zurück
Betriebsratswahlen rechtlich besser absichern Böckler Impuls

: Betriebsratswahlen rechtlich besser absichern

Ausgabe 03/2026

In tausenden Firmen laufen die Betriebsratswahlen reibungslos ab. Dennoch gibt es Punkte, an denen die Rahmenbedingungen nachgebessert werden sollten.

Darauf weisen HSI-Direktor Ernesto Klengel und WSI-Experte Martin Behrens hin. So halten sie es für geboten, dass Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Gewerkschaften bessere Möglichkeiten bekommen, das Wahlverfahren einzuleiten. Nötig sei es auch, dass Möglichkeiten zur Anfechtung der Wahl begrenzt werden und das Wahlverfahren vereinfacht wird. Ebenfalls verbesserungswürdig sei der Kündigungsschutz für Initiatorinnen und Initiatoren von Betriebsratswahlen: Eine außerordentliche Kündigung sollte nur wirksam sein, wenn das Arbeitsgericht dies genehmigt. Zudem fordern HSI und WSI eine strikte Neutralitätspflicht für Arbeitgeber, wenn es um die Wahl des Betriebsrats geht. Schließlich müsse eine Behinderung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber ein Offizialdelikt werden – also eine Straftat, der die Staatsanwaltschaft von sich aus nachgehen muss, wenn sie davon erfährt. Dazu sollten die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten.

Zugehörige Themen