Mindestlöhne: Kräftige Dynamik
Die Mindestlöhne haben in weiten Teilen Europas deutlich zugelegt. Das dürfte auch mit einer Richtlinie der EU zusammenhängen.
Der Mindestlohn steigt – in Deutschland, aber auch in den Nachbarländern: In der EU haben 20 der 22 Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn die Lohnuntergrenze zum Jahresbeginn oder bereits im Verlauf des Jahres 2025 angehoben. Der Mittelwert der Anhebungen in der EU betrug im Vorjahresvergleich nominal 5,6 Prozent. Auch nach Abzug der Inflation bleibt Beschäftigten, die zum Mindestlohn arbeiten, im Mittel noch ein reales Plus von 2,9 Prozent. Die Zuwächse bleiben damit europaweit kräftig – und anders als im Vorjahr gilt das auch für Deutschland. Die anhaltende Dynamik in weiten Teilen der EU dürfte auch auf den Einfluss der EU-Mindestlohnrichtlinie zurückgehen. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des WSI.
Durch die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland nominal um 8,4 Prozent und damit stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern. Hintergrund ist die gute Entwicklung der Tariflöhne in den letzten Jahren, die von der Mindestlohnkommission im letzten Anpassungsbeschluss berücksichtigt wurde. Außerdem kommt zum Tragen, dass die nominale Steigerung um 3,3 Prozent für 2024 und 3,4 Prozent für 2025 – die damals von der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen worden war – vor dem Hintergrund gestiegener Preise äußerst mager ausgefallen war. „Die deutliche Anhebung des Mindestlohns zum Jahresbeginn ist ein Verhandlungserfolg der Gewerkschaften“, sagt WSI-Experte Malte Lübker. „Da sich die Inflationsraten wieder normalisiert haben, führt das für mehr als sechs Millionen Beschäftigte zu echten Einkommensgewinnen.“
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Osteuropa holt auf
Mit den 13,90 Euro rangiert Deutschland im Mittelfeld der westeuropäischen Länder. In Luxemburg, dem traditionellen Spitzenreiter, liegt der Mindestlohn derzeit bei 15,63 Euro, gefolgt von den Niederlanden mit 14,71 Euro und Irland mit 14,15 Euro. Auf den Plätzen hinter Deutschland liegen Belgien mit 13,08 Euro und Frankreich mit 12,02 Euro. Im Ex-Mitgliedsstaat Großbritannien beträgt der Mindestlohn derzeit 14,25 Euro, er steigt zum 1. April 2026 auf 14,83 Euro. In südeuropäischen Ländern gelten niedrigere Untergrenzen, in Spanien etwa 8,63 Euro, in Portugal 6,35 Euro und in Griechenland 5,93 Euro.
In osteuropäischen Ländern ist es in den vergangenen Jahren zu deutlichen Anhebungen gekommen – in Slowenien auf 8,57 Euro, in Polen auf 7,41 Euro und in Litauen auf 7,05 Euro –, sodass der Abstand zu Westeuropa geschrumpft ist. Noch kleiner sind die Abstände, auch innerhalb Westeuropas, wenn man die Mindestlöhne in Beziehung zu den Lebenshaltungskosten setzt. Schlusslicht innerhalb der EU ist nach wie vor Bulgarien mit aktuell 3,74 Euro. In Österreich, Italien und den nordischen EU-Ländern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, da hier Tarifverträge einen umfassenden Schutz gegen Niedriglöhne bieten. In diesen Ländern liegt die Tarifbindung oberhalb der Schwelle von 80 Prozent und wird auf unterschiedlichen Wegen rechtlich gestützt.
Vergleicht man die jeweiligen Mindestlöhne mit dem nationalen Lohnniveau, ändert sich das Bild: Als Prozentsatz des Medianlohns – also des Wertes in der Mitte der Lohnverteilung – hatten 2024 Frankreich mit 62,5 Prozent, Slowenien mit 60,8 Prozent, Polen mit 59,1 Prozent und Portugal mit 58,9 Prozent nach Berechnungen der OECD die höchsten Mindestlöhne. Das Jahr 2024 ist das aktuellste, für das internationale Vergleichsdaten zur Verfügung stehen. Alle vier Länder sind damit in der Nähe des Referenzwertes für angemessene Mindestlöhne von 60 Prozent des Medianlohns, der in der EU-Mindestlohnrichtlinie verankert ist. Wie der WSI-Bericht zeigt, haben viele EU-Länder diesen oder vergleichbare Referenzwerte – wie 50 Prozent des Durchschnittslohns – inzwischen als Richtschnur in nationales Recht überführt.
Deutschland braucht Rechtsklarheit
Auch für die deutsche Mindestlohnkommission hat der neue Referenzwert bei der letzten Beschlussfassung erstmalig eine entscheidende Rolle gespielt: Der Mindestlohn von 14,60 Euro, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, entspricht gut 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten vom April 2025. Dies waren die neuesten Daten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen. Da die Löhne bis 2027 weiter steigen, dürfte der Referenzwert nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit dann 58,4 Prozent des Medianlohns allerdings weiterhin deutlich verfehlt werden. Das WSI verweist in diesem Zusammenhang auf aktuelle Forschungsergebnisse, laut denen höhere Mindestlöhne nicht zu messbaren Beschäftigungseinbußen geführt haben.
Europaweit einzigartig ist, dass der Referenzwert in Deutschland nur in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission geregelt ist, nicht im Gesetz selbst. Dies hat der Kommission den Vorwurf eingebracht, ihr gesetzliches Mandat zu überschreiten. „Solche Angriffe sind zwar nicht berechtigt, schaden aber auf Dauer dem Ansehen der Mindestlohnkommission“, sagt WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. „Wir brauchen auch in Deutschland Rechtsklarheit. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und den Referenzwert in das Mindestlohngesetz aufnehmen.“
Insgesamt sei eine Konsolidierung der neuen EU-Mindestlohnpolitik festzustellen, heißt es im Bericht des WSI. Nachdem der Europäische Gerichtshof die EU-Mindestlohnrichtlinie im November 2025 im Grundsatz für europarechtskonform erklärt hatte, komme es jetzt auf die nationale Umsetzung an. Zielsetzung der Richtlinie ist neben der Durchsetzung von angemessenen Mindestlöhnen eine Stärkung der Tarifbindung. Hierzu mussten Länder, in denen die Tarifbindung unterhalb von 80 Prozent liegt, bis Ende 2025 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen bei der EU-Kommission einreichen. Das gilt auch für Deutschland, wo die Tarifbindung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 nur noch bei 49 Prozent der Beschäftigten lag. Deutschland ist bisher säumig geblieben und hat, trotz verbindlicher europarechtlicher Regelungen, noch keinen Aktionsplan vorgelegt. „Das Bundeskabinett muss den nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung schnellstmöglich beschließen und dann auch umsetzen“, sagt WSI-Forscher Thorsten Schulten.
Malte Lübker, Thorsten Schulten: WSI-Mindestlohnbericht 2026: Konsolidierung der neuen Europäischen Mindestlohnpolitik (pdf), WSI-Report Nr. 111, März 2026