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Digitalisierung im Betrieb Forschungsförderung

: Wie wir fördern

Der Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse ist für uns von großer Bedeutung. Aus diesem Grund begleiten wir bewilligte Projekte fachlich und mit Blick auf mögliche Anknüpfungspunkte an Debatten in Gesellschaft, Politik und Gewerkschaft sowie in Betriebe. Zu einem möglichen Portfolio gehört etwa die Aufnahme in Newsletter und Publikationen der Stiftung, die Teilnahme an Veranstaltungen auch über den wissenschaftlichen Diskurs hinaus und wir schaffen Vernetzungsangebote unter Forschenden der Stiftung, um übergreifende Fragestellungen zu bearbeiten.

Von uns geförderte Forschungsprojekte bearbeiten wir in unterschiedlichen Logiken:

  • In Forschungsverbünden bündeln wir Einzelprojekte zu übergreifenden Fragestellungen.
  • Im Rahmen der Förderlinie Transformation befassen sich Einzelprojekte mit konkreten Transformationsprozessen in Betrieben und Regionen.
  • In unserem Kompetenzcluster bearbeiten vier Kompetenzzentren besonders drängende Fragen der Transformation.  
  • In den Branchenanalysen stehen die Entwicklungen in unterschiedlichen Dienstleistungs- und Industriebranchen im Zentrum.

Ein Antrag auf Forschungsförderung kann nur für Einzelprojekte gestellt werden. Es gibt zwei Förderwege:

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und zum Ablauf von der Idee bis zur Finanzierung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.

FAQ zu unseren Förderbedingungen:

Standard-Förderung

Die Projektleitung setzt eine abgeschlossene Promotion voraus. Außerdem sollten Sie zum Startzeitpunkt des Projektes an eine wissenschaftliche Organisation angebunden sein.

Nein, die Projekte der Forschungsförderung schließen eine Promotionsförderung aus. Die Hans-Böckler-Stiftung bietet aber Promotionsstipendien an, alle Informationen dazu erhalten Sie hier.

Es können pro Skizze bis zu 3 Anfragesteller:innen genannt werden. So ist es z.B. möglich, dass verschiedene Forscher:innen von Universitäten, Instituten oder anderen Organisationen gemeinsam eine Projektskizze einreichen.

Nein, wir bitten darum, von Anrufen und E-Mails mit Voranfragen Abstand zu nehmen. So entstehen für alle Interessierten die gleichen Chancen.

Nein.

Nein.

  1. Etwa vier bis sechs Wochen nach dem Einsendeschluss erhalten Sie Rückmeldung von uns. Dies kann eine Absage oder die Aufforderung zum Ausarbeiten eines Vollantrags sein, den Sie mit dem zuständigen Fachreferat abstimmen.
     
  2. Danach erfolgt ein wissenschaftliches und gewerkschaftliches Begutachtungsverfahren.
     
  3. Bei positivem Ausgang wird Ihr Antrag Vertreter:innen des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung zur Genehmigung vorgelegt. wird.
     
  4. Wird Ihr Antrag bewilligt, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Projekt kann beginnen.
     
  5. Der gesamte Prozess erstreckt sich über eine Zeitspanne von 12 bis 18 Monaten.

Ja.

Ja, das ist möglich.

Grundsätzlich können sog. „Overheads“ i.H.v. max. 10 Prozent berücksichtigt werden. Allerdings gibt es Einschränkungen. So können wir z.B. keine Kosten für jegliche Hardware wie z.B. PCs oder Diktiergeräte in Universitäten übernehmen.

Nein. Bitte reichen Sie pro Einsendeschluss nur eine Skizze ein. Wenn diese abgelehnt wird, reichen Sie sie bitte nicht erneut ein. Neue Vorschläge sind in späteren Runden willkommen.

Es gibt keine Untergrenze für die voraussichtliche Anzahl der Personenmonate. In der Bewertung der eingegangenen Projektskizzen wird u.a. geprüft, ob die voraussichtliche Anzahl der Personenmonate in adäquatem Verhältnis zum geplanten Forschungsvorhaben steht.

