Praxistipp: Innovativ mitbestimmen
Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans- Böckler-Stiftung (I.M.U.) wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und veröffentlicht Themenmodule zu aktuellen Fragen der Arbeit von Interessenvertretungen. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung oder Veröffentlichung vor.
Der Fortschritt macht auch vor der Arbeit von Betriebs- und Personalräten nicht halt. Die Digitalisierung verändert die Kommunikation der Gremien mit den Beschäftigten, in globalen Unternehmen müssen sie längst über den Tellerrand des eigenen Standorts schauen, und in den Belegschaften treffen sie heute oft auf sehr unterschiedliche Erwartungen. Viele Gremien haben herausgefunden, wie sie mit digitaler Technik oder globalen und ökologischen Herausforderungen umgehen. Das I.M.U. hat Handlungsempfehlungen in fünf Modulen in der Toolbox „Innovative Betriebsratsarbeit“ zusammengestellt.
Bei „Neue Methoden" der Betriebsratsarbeit geht es unter anderem um die Kommunikation mit Beschäftigten im Homeoffice. Einerseits erleichtern neue Medien beispielsweise Umfragen in der Belegschaft, andererseits stellen sich neue Fragen, wie die nach dem Datenschutz. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass Betriebsräte die neuen Medien nutzen und kurze Videos und Podcasts über ihre Arbeit produzieren.
Mit dem Fortschritt wächst die Zahl an Aufgaben. Das kennen Betriebsräte genauso wie Beschäftigte. Unter dem Titel „Starke Beteiligungsorientierung“ sind in der Toolbox Beispiele zusammengestellt, wie Arbeitnehmervertretungen die Aufgabenflut bewältigen. So nutzt etwa der Betriebsrat der Pharmafirma Merck die Möglichkeit, Aufgaben an Arbeitsgruppen zu übertragen und sich so zu entlasten.
Neue Aufgaben erfordern auch andere Herangehensweisen. Dies zeigt das Modul „Erweitertes Selbstverständnis“. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) wird am besten schon geregelt, bevor sie in Betrieb geht. Wie das gelingen kann, zeigt die KI-Rahmenbetriebsvereinbarung des IBM-Konzernbetriebsrat. Sie bindet das IT-Unternehmen an zentrale eigene Grundsätze und an die Ethikleitlinien der Europäischen Union. So bildet die Vereinbarung die Basis für jede Entscheidung über die Einführung von KI.
Das Modul „Instrumente für eine innovative Praxis“ führt Betriebs- und Personalräte durch das breite Unterstützungsangebot der Hans-Böckler-Stiftung. Verlinkt ist darin unter anderem die Förderlinie Transformation. Sie bringt wissenschaftliche Expertise und Praxis zusammen. „Praxiswissen Betriebsvereinbarungen“ stellt abgeschlossene Vereinbarungen vor. Und ebenfalls über einen Link finden Nutzerinnen und Nutzer direkt zu allen Beratungs- und Seminarangeboten der Stiftung.
Die Toolbox gibt es unter: Mitbestimmungsportal - Innovative Betriebsratsarbeit
Weitere Fragen an: betriebsvereinbarung[at]boeckler.de