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Betriebsratswahlen: Nähe zählt Böckler Impuls

Betriebsratswahlen: Nähe zählt

Ausgabe 03/2026

Die Beteiligung an Betriebsratswahlen ist dort am höchsten, wo Beschäftigte Kolleginnen oder Kollegen wählen können, die sie gut kennen.

Bei der Betriebsratswahl vor vier Jahren betrug der Betriebsdurchschnitt der Wahlbeteiligung 71,5 Prozent – trotz Corona-Pandemie. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des WSI auf Basis der WSI-Betriebsrätebefragung und der WSI-Erwerbspersonenbefragung hervor. Welche Faktoren beeinflussen, ob Beschäftigte ihre Stimme abgeben oder nicht? Das haben die WSI-Forscher Martin Behrens und Wolfram Brehmer analysiert. Ihr Ergebnis: Die Branche, Arbeitsverhältnisse und Arbeitsorganisation, die Zusammensetzung der Belegschaft oder der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten spielen ebenso eine Rolle wie das Wahlverfahren. Aber der entscheidende Faktor ist die Betriebsgröße. Gibt es weniger als 50 Beschäftigte, nehmen fast neun von zehn an der Wahl teil, in Großbetrieben ist es nur gut die Hälfte. Das werten die Forscher als Hinweis darauf, „dass soziale Nähe, Überschaubarkeit und kollektive Einbindung zentrale Voraussetzungen für eine hohe Beteiligung an Betriebsratswahlen sind“. Mit anderen Worten: Vor allem dort, wo man sich kennt, gehen beinahe alle wählen. Allerdings, auch das gehört zum Bild, haben große Betriebe deutlich häufiger einen Betriebsrat als kleinere. Zu den Gründen zählt, dass in größeren Unternehmen oft die Kontakte zu den Gewerkschaften enger sind, was eine wirksame Mitbestimmung stärkt. Zudem zeigen andere Untersuchungen des WSI, dass Arbeitgeber in kleinen und mittleren Unternehmen häufiger Front machen gegen Neugründungen.

Grafik zur Betriebsratswahl 2026
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Infografik: In kleinen Betrieben ist die Wahlbeteiligung höher
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Soziale Integration ist ein wichtiger Faktor für die Wahlbeteiligung, wie Behrens und Bremer in ihrer Analyse zeigen. Atypische Beschäftigung, ein Migrationshintergrund und geringes Alter senken demnach die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sein Wahlrecht in Anspruch nimmt. Das gilt auch für Jobs, in denen die Beschäftigten nicht regelmäßig gemeinsam an einem Ort arbeiten. Andere Faktoren wirken in die Gegenrichtung. So ist zum Beispiel ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad im Betrieb „positiv und hochsignifikant mit der Wahlbeteiligung verbunden“. Auch das Wahlverfahren spielt eine Rolle: Wo Einzelpersonen gewählt werden, geben mehr Beschäftigte ihre Stimme ab als dort, wo konkurrierende Listen zur Wahl stehen. 

Aber was bewegt Beschäftigte, die von ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen? Glauben sie nicht daran, dass Mitbestimmung etwas bewirken kann? Lehnen sie sämtliche Kolleginnen und Kollegen ab, die sich zur Wahl stellen? Auch darauf gibt die WSI-Analyse eine Antwort. In den meisten Fällen stecken banale Gründe dahinter: Termin vergessen oder verpasst, Urlaub oder Krankheit. Und: „Ich kannte die Kandidierenden nicht.“

Martin Behrens, Wolfram Brehmer: WSI-Report, im Erscheinen

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