Es gibt keine Untergrenze für die voraussichtliche Antragssumme in Euro. In der Bewertung der eingegangenen Projektskizzen wird u.a. geprüft, ob die voraussichtliche Antragssumme in adäquatem Verhältnis zum geplanten Forschungsvorhaben steht.  Wir bitten Sie, die Antragssumme gründlich zu kalkulieren, bevor Sie die Projektskizze einreichen, damit Sie auf der nächsten Auswahlstufe (Projektantrag) nicht nachkalkulieren müssen.

Nein. Die Einreichung einer Projektskizze erfolgt ausschließlich über das Webformular. Weitere Dokumente werden nicht berücksichtigt.

Sollte Ihr Projekt für die Forschungsförderung ausgewählt werden, arbeiten wir mit einer/m Vertragspartner:in zusammen. Diese:r kann wiederum Unteraufträge vergeben. Der Vertrag zwischen den Projektnehmer:innen und der Hans-Böckler-Stiftung bleibt davon unberührt.

Nein. Sollte unserer Meinung nach ein anderes Themenfeld passender sein, ändern wir dies von uns aus.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir kein individuelles Feedback zu abgelehnten Skizzen anbieten können.

Wissenschaftsgestützte Praxisprojekte: Förderlinie Transformation

Es geht um konkrete Lösungen für aktuelle Herausforderungen in mitbestimmten Betrieben und in Regionen. Das Ziel der Praxisprojekte ist, Praxis und wissenschaftliche Expertise zusammen zu bringen. Die finanzielle Ausstattung pro Projekt ist deutlich begrenzt. Die Entscheidung zur Förderung wird kurzfristig (binnen 14 Tage) in den Gremien getroffen. Perspektiven aller Beteiligten sollen berücksichtigt werden. Das Skizzenformular stellen wir nach einem Erstgespräch zur Verfügung.

Die Projektperspektive richtet sich an die mitbestimmte Privatwirtschaft und an den mitbestimmten öffentlichen Sektor. 

Die Forschenden formulieren die Projektskizze und reichen das abgestimmte und ausgefüllte Formular zusammen mit aussagekräftigen Letters of Intent ein. Das Anliegen des geplanten Projektes, die Bearbeitung und Vorgehensweise werden vorab gemeinsam mit den Praxispartnerschaften und im Austausch mit der Stiftung entwickelt und besprochen. Das Skizzenformular stellen wir nach einem Erstgespräch zur Verfügung.

Nein, es gibt keine Fristen für das Einreichen von Skizzen für diese Projektförderung.

Ja, die Skizze dient der konkreten Klärung von Projektanliegen und Details. Perspektiven aller beteiligten Akteure sollen zum Ausdruck kommen können. Die Stiftung unterstützt, um Fragen von übergeordneten Belangen herauszuarbeiten. 

Das Skizzenformular stellen wir nach einem Erstgespräch zur Verfügung.

Die Förderlinie verfügt über drei Schwerpunkte:

  1. Betriebliche Anliegen rund um Veränderung und Transformation, für die eine wissenschaftliche Begleitung gewünscht wird, im jeweiligen finanziellen Volumen begrenzt.
  2. Regionale Themen der Transformation, für die eine wissenschaftliche Begleitung gewünscht wird, im jeweiligen finanziellen Volumen begrenzt.
  3. Module für die Bildungsarbeit von Mitbestimmungsakteuren, im jeweiligen finanziellen Volumen begrenzt.

Das konkrete Vorhaben bzw. Anliegen wird gemeinsam mit Praxispartnern entwickelt. Das Vorhaben wird praxisnah in der Skizze erläutert und ist relevant für den konkreten Transformationsprozess. Der Kosten- und Zeitrahmen ist realistisch. Letter of Intent bezeugen die Unterstützung durch Kooperationspartnerschaften aus der Praxis. Die wissenschaftliche Bearbeitbarkeit ist gegeben. Der bzw. die Antragstellenden haben eigene Expertise auf dem Gebiet. Es lassen sich Beiträge zur Entwicklung guter Praxis und Transfermöglichkeiten ableiten. Das Projekt entspricht der Regeln der Gemeinnützigkeit.