Systemrelevant Podcast: Koalitionsausschuss: Was soll sich im Arbeitsrecht ändern?
Der Koalitionsausschuss hat sich auf mehrere arbeitsrechtliche Vorhaben verständigt. Ernesto Klengel ordnet ein, was die Pläne zu Befristung, Krankmeldung, Kündigungsschutz und Mitbestimmung für Beschäftigte bedeuten.
[03.07.2026]
Die Einigung des Koalitionsausschusses enthält zahlreiche Vorhaben, die das Arbeitsrecht betreffen. Geplant sind unter anderem längere sachgrundlose Befristungen, neue Regelungen zur Krankmeldung, Änderungen beim Kündigungsschutz sowie Vorhaben zur Mitbestimmung und Tarifautonomie. Doch was bedeuten diese Beschlüsse konkret für Beschäftigte und Unternehmen?
In der aktuellen Folge von Systemrelevant spricht Marco Herack mit Ernesto Klengel, Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI), über die arbeitsrechtlichen Folgen der Einigung. Gemeinsam ordnen sie die wichtigsten Vorhaben ein, diskutieren mögliche Auswirkungen und werfen einen Blick darauf, welche Pläne aus arbeitsrechtlicher Sicht kritisch zu bewerten sind, aber auch wo die Einigung positive Signale setzt.
Krankmeldungen: Mehr Kontrolle oder mehr Bürokratie?
Beschäftigte sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung entfallen.
Ernesto Klengel sieht die Pläne kritisch. Die Maßnahmen seien „ein ganzes Paket, das letztlich den Geist des Misstrauens atmet“ und würden vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen. Zudem stellt er infrage, ob sich die Änderungen überhaupt auswirken würden, da viele Tarifverträge bereits heute eigene Regelungen zur Krankmeldung enthalten.
Befristung Und Kündigungsschutz: Mehr Flexibilität für Arbeitgeber?
Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu vier statt bisher zwei Jahre möglich sein. Beschäftigte könnten damit deutlich länger befristet arbeiten, ohne dass Arbeitgeber einen sachlichen Grund angeben müssen.
Auch beim Kündigungsschutz sieht die Einigung Änderungen vor. Künftig sollen Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren können, den Kündigungsschutz zu lockern. Gelten soll dies allerdings nur für Beschäftigte mit einem Einkommen von rund 170.000 Euro im Jahr. Damit würde die Regelung nur einen kleinen Kreis von Arbeitnehmer*innen betreffen.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gebe es Hinweise darauf, dass ein gelockerter Kündigungsschutz eher zu mehr Entlassungen führen könne. Gleichzeitig setzt die Koalition stärker auf Weiterbildung. Für Klengel ist das der entscheidende Ansatz: „Eigentlich ist die richtige Antwort doch die Qualifizierung.“
Mitbestimmung als positives Signal
Der Koalitionsausschuss bekennt sich dazu, die deutschen Mitbestimmungsstandards auch gegenüber neuen europäischen Rechtsformen zu sichern. Außerdem sollen die Tarifparteien stärker in wirtschaftspolitische Prozesse eingebunden werden. Gerade angesichts neuer europäischer Unternehmensformen sei dieses Signal aus seiner Sicht von großer Bedeutung.
Wie es bei Arbeitszeit, Rente, Minijobs und Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung weitergehen könnte, wird im weiteren Verlauf der Folge besprochen.
[Moderation: Marco Herack]
Weitere Informationen
Transkript zur Folge 303 (pdf)
Forschungsüberblick zum Thema Gesundheit, Krankheit und Arbeit
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In Systemrelevant analysieren führende Wissenschaftler:innen der Hans-Böckler-Stiftung gemeinsam mit Moderator Marco Herack, was Politik und Wirtschaft bewegt: makroökonomische Zusammenhänge, ökologische und soziale Herausforderungen und die Bedingungen einer gerechten und mitbestimmten Arbeitswelt – klar verständlich und immer am Puls der politischen Debatten.
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