Rente: Niveau in Gefahr
Die geplanten Reformen bei der Alterssicherung drohen das Rentenniveau als Maßzahl unbrauchbar zu machen.
Über die Vorschläge der Alterssicherungskommission wie die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren oder die Einführung einer Kapitalrente ist viel gesagt und geschrieben worden. WSI-Forscher Florian Blank hat sich mit einer Frage beschäftigt, die in der Debatte bislang unterbelichtet geblieben ist: Was bedeuten die Reformvorhaben für das Rentenniveau als wichtige Rechengröße?
Das Rentenniveau zeichnet die Entwicklung einer Standardrente, also einer Rente nach 45 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Verdienst, im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst nach. Sozialabgaben werden dabei berücksichtigt, Steuern nicht. Die so berechnete Kennzahl ist seit 2001 um 8,7 Prozent oder 4,6 Prozentpunkte gefallen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, bis 2031 ein Sicherungsniveau von 48 Prozent zu gewährleisten und dafür von der geltenden Rentenanpassungsformel abzuweichen.
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„Das Rentenniveau ist eine relativ abstrakte Maßzahl. Dennoch erfüllt es bisher seinen Zweck in der Debatte“, erklärt Blank. Es zeige an, wie sehr Rentnerinnen und Rentner im Zeitverlauf an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Wer ein stabiles Rentenniveau fordert, wolle, dass die Renten im Einklang mit den Löhnen wachsen.
Die Pläne der Alterssicherungskommission seien in Bezug auf das Rentenniveau schwer zu durchschauen, so der WSI-Experte. Nach Wegfall der „Haltelinie“ von 48 Prozent würde die komplexe Rentenanpassungsformel wieder greifen, die laut den Vorschlägen der Kommission noch modifiziert werden soll. Damit würde die Anpassung der Renten wieder langsamer als das Lohnwachstum ausfallen. Auch die Einführung der Kapitalrente, für die Beschäftigte und Arbeitgeber einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozentpunkten paritätisch aufbringen sollen, soll über den Beitragssatzfaktor in der Rentenanpassungsformel wirken, sodass die höheren Beiträge die Renten langsamer steigen lassen.
Zugleich lassen diese höheren Beiträge das Durchschnittseinkommen sinken, was das Rentenniveau rechnerisch erhöht. Die Kommission geht davon aus, dass dieser Effekt und die Wirkung weiterer Vorschläge das Rentenniveau nicht weiter sinken lassen als bei Anwendung der aktuell geltenden Regeln. Allerdings: Noch während die Haltelinie gilt, ergibt sich eine dämpfende Wirkung auf die Rentenanpassung. „Die bisher diskutierten Maßnahmen führen zu geringer steigenden Renten – und verschleiern diesen Effekt zugleich“, schreibt der Wissenschaftler.
Blanks Analyse zufolge wird die Aussagekraft des Rentenniveaus auch darunter leiden, dass dank der Kapitalrente künftig drei Gruppen von Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden müssen: diejenigen, die zum Zeitpunkt der Reform bereits in Rente sind, diejenigen, die schon Beiträge zahlen, aber wegen ihres fortgeschrittenen Alters keine nennenswerten Leistungen aus der Kapitalrente erhalten und dafür mithilfe eines „Übergangsfaktors“ entschädigt werden sollen, und diejenigen, bei denen die Kapitalrente voll ausgereift ist – deren Höhe aber wiederum abhängig ist von der Entwicklung der Kapitalmärkte und damit von Jahrgang zu Jahrgang schwanken dürfte.
Ein Rentenniveau sei unter solchen Bedingungen nur noch getrennt berechenbar für einzelne Jahrgänge oder ausschließlich für den umlagefinanzierten Teil, kritisiert der Forscher. „Eine generelle Aussage, wie sich die Renten, also alle Renten, im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln, ist dann nicht mehr möglich.“ Das erschwere Analysen und politische Forderungen, die sich an einer einheitlichen Maßzahl festmachen.
Florian Blank: Niveaulos? WSI-Blog Work on Progress, September 2026