Stiftung: "Wir müssen mehr für unsere Ideen werben"
Daniel Hay, Wissenschaftlicher Direktor des I.M.U., spricht über seine Erfahrungen im Aufsichtsrat, die Vorteile und Herausforderungen der Mitbestimmung für die Beschäftigten und das politische Klima in Brüssel. Das Gespräch führten Kay Meiners und Fabienne Melzer
Sie sind Mitglied im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 bei Rheinmetall. Wie erleben Sie diese Arbeit?
Die Aufsichtsratsarbeit hat eine hohe Relevanz. Als Mitglied im Aufsichtsrat habe ich Stilllegungen von Betrieben, Verlagerungen weg aus Deutschland, hin in Niedriglohnländer erlebt. Der Arbeitnehmerbank ist es auch in dynamischen Zeiten gelungen, gute Lösungen für die Beschäftigten zu finden. Jetzt ist die Nachfrage nach Rüstungsgütern groß. Aber was bei dem Rüstungshype in der öffentlichen Wahrnehmung oft aus dem Blick gerät: Dieser Konzern hat nicht nur ein Militärgeschäft, sondern ist bis heute auch ein großer Automobilzulieferer.
Und diese Sparte steht unter Druck?
Rheinmetall will sich von seinen Autozuliefer-Aktivitäten vollständig trennen. Für die Beschäftigten dort haben wir im Aufsichtsrat einen Überleitungstarifvertrag vorangetrieben und den Arbeitgeber dazu gebracht, diesen Tarifvertrag mit der IG Metall abzuschließen. Er enthält eine Beschäftigungssicherung, Standortsicherung und Tarifgeltung für die Beschäftigten an den deutschen Standorten für drei Jahre, auch nach der Trennung und dem Übergang an einen neuen Eigentümer. So eine weitreichende Übergangsregelung ist nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis von intensiven und konstruktiven Verhandlungen. Das Ergebnis ist für den zukünftigen Käufer bindend.
Wie groß ist der Einfluss der Arbeitnehmerbank auf strategische Entscheidungen?
Unsere Einflussnahme hat große Bedeutung, denn die Forschungsergebnisse zeigen, dass mitbestimmte Unternehmen mehr investieren und nachhaltiger agieren. Ganz praktisch funktioniert das beispielsweise anhand der Investitionsplanung. Da schauen wir immer genau hin, wo die Investitionen hinfließen sollen und ob sie nicht an anderer Stelle im Konzern dringender benötigt werden. Allerdings gibt das Mitbestimmungsgesetz der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Arbeitnehmerseite in strittigen Themen mit der Doppelstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden zu überstimmen. Das ist tragisch, denn es sollten sich doch eher die besseren Argumente zum Wohle des Unternehmens durchsetzen können – für beständige und akzeptierte Lösungen. Hier hat es die Anteilseignerseite viel zu leicht, sich trotz guter Gegenargumente der Arbeitnehmer einfach durchzusetzen.
Aktuell expandiert Rheinmetall stark. Tut das dem Klima im Aufsichtsrat gut?
Die Geschwindigkeit, in der sich der Aufsichtsrat mit neuen und hochkomplexen Themen befassen muss, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch die Häufigkeit und das Volumen von großen Transaktionen wie Akquisitionen, Joint Ventures mit anderen Unternehmen oder der Verkauf von Geschäftsbereichen stellen für den Aufsichtsrat eine permanente Herausforderung mit hoher Verantwortung dar. In einem solchen Umfeld leidet zuweilen auch die Kultur, wenn etwa umfangreiche Informationen erst sehr kurzfristig an den Aufsichtsrat übermittelt werden können. Worauf ich aber sehr stolz bin, ist das exzellente Teamwork mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Arbeitnehmerbank.
Warum ist Mitbestimmung so wichtig?
Mitbestimmung steht für Dialog, für Ausgleich von Interessen und für Verständigung statt Konfrontation. Sie ist gelebte Demokratie in der Wirtschaft. Wenn wir uns die heutige Weltlage anschauen, 75 Jahre nach dem Montanmitbestimmungsgesetz, das eine Antwort auf Krieg, Zerstörung und Machtmissbrauch war, und 50 Jahre nach dem Mitbestimmungsgesetz, sollte man gerade heute die Mitbestimmung wertschätzen und nicht versuchen, sie zu attackieren. Leider erleben wir seit einigen Jahren, dass zahlreiche Unternehmen durch Mitbestimmungsvermeidungsstrategien versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Nach unseren Daten am I.M.U. werden dadurch über 2,4 Millionen Beschäftigte in Deutschland der Mitbestimmung beraubt. Das muss aufhören, und wir brauchen hier dringend den Gesetzgeber.
