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Report

Berichtszeitraum: 01. April - 30. Juni 2026: Report zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Der HSI-Report zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht, Ausgabe 2/2026, Berichtszeitraum 01.04.2026 - 30.04.2026, ist erschienen.



In dieser Ausgabe kommt dem Schutz des Streikrechts besondere Bedeutung zu. Am 21.05.2026 endete ein langjähriger Streit, der die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und die internationale Arbeitsrechtsordnung nachhaltig prägte. Im Mittelpunkt stand die Grundsatzfrage, ob die durch das IAO-Übereinkommen Nr. 87 geschützte Vereinigungsfreiheit auch das Streikrecht umfasst. Der Internationale Gerichtshof (IGH) bejahte dies in seinem Gutachten. Damit bestätigte er nicht nur die internationale Auslegung, sondern auch die Auslegungskompetenz der IAO-Überwachungsorgane. In ihrer Anmerkung zum IGH analysiert Prof. em. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter (IAAEU / Universität Trier) das Gutachten und zeigt die praktischen Auswirkungen sowohl für das europäische als auch das nationale Recht auf.



Der EGMR wiederum hatte sich zum Streikrecht in der Daseinsvorsorge zu äußern (Rs. Trade Union of Social Sector Workers / Ungarn). Ausgangspunkt waren Streitigkeiten über Notdienstvereinbarungen. Die ungarische Regierung in ihrer Funktion als Arbeitgeberin wie auch die Gerichte verzögerten das nach nationalem Recht vorgesehene Schiedsverfahren zur Festlegung der Notdienste derart, dass der Streik seine Relevanz verlor. In der Anmerkung zum EGMR begrüßt Judith Hantel (Freie Universität Berlin) die Entscheidung des Gerichtshofs, darin eine Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit anzuerkennen. Prof. Dr. Gábor Kártyás (Pázmány Péter Catholic University, Budapest) erläutert den ungarischen Rechtsrahmen und verdeutlicht, wie dadurch Streiks in der Daseinsvorsorge faktisch nahezu unmöglich werden.



Auch die Übersicht der EuGH-Verfahren enthält eine Reihe interessanter Verfahren. So hatte der EuGH darüber zu entscheiden, inwieweit datenschutzwidrig erlangte Informationen in arbeitsgerichtlichen Verfahren zulasten von Arbeitnehmer*innen genutzt werden dürfen (Rs. NTH Haustechnik). Vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne des Koalitionsausschusses zur Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten verdient zudem die Rs. Obadal Aufmerksamkeit. Mit seiner Klarstellung zu den Anforderungen an geeignete Maßnahmen zur Ahndung des Missbrauchs von Kettenbefristungen gibt der Gerichtshof eine klare Richtschnur für die Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts vor. Im Fall des Betriebsübergangs entschied der EuGH, dass der Übergang von Entgeltansprüchen nicht von der Zustimmung der*des Beschäftigten abhängig gemacht werden darf (Rs. GSP Offshore, C-216/25). Zugleich ließ er die Chance zur Konkretisierung des Günstigkeitsprinzips ungenutzt.



Weitere Verfahren vor dem EGMR betreffen u.a. die unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Selbständigen bei der Gewährung von Leistungen der Krankenversicherung, die Erhebung einer Befreiungssteuer für Männer, die keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten sowie den Rechtsschutz von Richter*innen in Fällen von verweigerter Einstellung sowie Entlassung nach psychischer Erkrankung.

Quelle

Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung; Fornasier, Matteo; Hiessl, Christina; Hlava, Daniel; Klengel, Ernesto (Hrsg.) (2026): Report zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht - Berichtszeitraum: 01. April - 30. Juni 2026
HSI Report Nr. 2/2026, 67 Seiten

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