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HANS 11-2026 Daniel Hay zu 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz Service aktuell

Mitbestimmung: 50 Jahre – Grund zu feiern, Grund zu handeln

50 Jahre Mitbestimmungsgesetz – und die EU diskutiert über eine neue Unternehmensform, die die tragende Säule wirtschaftlicher Demokratie unter Druck setzen könnte: die „EU Inc.“ Warum jetzt die richtigen Weichen gestellt werden müssen, erklärt Daniel Hay.

[08.06.2026]

Von Daniel Hay

Der 18. März dieses Jahres dürfte in Erinnerung bleiben: Es wirkt beinahe ironisch, dass die Europäische Kommission ausgerechnet am 50. Jahrestag des Mitbestimmungsgesetzes ihren Legislativvorschlag zur „EU Inc.“ vorstellte. Mit dem Vorschlag für ein sogenanntes „28. Regime“ verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Unternehmensgründungen und grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit innerhalb des Binnenmarktes zu erleichtern.

Geplant ist eine neue europäische Rechtsform – die „EU Inc.“. Sie soll per unmittelbar geltender EU-Verordnung neben die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen treten. Die Initiative richtet sich vor allem an Start-ups und Scale-ups. Grundsätzlich stünde die neue Rechtsform jedoch allen Unternehmen offen. Damit stellt sich eine zentrale Frage: Welche Folgen hätte das Vorhaben für bestehende nationale Schutzstandards, insbesondere die Unternehmensmitbestimmung?

Die Unternehmensmitbestimmung ist in 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten ein zentraler Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Sie gewährleistet Beteiligung der Beschäftigten an strategischen Unternehmensentscheidungen und trägt zu stabilen Unternehmensstrukturen sowie langfristiger Wertschöpfung bei.

Schon heute zeigen Erfahrungen mit europäischen Rechtsformen wie der Societas Europaea (SE), dass bestehende europäische Regelungen genutzt werden, um nationale Mitbestimmungsstandards zu umgehen. Die Einführung einer weiteren europäischen Rechtsform ohne wirksame Schutzmechanismen könnte diese Entwicklung verschärfen.

Noch ist der Vorschlag nicht beschlossen: Was es jetzt braucht, ist eine klare Positionierung der Bundesregierung. Das Europäische Parlament hat bereits Maßnahmen zum Schutz der Unternehmensmitbestimmung gefordert. Entscheidend wird sein, das 28. Regime so auszugestalten, dass wirtschaftliche Innovationsziele mit sozialen und demokratischen Standards in Einklang stehen. Mitbestimmung ist eine tragende Säule einer funktionierenden Wirtschaftsdemokratie.

Daran wollen wir am 17. und 18. Juni in Berlin erinnern: Unter dem Titel „50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Demokratisch. Nachhaltig. Verlässlich.“ diskutieren wir bei der

Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2026 mit führenden Expert*innen über den Beitrag der Mitbestimmung zu einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und resilienten Unternehmensführung. Highlight des ersten Konferenztags ist der abschließende Festakt, für den wir neben der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, als Redner gewinnen konnten.

Dr. Daniel Hay ist Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Weitere Informationen

Die Böckler Konferenz „50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Demokratisch. Nachhaltig. Verlässlich." findet am 17. und 18. Juni 2026 in Berlin statt. Der 17. Juni wird live gestreamt. 

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