Internationaler Mindestlohnbericht des WSI: Mindestlohn: EU-Richtlinie trägt zu dynamischer Entwicklung in weiten Teilen Europas bei
05.03.2026
Der Mindestlohn steigt – in Deutschland, aber auch in den Nachbarländern: In der Europäischen Union haben 20 der 22 Länder mit einem gesetzlichen Mindestlohn diesen zum Jahresbeginn 2026 oder, wie im Fall von Griechenland und Luxemburg, bereits im Verlauf des Jahres 2025 angehoben. Im Durchschnitt (Median) stiegen die Mindestlöhne in der EU im Vorjahresvergleich nominal um 5,6 Prozent. Auch nach Abzug der Inflation bleibt Beschäftigten, die zum Mindestlohn arbeiten, im Mittel noch ein reales Lohn-Plus von 2,9 Prozent. Die Zuwächse bleiben damit europaweit kräftig – und anders als im Vorjahr gilt das auch für Deutschland. Die anhaltende Dynamik in weiten Teilen der EU führt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auch auf den Einfluss der Europäischen Mindestlohnrichtlinie zurück.
Durch die Erhöhung auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn in Deutschland nominal um 8,4 Prozent und damit stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern. Hintergrund ist die gute Entwicklung der Tariflöhne in den letzten Jahren, die von der Mindestlohnkommission im letzten Anpassungsbeschluss berücksichtigt wurde. Außerdem kommt zum Tragen, dass die nominale Anhebung für 2024 (+3,3 %) und 2025 (+3,4 %) – die damals von der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften beschlossen wurden – vor dem Hintergrund gestiegener Preise äußerst mager ausgefallen war. „Die deutliche Anhebung des Mindestlohns zum Jahresbeginn ist ein Verhandlungserfolg der Gewerkschaften“, sagt Dr. Malte Lübker, Mindestlohnexperte am WSI und Co-Autor des Berichts. „Da sich die Inflationsraten wieder normalisiert haben, führt das für mehr als sechs Millionen Beschäftigte zu echten Einkommensgewinnen.“
Deutscher Mindestlohn im westeuropäischen Mittelfeld
Mit dem neuen Mindestlohn rangiert Deutschland im Mittelfeld der westeuropäischen Länder. In Luxemburg, dem traditionellen Spitzenreiter, liegt der Mindestlohn derzeit bei 15,63 Euro, gefolgt von den Niederlanden (14,71 Euro) und Irland (14,15 Euro). Auf den Plätzen hinter Deutschland liegen Belgien (13,08 Euro) und Frankreich (12,02 Euro). Im Ex-EU-Land Großbritannien beträgt der Mindestlohn derzeit umgerechnet 14,25 Euro und steigt zum 1. April 2026 auf umgerechnet 14,83 Euro. In südeuropäischen Ländern wie Spanien (8,63 Euro), Portugal (6,35 Euro) und Griechenland (5,93 Euro) gelten niedrigere Mindestlöhne.
Osteuropäische Länder wie Slowenien (8,57 Euro), Polen (7,41 Euro) und Litauen (7,05 Euro) haben ihre Mindestlöhne in den vergangenen Jahren deutlich angehoben, sodass der Abstand zu Westeuropa geschrumpft ist. Noch kleiner sind die Abstände, auch innerhalb Westeuropas, wenn man die Mindestlöhne rechnerisch näherungsweise in Beziehung zu den Lebenshaltungskosten setzt. Schlusslicht innerhalb der EU ist nach wie vor Bulgarien mit einem Mindestlohn von aktuell 3,74 Euro. In Österreich, Italien und den nordischen EU-Ländern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, da hier Tarifverträge einen umfassenden Schutz gegen Niedriglöhne bieten. In diesen Ländern liegt die Tarifbindung oberhalb der Schwelle von 80 Prozent und wird auf unterschiedlichen Wegen rechtlich gestützt.
Referenzwert prägt Mindestlohnerhöhungen – in Deutschland hinkt das Gesetz der Praxis hinterher
Vergleicht man die jeweiligen Mindestlöhne mit dem nationalen Lohnniveau, ändert sich das Bild: Als Prozentsatz des Medianlohns – also des Wertes in der Mitte der Lohnverteilung, der diese in zwei gleichgroße Hälften aufteilt – haben Frankreich (62,5 %), Slowenien (60,8 %), Polen (59,1 %) und Portugal (58,9 %) mit Stand des Jahres 2024 nach Berechnungen der OECD die höchsten Mindestlöhne. Das Jahr 2024 ist das aktuellste, für das internationale Vergleichsdaten zur Verfügung stehen. Alle vier Länder sind damit in der Nähe des Referenzwertes für angemessene Mindestlöhne von 60 Prozent des Medianlohns, der in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist. Wie der WSI-Mindestlohnbericht zeigt, haben viele EU-Länder diesen oder vergleichbare Referenzwerte – wie 50 Prozent des Durchschnittslohns – inzwischen als Richtschnur für künftige Mindestlohnanpassungen in nationales Recht überführt.
Auch für die deutsche Mindestlohnkommission hat der neue Referenzwert bei der letzten Beschlussfassung erstmalig eine entscheidende Rolle gespielt: Der Mindestlohn von 14,60 Euro, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, entspricht gut 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten vom April 2025. Dies waren die neusten Daten, die der Kommission zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen. Da die Löhne bis 2027 weiter steigen, dürfte der deutsche Mindestlohn den Referenzwert nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit dann 58,4 Prozent des Medianlohns allerdings weiterhin verfehlen. Der WSI-Mindestlohnbericht verweist zudem auf aktuelle Forschungsergebnisse, nach denen höhere Mindestlöhne nicht zu messbaren Beschäftigungseinbußen geführt haben.
Europaweit einzigartig ist in Deutschland, dass der Referenzwert nur in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission geregelt ist. Dies hat der Kommission den Vorwurf eingebracht, ihr gesetzliches Mandat zu überschreiten. „Solche Angriffe sind zwar nicht berechtigt, schaden aber auf Dauer dem Ansehen der Mindestlohnkommission“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. „Wir brauchen auch in Deutschland Rechtsklarheit. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und den Referenzwert in das Mindestlohngesetz aufnehmen.“
Handlungsbedarf auch bei der Tarifbindung
Insgesamt konstatiert der WSI-Mindestlohnbericht eine Konsolidierung der neuen Europäischen Mindestlohnpolitik. Nachdem der Europäische Gerichtshof die Europäische Mindestlohnrichtlinie im November 2025 im Grundsatz für europarechtskonform erklärt hatte, komme es jetzt auf die nationale Umsetzung an, so der Bericht. Zielsetzung der Richtlinie ist neben der Durchsetzung von angemessen Mindestlöhnen eine Stärkung der Tarifbindung. Hierzu mussten Länder, in denen die Tarifbindung unterhalb von 80 Prozent liegt, bis Ende 2025 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung aufstellen und bei der Europäischen Kommission einreichen. Das gilt auch für Deutschland, wo die Tarifbindung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 nur noch bei 49 Prozent der Beschäftigten lag. Deutschland ist diesbezüglich bisher säumig geblieben und hat, trotz verbindlicher europarechtlicher Regelungen, bisher noch keinen Aktionsplan vorgelegt. „Das Bundeskabinett muss den nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung jetzt schnellstmöglich beschließen und dann auch umsetzen“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Wissenschaftler am WSI und Co-Autor des WSI-Mindestlohnberichts.
Kontakt
Dr. Malte Lübker
WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen
Prof. Dr. Thorsten Schulten
Leiter WSI-Tarifarchiv
Rainer Jung
Leiter Pressestelle