zurück
HBS Böckler Impuls

Europa: "Mitbestimmung nicht ausreichend geschützt"

Ausgabe 06/2019

Das EU-Parlament hatte sich für einen besseren Schutz der Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen von Unternehmen eingesetzt. Warum Arbeitnehmerrechte wieder in Gefahr geraten, erklärt I.M.U.-Direktor Norbert Kluge.

Als das EU-Parlament seine Vorschläge zum sogenannten Company Law Package vorgelegt hat, waren die Gewerkschaften eher positiv gestimmt. Warum ist das jetzt nicht mehr so?

Nach Meinung der europäischen Gewerkschaften kann es mehr Unternehmensmobilität in Europa über nationale Grenzen hinweg nur geben, wenn die angestammten nationalen Mitbestimmungsrechte ausreichend geschützt und die grenz­überschreitenden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung verbessert werden. Diese Forderungen hatten die Abgeordneten in ihrer Positionierung zum Gesetzesvorschlag aufgenommen. Das gab Anlass zu Hoffnung. Allerdings konnte sich das EU-Parlament in den abschließenden Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem europäischen Ministerrat nur teilweise durchsetzen. Im Ministerrat haben die Vertreter der 28 nationalen Regierungen das Sagen.

Was bedeutet das konkret?

Wir erkennen an, dass in der neuen EU-Richtlinie ausdrücklich und erstmals für solche Fälle die nationalen und EU-weiten Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung und Anhörung inklusive einer verbindlichen begründeten Antwort des Unternehmens hervorgehoben werden sollen, wenn etwa die Folgen eines grenzüberschreitenden Umzugs auch aus Arbeitnehmersicht zu beurteilen sind. Wir sehen, dass mit einer verpflichtenden Missbrauchsklausel erschwert werden soll, über Briefkastenfirmen nationale Vorschriften – auch zur Umwelt und zur Unternehmensbesteuerung – auszuhebeln. In letzter Konsequenz wird damit aber nicht vermieden, dass reine Briefkastenfirmen nur zu diesem Zweck gegründet werden.

Was heißt das aus deutscher Sicht?

Am schwersten wiegt aus deutscher Sicht, dass angestammte Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat nicht ausreichend geschützt werden, wenn ein Unternehmen seinen Registersitz in einen anderen EU-Mitgliedsstaat mit geringerem Mitbestimmungsniveau verlegt, ohne irgendetwas an seinen realen Tätigkeiten in Deutschland zu verändern. Hier soll die Mitbestimmung allenfalls für vier Jahre geschützt sein. Weil der Gesetzesvorschlag nun kein „dynamisches Element“ vorsieht, wie es vom Europäischen Gewerkschaftsbund gefordert wurde, werden wir weitere Fälle des Einfrierens und der Vermeidung der Mitbestimmung vor dem Erreichen von gesetzlichen Schwellenwerten erleben.

Haben sich die Regierungen von Ländern mit starker Arbeitnehmerbeteiligung nicht ausreichend für bessere Lösungen eingesetzt?

Mobilität von Unternehmen in einem grenzenlosen europäischen Binnenmarkt ist an sich nichts, wogegen sich Gewerkschaften auflehnen würden. Da davon aber immer auch Beschäftigte betroffen sind, hätte die europäische Politik gleichzeitig gesetzliche Mindeststandards auch für Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung bei der grenz­überschreitenden Verlegung von Unternehmen mit regeln können. Das hätte nicht nur Unternehmen, sondern auch ihren Belegschaften mehr Rechtssicherheit beschert – ein Beitrag, um Europa bei Beschäftigten attraktiver zu machen. Aber diese große Chance für mehr Demokratie in der Arbeitswelt wurde von der europäischen Politik leichtfertig vertan. Offenbar wurde sie von den nationalen Regierungen nicht einmal erkannt – und da kann ich die Bundesregierung leider nicht ausnehmen.

Besteht noch eine Chance, die Mitbestimmung zu schützen?

Verbesserter Schutz der Mitbestimmung fängt Zuhause an. Die deutsche Politik muss endlich daran gehen, die Schlupf­löcher in den deutschen Mitbestimmungsgesetzen zu schließen. Und wer sagt denn, dass gesetzliche Schutzmechanismen gegen die Umgehung oder Vermeidung von Mitbestimmung nicht in die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eingebaut werden können? Wenn die deutsche Politik, am besten gemeinsam mit den Sozialpartnern, in Europa für die Vorteile der Mitbestimmung wirbt, dann wird sie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten Verbündete finden.

Norbert Kluge ist Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler Stiftung

Company Law Package

Welche Regeln gelten für Unternehmen, die sich – grenzüberschreitend – umwandeln, verschmelzen, aufspalten, den Firmensitz verlegen oder online neu gründen? Dies soll das von der EU-Kommission vorgelegte Gesellschaftsrechtspaket, das Company Law Package, klären. Es soll noch vor der Europawahl Ende Mai 2019 verabschiedet werden. Auf den genauen Wortlaut der Endfassung müssen sich EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat bis dahin einigen. 

Zugehörige Themen

Der Beitrag wurde zu Ihrerm Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen