Mitbestimmung: Ein zweiter Arm für den Kampf
Drei gewerkschaftliche Aufsichtsräte schildern ihren persönlichen Blick auf das Mandat. Von Fabienne Melzer
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen kann Peter Kippes die Bedeutung der Mitbestimmung für die Gewerkschaften gar nicht hoch genug schätzen. „Die Kapitalseite ist in den vergangenen zehn bis 15 Jahren nicht gerade durch gute Entscheidungen aufgefallen“, sagt der Leiter der Betriebspolitik beim IG-Metall-Vorstand in Frankfurt am Main. Er saß in verschiedenen Aufsichtsräten, seit 2013 ist er Mitglied im Gremium des Autozulieferers ZF, und er hat schon einige Fehlentscheidungen miterlebt. In der Autoindustrie habe man sich die Welt schöngeredet und enorme Produktionskapazitäten aufgebaut. Auch die Maschinenbauer seien sehr von sich überzeugt gewesen. „Inzwischen geht es für viele nur noch darum, das nächste Jahr zu überleben.“
Gerade jetzt sei die Mitbestimmung wichtiger denn je. Während die Betriebsräte im Aufsichtsrat die Praxis aus dem Unternehmen kennen, bringt Kippes als Gewerkschaftsvertreter den Überblick über die Branche ein. „Dadurch kann ich einschätzen, ob eine Lösung wirklich neu ist oder nur alter Wein in neuen Schläuchen und schon bei drei anderen Unternehmen nicht funktioniert hat.“
Allerdings habe sich das Verhältnis zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern in den vergangenen Jahren verschlechtert. „Die Doppelstimme ist oft nicht mehr die Ultima Ratio, sondern das Mittel der Wahl“, sagt Kippes. Dieses Sonderstimmrecht sichert der Kapitalseite bei einer Pattsituation im Aufsichtsrat die Mehrheit. Er bedauert diese Entwicklung und will die Mitbestimmung verteidigen. Schließlich sei sie ein großer Standortvorteil und sichere den Arbeitgebern nicht zuletzt den sozialen Frieden im Betrieb.
Ihm ist wichtig, die Beschäftigten an seiner Arbeit im Aufsichtsrat teilhaben zu lassen. Zwar gelte für ihn als Aufsichtsrat Verschwiegenheit, aber er hat immer Wege gefunden, die Belegschaften zu informieren. „Damit die Leute sagen können: Das ist gut, dass der Peter dahin geht.“ Bisher ist er damit gut gefahren: „Wenn ich deswegen Ärger bekommen könnte, hätte man ihn mir längst bereitet.“
Manchmal unbequem, aber besser
Der Jurist Christoph Meister beschreibt die Bedeutung des Aufsichtsrats mithilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dessen Richter erklärten 1979: Die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat mildert die Fremdbestimmung der Beschäftigten durch unternehmerische Entscheidungen. Mit dieser Begründung wies das Gericht eine Beschwerde von Arbeitgeberverbänden ab.
Meister ist Mitglied des Bundesvorstands von Verdi in Berlin und sitzt in mehreren Aufsichtsräten. „Der Bericht von der Werkbank bereichert die Debatte im Aufsichtsrat“, sagt er. „Diese Perspektive hat schon manche Entscheidung verändert.“ Demokratie bedeute immer, mit anderen in Dialog zu treten und mit Argumenten zu überzeugen. „Das ist manchmal vielleicht unbequemer, aber es macht Entscheidungen besser.“
Auch deshalb ärgert er sich über die Schlupflöcher im deutschen und europäischen Unternehmensrecht, durch die Unternehmen der Mitbestimmung entkommen und die noch keine Bundesregierung geschlossen hat. Als sei das nicht schlimm genug, bereitet Brüssel die nächste Lücke vor: Die EU.Inc, vormals das 28. Regime, soll das Wachstum junger Unternehmen wie etwa Start-ups beschleunigen. In seiner jetzigen Form, fürchten Meister und andere Rechtsexperten, könnte es eine Einladung an Unternehmen sein, die aus der Mitbestimmung im Aufsichtsrat aussteigen wollen. Deshalb brauche es einen Schutz der Mitbestimmung in der Verordnung. „Idealerweise müsste immer die Regelung des Landes gelten, in dem die Beschäftigung stattfindet, es sei denn die Regel am Firmensitz ist besser."
Er glaubt, dass beim Thema Aufsichtsrat ohnehin oft Unwissenheit im Spiel ist. In der Öffentlichkeit sei Mitbestimmung wenig bekannt. Manche Vorstände hätten Vorurteile gegenüber Gewerkschaftern. „Wer uns im Aufsichtsrat erlebt, legt seine Vorurteile oft ab“, sagt Meister. Arbeitnehmervertreter müssten mehr über ihre Arbeit im Aufsichtsrat informieren. Wer zögert, weil Aufsichtsräte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sollte sich dazu in den Seminaren der Hans-Böckler-Stiftung schulen lassen, denn grundsätzliche dürfe man über die eigene Arbeit im Aufsichtsrat berichten.
Das Herz der Sozialpartnerschaft
Mitbestimmung ohne Beteiligung im Aufsichtsrat ist für Jan Grüneberg wie Kämpfen mit einem Arm. „Ein Betriebsrat bekommt Informationen oft erst dann, wenn die Entscheidung schon gefallen ist.“ Der Aufsichtsrat weiß früher Bescheid. „Hier kann ich für die Beschäftigten Zukunft bauen“, sagt der Jurist und Abteilungsleiter Mitbestimmung/Recht in der IGBCE-Hauptverwaltung Hannover. Die Unternehmensmitbestimmung ist für ihn das Herz der Sozialpartnerschaft. „Wenn ich als Unternehmen nicht auf Konflikt fahren will, dann ist der mitbestimmte Aufsichtsrat das Gremium der Wahl“, sagt Grüneberg. Hier können die Beschäftigten mitentscheiden.
Allerdings müsse man als Arbeitnehmervertreter oft genau hinschauen, wenn der Vorstand Ziele oder neue Konzepte präsentiert. Wie sich das auf die Beschäftigung auswirkt, sei nicht immer sofort ersichtlich. Als Aufsichtsrat hält sich Grüneberg mit schnellen Beschlüssen zurück: „Ich könnte sonst die Position des Betriebsrats schwächen, wenn der Arbeitgeber sagt: Da haben eure Leute im Aufsichtsrat doch zugestimmt.“ Trotz der Vorteile, die Unternehmensmitbestimmung auch für Arbeitgeber habe, stehe sie enorm unter Druck. Auch Grüneberg bedauert die vielen gesetzlichen Schlupflöcher. „Mittlerweile sind das richtige Krater.“
In der Erosion der mitbestimmten Gremien sieht er nicht nur ein betriebliches Problem. Die Erfahrung, dass man mit seiner Stimme Entscheidungen im Unternehmen eine andere Richtung geben kann, stärke das Vertrauen in die Demokratie. Doch viele Beschäftigte können diese Erfahrung gar nicht machen, weil es keinen mitbestimmten Aufsichtsrat gibt. Grüneberg ist überzeugt: „Wenn wir die Gesellschaft zusammenhalten wollen, brauchen wir die Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Denn dort können wir in diesen Krisenzeiten viel besser Einfluss auf die Gestaltung der Beschäftigung von morgen nehmen und die Unternehmen an ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten erinnern.“