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Magazin Mitbestimmung

Mitbestimmungsstatistik 2013: 651 Unternehmen sind mitbestimmt

Ausgabe 05/2014

Die Zahl der mitbestimmten Unternehmen ist leicht zurückgegangen. Der Trend zeigt in Richtung Konsolidierung. Auch von der Politik wird die Mitbestimmung nicht in Frage gestellt. Von Irene Ehrenstein

UNTERNEHMEN: Ende 2013 gab es in Deutschland 651 mitbestimmte Unternehmen. Insgesamt sind das drei Unternehmen weniger als im letzten Jahr. Dieser Rückgang betrifft jetzt im zwölften Jahr in Folge in erster Linie die Aktiengesellschaften. Hierzu zählen auch elf SE, die paritätisch besetzte Aufsichtsräte haben. Bemerkenswert ist, dass hier zwar eine neue SE hinzugekommen ist, jedoch eine andere in die Rechtsform der GmbH zurückgekehrt ist.

GRÖSSE DER AUFSICHTSRÄTE: Auch bei der Verteilung auf die verschiedenen Aufsichtsratsgrößen gab es nur leichte Veränderungen. Die Grafik zeigt den Vergleich mit dem Vorjahr. Diesmal verminderte sich die Anzahl der kleinsten Aufsichtsratsgremien, während die 16er-Gremien um vier Unternehmen zulegten und die Anzahl der 20er-Aufsichtsräte nahezu gleich blieb. Unverändert gibt es darunter 50 Unternehmen, die diese Größe freiwillig gewählt haben.

TRENDS: Der minimale Rückgang der mitbestimmten Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr und die derzeit schon vorliegenden Zahlen für das erste Quartal 2014 zeigen, dass hier eine Konsolidierung stattfindet. Auch in der aktuellen politischen Landschaft wird die Mitbestimmung nicht infrage gestellt. Die Befürworter einer Einführung der SPE (Europäische Privatgesellschaft), die für die GmbH zu ähnlichen Änderungen führen würde wie im Fall der SE für die AG, finden aktuell keine Mehrheit. Ähnliches gilt voraussichtlich auch für die jüngste Idee der EU-Kommission, die SUP (Einpersonengesellschaft, lat.: Societas Unius Personae). Bei der SE ist kein Trend ersichtlich, der zulasten der Anzahl der mitbestimmten Unternehmen geht. Einräumen muss man jedoch, dass sich einige Unternehmen in eine SE umgewandelt haben, die bei der Zahl der Beschäftigten vor den maßgeblichen Schwellen für die Unternehmensmitbestimmung standen.

EUROPA-AG BIETET AUCH CHANCEN: Über 2000 Unternehmen firmieren heute als Societas Europaea, abgekürzt SE. Viele existieren jedoch praktisch nur auf dem Papier. Nach den neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung und des ETUI haben lediglich 289 SE europaweit mehr als fünf Arbeitnehmer. 138 dieser 289 SE haben ihren Sitz in Deutschland. 41 dieser 138 SE verfügen über eine Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat. Hierdurch kommen in Aufsichtsräte auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus europäischen Ländern, in denen es selbst keine unternehmerische Mitbestimmung gibt. Auf diese Weise wird durch die SE die Mitbestimmung praktisch über die deutschen Grenzen hinaus verbreitet. 

Durch die seit 2007 unabhängig von der SE bestehende Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind inzwischen drei deutsche Unternehmen auf ausländische Gesellschaften verschmolzen worden. In den Verwaltungsräten dieser Gesellschaften sitzen nach dem MgVG, das die Mitbestimmung hier regelt, auch deutsche Arbeitnehmer.

Zusammen mit rund 1000 aktiven Europäischen Betriebsräten stehen diese Zahlen für eine neue Dimension transnationaler Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensgeschehen in Europa.

INTERNATIONALISIERUNG DER ARBEITNEHMERBANK: Eine wichtige Veränderung, die die Einführung der SE mit sich gebracht hat, ist die Internationalisierung der Arbeitnehmerbank in Aufsichtsräten (und einigen wenigen Verwaltungsräten). Im Allgemeinen werden die Mandate im Verhältnis zu der Nationalität der jeweils Beschäftigten vergeben.

Aktuell kommen die Mandatsträger aus 16 verschiedenen europäischen Ländern. 77 Prozent davon sind aus Deutschland. Hierfür gibt es hauptsächlich zwei Gründe. Die meisten operativ tätigen SE haben ihren Verwaltungssitz in Deutschland und eine hohen Anteil deutscher Beschäftigter. Daneben hatten hier die meisten Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtzahl in Europa bei SE-Gründung bereits Arbeitnehmerbeteiligung. So entstehen, ergänzt um den SE-Betriebsrat, neue Wege der Interessenvertretung und transnationalen Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften in Europa. Herausforderung ist es aber auch, ein gemeinsames Verständnis von dieser Aufgabe und Rolle zu entwickeln. Dies ist vor allem wichtig vor dem Hintergrund bisheriger unterschiedlicher oder fehlender Erfahrungen mit Partizipation in einem Leitungsgremium.

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