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HBS Böckler Impuls

Online-Marktplätze: Von Klicks und Gigs

Ausgabe 07/2017

Viele reden über digitale Arbeit – die wenigsten wissen genau, was gemeint ist. Ein Forscher systematisiert die Welt der Internetjobs.

Uber, Helpling, Clickworker – diese Unternehmen gehören zur sogenannten Plattform-Ökonomie. Sie sind nichts anderes als Marktplätze im Internet, die Dienstleistungen vermitteln wie Taxifahren, Wohnungsreinigung oder das Schreiben von Werbetexten. Die Menschen, die ihre Arbeitskraft auf diesen Plattformen anbieten, sind in der Regel nicht fest angestellt. Sie stehen auf Abruf bereit, sind sozial kaum abgesichert, haben keinen Kündigungsschutz. Sie können zwar entscheiden, wann und für wen sie als Nächstes arbeiten. In der Praxis müssen sie sich aber nach Vorgaben und Bewertungssystemen der Plattformen richten. Was die neuen digitalen Jobs ausmacht und wie sie sich unterscheiden, zeigt eine Analyse von Florian A. Schmidt, der am Royal College of Art in London die Plattform-Ökonomie erforscht hat und an der Entwicklung der Initiative FairCrowdWork.org beteiligt war.

Der Wissenschaftler differenziert zunächst zwischen Cloud Work und Gig Work. Bei Cloud Work handelt es sich um Arbeiten, die im Internet vermittelt und erledigt werden. Das können einfache Tätigkeiten sein wie das Testen von Apps oder die Überprüfung von Adressen. Dies geschieht beispielsweise auf Plattformen wie Amazon MTurk. Aber auch komplexe Aufgaben können von Klickarbeitern bearbeitet werden, vor allem im Bereich Design. Hier treten oft mehrere Designer im Wettbewerb gegeneinander an. Jeder reicht einen Entwurf ein, einer bekommt den Auftrag. Die anderen gehen leer aus. Nach diesem Prinzip funktionieren Plattformen wie 99designs oder Jovoto. Der große Unterschied bei Gig Work: Hier werden die Jobs zwar auch über Internet-Plattformen vermittelt, aber vor Ort ausgeführt. Beispiel: Ein Kunde bestellt eine Pizza im Internet. Die Auslieferung übernimmt ein freiberuflicher Fahrer, der – unterwegs mit eigenem Fahrzeug – eine Nachricht auf sein Smartphone erhält, wo er das Essen abholen und abliefern soll. Ursprünglich kommt der Begriff Gig aus der Musikbranche – ein Künstler versteht darunter einen einzelnen Auftritt, ohne längerfristige Verpflichtungen. Diesen kurzfristigen Charakter haben auch die Jobs aus dem Internet.

Bislang betrifft Cloud Work oder Gig Work nur einen kleinen Teil der Beschäftigten in Deutschland, und wenn, dann dient die digitale Arbeit ihnen meist nur als Zuverdienst. Doch die Prinzipien der Plattform-Ökonomie – wie etwa die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen oder die Zersplitterung von Arbeiten in kleinste Teilaufgaben – könnten auch in andere Bereiche einziehen, so der Autor. Bislang berufen sich die Plattformen häufig darauf, sie seien keine Arbeitgeber, sondern nur Vermittler und damit der falsche Ansprechpartner in Sachen Arbeitnehmerrechte. Der Wissenschaftler fordert jedoch, die Anbieter stärker in die Pflicht zu nehmen: „Es hat sich herausgestellt, dass die Plattformen sowie deren Kunden am meisten von den neuen Möglichkeiten profitieren, während sie die Risiken an die Auftragnehmer und die sozialen Kosten an die Gesellschaft auslagern.“ Um Chancen und Risiken gerechter zu verteilen, sei es notwendig, frühzeitig sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte und soziale Absicherung auch für digitale Jobs gelten. Gerade im Fall von Gig Work sieht er dafür gute Chancen, schließlich handele es sich um Dienstleistungen, die nicht neu sind – es müsse daher ein Weg gefunden werden, die etablierten Interessenvertretungen auf die digitale Welt auszudehnen. „Es gibt keinen Grund, warum hart erkämpfte Rechte nicht angewendet werden sollten, nur weil die Arbeit über eine Internet-Plattform organisiert wird“, schreibt Schmidt.

  • Bei Cloud Work handelt es sich um Arbeiten, die im Internet vermittelt und erledigt werden. Bei Gig Work werden die Jobs über Internet-Plattformen vermittelt, aber vor Ort ausgeführt. Zur Grafik

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