Sie sind nicht nur Aufsichtsratsmitglied, sondern auch Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), der wichtigsten Institution rund um das Thema der unternehmerischen Mitbestimmung.
Wichtiger als wir am I.M.U. sind die Mitbestimmungsakteure in den Aufsichtsräten. Wir wollen diese Kolleginnen und Kollegen in ihrer verantwortungsvollen Arbeit bestmöglich unterstützen. Wir schulen Aufsichtsräte in unseren Seminaren, bieten wissenschaftliche Erkenntnisse zu relevanten Themen der Aufsichtsratspraxis, informieren mit verschiedenen Publikationen und unserem Podcast „Fokus Aufsichtsrat – das Update für starke Mitbestimmung“. Wichtig ist auch unsere Netzwerkarbeit, die wir mit unseren Veranstaltungen leisten. Nicht zuletzt beraten wir auch einige Gremien individuell.
Was zeichnet die Beratung des I.M.U. aus?
Auf der fachlichen Seite sind wir sehr gut aufgestellt. Wir haben eine breite interdisziplinäre Expertise, sei es juristisch, betriebswirtschaftlich oder analytisch. Aber wir beraten auch strategisch. Wenn Aufsichtsräte in Seminaren ins Gespräch kommen, lernen sie auch voneinander, wie sie mit kniffligen Situationen umgehen oder wie sie ihre Rolle am besten ausfüllen.
Wohin soll sich das I.M.U. in Zukunft entwickeln?
Wir wollen weniger Getriebene von aktuellen Ereignissen und neuen Angriffen auf die Mitbestimmung sein, sondern stattdessen viel mehr präventiv im Sinne guter Aufsichtsratsarbeit gestalten. Damit wir die Mitbestimmungsakteure in die Lage versetzen, Themen und Trends rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten. Wir wollen mit diesem Märchen aufräumen, dass Mitbestimmung die Unternehmen lähmt oder ineffizient macht. Denn das ist nachweislich unzutreffend, ganz im Gegenteil: Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und akzeptierte Lösungen für das Unternehmen gibt es nur mit Mitbestimmung.
Gesetze, vor allem auf EU-Ebene, haben die Mitbestimmung geschwächt. Wie und wo nehmen Sie Einfluss auf gesetzliche Vorhaben?
Wir bringen uns über Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben ein, bewerten und analysieren sie und platzieren dann unsere Änderungsvorschläge. Auf europäischer Ebene tun wir dies auch mit unseren jährlichen Veranstaltungen in Brüssel. Dazu positionieren wir uns zuweilen auch in gerichtlichen Streitfällen.
Mit welchem Erfolg?
Da kann man zum einen den TUI-Erzberger-Fall nennen. Der Kleinaktionär Konrad Erzberger hatte gegen das Touristikunternehmen TUI geklagt. Dass nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer Aufsichtsratsmitglieder wählen und in den Aufsichtsrat gewählt werden können, hielt er mit EU-Recht für nicht vereinbar. Dieser Fall war eine Nagelprobe für die deutsche Mitbestimmung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letztlich pro deutsches Mitbestimmungssystem entschieden – ein großer Erfolg für uns.
Gibt es noch weitere Fälle?
Der andere Fall ist der des Softwareriesen SAP: Die Gewerkschaften Verdi und IG Metall stritten vor dem BAG erfolgreich für die Einhaltung des deutschen Mitbestimmungsmodells. Es ging um die Frage, ob bei der Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) die Sitze für Gewerkschaftsvertreter beizubehalten sind. Dies bejahte der EuGH, dem diese Frage durch das BAG vorgelegt worden war, und erkannte die Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat als prägendes Merkmal deutscher Mitbestimmung an. Ein Erfolg auf nationaler Ebene war, dass Leihbeschäftigte inzwischen mitzählen beim Schwellenwert für die Unternehmensmitbestimmung.
Das sind juristische Erfolge. Ein großes Problem sind die Gesetzeslücken und Fluchtmöglichkeiten. Wie können diese verhindert werden?
Das I.M.U. hat präzise Vorschläge dazu gemacht, wie man die Mitbestimmungslücken in den Gesetzen schließen kann. Die Lösungen liegen auf dem Tisch und sind auch unionsrechtskonform. Doch im Moment passiert eher das Gegenteil. Die SE ist aktuell das beliebteste Vehikel in den Fällen von Mitbestimmungsvermeidung. Und eine neue Rechtsform auf europäischer Ebene, die EU Inc., könnte schon bald eine neue riesige Lücke reißen. Am 18. März 2026 hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag für das sogenannte „28. Regime“ vorgelegt.
Der Name kommt daher, dass ein zusätzlicher, einheitlicher europäischer Rechtsrahmen neben die 27 nationalen Gesellschaftsrechte der EU-Mitgliedstaaten treten soll.
Ja, die Idee entstand mit einer europäischen Initiative für Start-ups- und Scale-up-Unternehmen. Gründungen sollten einheitlich, schnell und rein digital EU-weit erfolgen können. Doch nun, mit dem Vorschlag der EU-Kommission, wurde der Anwendungsbereich auf alle Unternehmen jeder Größenordnung erweitert. Jetzt sieht die aktuelle Fassung zudem vor, dass diese Rechtsform auch börsenfähig sein soll. Damit nicht genug: Es soll das Mitbestimmungsrecht des Landes gelten, in dem das Unternehmen seinen handelsregisterrechtlichen Sitz hat, auch wenn die Beschäftigten anderswo, zum Beispiel in Deutschland, arbeiten. Das kann gezielt genutzt werden, um sich in einem Land mit niedrigen oder fehlenden Mitbestimmungsrechten anzusiedeln, unter Beibehaltung des operativen Geschäfts in Deutschland.
Das läuft darauf hinaus, dass jedes Unternehmen zur EU Inc. werden kann?
So ist es. In der Folge müssen wir befürchten, dass Mitbestimmung mit einem Sitz im Ausland zur Wahloption für Unternehmen wird – auch für solche mit langer Mitbestimmungstradition. Wir mussten in Deutschland bitter lernen, was die SE für unsere Wirtschaftsdemokratie bedeutet, nämlich Flucht vor der Mitbestimmung. Offenbar haben wir nicht daraus gelernt, dass wir alles dafür tun müssen, um die Mitbestimmung zu schützen.
Das Mitbestimmungsgesetz ist ein halbes Jahrhundert alt. Wo muss es moderner werden?
Es gibt in der wissenschaftlichen Debatte um die Modernisierung Aspekte, die auf den ersten Blick vielleicht nachvollziehbar klingen. Oft geht es dann um die Internationalisierung in den Gremien oder Effizienzaspekte. Allerdings gehen diese Vorschläge unter dem Deckmantel der Modernisierung größtenteils in Richtung weniger Mitbestimmung. Diesen Weg halten wir für falsch. Passender wäre es, wenn wir uns in der gesamten Wirtschaft an den Regelungen der Montanmitbestimmung orientieren. Da gibt es keine Doppelstimme des Vorsitzenden und keine Sonderregelung für leitende Angestellte. Und der Arbeitsdirektor genießt dort stets das Vertrauen der Beschäftigten, da seine Bestellung als gleichberechtigtes Organ der Geschäftsleitung an die Zustimmung der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat geknüpft ist.
Wie kann man diese Ideen in Wirtschaft und Gesellschaft bekannter machen?
Wir müssen mehr für unsere Ideen werben. Viele Menschen wissen nicht, was die Montanmitbestimmung ist oder wie Unternehmensmitbestimmung funktioniert und wirkt. Wir müssen in der Öffentlichkeit deutlich machen, welche Vorzüge es für die Beschäftigten hat, wenn wirtschaftliche Macht begrenzt und demokratisch kontrolliert wird. Da liegt viel in der Waagschale. Auch unserem Wirtschaftsstandort tut das Modell gut. Wir haben für eine Metastudie mehr als 350 internationale Studien danach ausgewertet, ob Mitbestimmung auch ökonomisch positiv wirkt. Die Mehrheit der Studien sagt: Ja. Wenn auch die Arbeitgeberseite erkennt, wie wertvoll es ist, gemeinsam auch bei schwierigen Fragen tragfähige und nachhaltige Lösungen für ein Unternehmen zu finden, umso besser. Das Know-how und die Branchenkenntnisse insbesondere der betrieblichen und gewerkschaftlichen Aufsichtsratsmitglieder bieten einen echten Mehrwert, den es zu nutzen lohnt.
Zur Person
Seit 2020 leitet Daniel Hay das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung und ist stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Rheinmetall AG. Von 2012 bis 2020 arbeitete er als Jurist beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt am Main mit Schwerpunkt deutsches und europäisches Unternehmensrecht. Davor war der 46-Jährige promovierte Rechtswissenschaftler für mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer bundesweit operierenden Kanzlei mit dem Schwerpunkt kollektives Arbeitsrecht tätig.