es gibt nur wenig Leute, die so gut im Stoff sind wie der Arbeitsrechtler Olaf Deinert, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht der Universität Göttingen. In Berlin brachte er alle Gäste auf den aktuellen Stand. Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung, allerdings in gemächlichem Tempo. Olaf Deinert, erkennt in den meisten Änderungen der letzten Jahre keinen großen Wurf, sondern vor allem „Reparatur- und Anpassungsgesetze“. Von diesen gibt es eine Menge. In einem Parforceritt ging es um zahlreiche neue Gesetze und aktuelle Entscheidungen – von Künstlicher Intelligenz (KI) bis zu speziellen Fragen für einzelne Beschäftigtengruppen.
Ein Schwerpunkt war die KI-Verordnung der Europäischen Union, die seit 2026 im Wesentlichen gilt. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Für die Arbeitswelt stellt sich dabei vor allem die Frage, wann der Einsatz von KI die Mitbestimmung des Betriebsrats auslöst. Deinerts Position ist klar: Technische Systeme, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind, unterliegen der Mitbestimmung.
Verbesserungen beim Mutterschutz
Auch der Mutterschutz wird angepasst, insbesondere für Frauen nach einer Fehlgeburt. Gleichzeitig soll es attraktiver werden, nach Erreichen des Rentenalters weiterzuarbeiten. Das sogenannte Aktivrentengesetz sieht dafür unter anderem steuerliche Anreize vor. Auch Befristungen werden für Rentner unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert. Weitere Themen waren das Tariftreuegesetz, der neue Mindestlohn von 13,90 Euro oder der neue Pfändungsfreibetrag von 1.555 Euro.
Besonders spannend wurde es bei der Arbeitszeiterfassung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Arbeitszeit grundsätzlich vollständig erfasst werden. Auch die Frage, ob Beschäftigte in ihrer Freizeit erreichbar sein müssen, beschäftigt die Gerichte. Eine Nachricht im Urlaub, dass am nächsten Tag gearbeitet werden soll, muss dabei nicht automatisch einen unzulässigen Eingriff darstellen. Weitere Themen waren das digitale Zugangsrecht von Gewerkschaften oder ausstehende Umsetzungen europäischer Vorgaben zur Entgelttransparenz und zum Mindestlohn in deutsches Recht.
Ein Lob für den Europäischen Gerichtshof
Lobend erwähnte Deinert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2025: Wer ein behindertes Kind pflegt, darf im Arbeitsleben nicht mittelbar benachteiligt werden. Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn die Beschäftigten nicht selbst behindert sind. Das ist ein deutlicher Fortschritt. Bei einem anderen Thema, das schon für viel Unmut it im Land gesorgt hat, musste der Arbeitsrechtsexperte sich kurzfassen, weil er die Redezeit überschritten hatte: bei der Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag: „Leider darf ich zur Krankschreibung nichts mehr sagen.“ Das Publikum hatte auch so verstanden.