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HBS Böckler Impuls

Lohnpolitik: Krise: Mindestlöhne steigen langsamer

Ausgabe 04/2011

Die Mehrheit der 20 EU-Länder mit gesetzlichem Mindestlohn hat die Lohnuntergrenze kürzlich angehoben. Doch die Wirtschaftskrise wirkt nach.

Neun Euro in Frankreich, in Luxemburg sogar erstmals mehr als zehn Euro - zum 1. Januar 2011 haben 12 EU-Länder ihre Mindestlöhne erhöht. Großbritannien und Belgien hatten schon im vergangenen Herbst aufgeschlagen. Gleichwohl stand die Mindestlohnentwicklung in vielen Ländern "nach wie vor unter dem Vorzeichen der Krise". Zu diesem Ergebnis kommt Thorsten Schulten im neuen WSI-Mindestlohnbericht. Denn die Erhöhungen fielen oft geringer aus als in den Jahren bis 2008. Nach Abzug der Inflation waren die Zuwächse bestenfalls bescheiden, in einigen Ländern fraß die Inflation die Anhebung auf. Das war beispielsweise in Frankreich, Belgien oder Großbritannien der Fall.
Einige Staaten, etwa Griechenland oder Tschechien, haben ihre Lohnminima eingefroren. Im schwer von der Krise betroffenen Irland wurde der Mindestlohn sogar gesenkt - ein Novum in der europäischen Mindestlohngeschichte. Es gab allerdings auch gegenläufige Entwicklungen, zeigt Schulten: Slowenien erhöhte seinen Mindestlohn um gut 25 Prozent. In Luxemburg, Polen, Ungarn, Lettland und Rumänien stiegen die Lohnminima um vier bis elf Prozent. Auch einige Länder außerhalb der EU hoben die Mindestlöhne spürbar an, etwa Australien, Kanada, Brasilien und die Türkei.

In den westeuropäischen Euro-Ländern betragen die niedrigsten erlaubten Stundenlöhne nun zwischen 7,65 Euro und 10,16 Euro brutto. In Großbritannien müssen umgerechnet mindestens 6,91 Euro gezahlt werden. Dieser Wert ist jedoch von der anhaltenden Schwäche des Pfunds beeinflusst. Sonst "würde der britische Mindeststundenlohn heute etwa bei 8,67 Euro liegen", erklärt Schulten.

Die südeuropäischen EU-Staaten haben Lohnuntergrenzen zwischen knapp drei und 4,28 Euro. Etwas darüber liegt mit 4,32 Euro erstmals ein EU-Beitrittsstaat aus Osteuropa - Slowenien. In den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch deutlich niedriger. Allerdings haben viele während des vergangenen Jahrzehnts aufgeholt. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede auch unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftparitäten zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gesetzlichen Mindestlohn in der EU von 1:14 auf etwa 1:7.

Von Seiten der Wissenschaft haben Mindestlöhne kürzlich verstärkt Unterstützung erhalten. Forscher der US-Universität Berkeley widerlegten in einer umfassenden, methodisch anspruchsvollen Studie die Befürchtung, Mindestlöhne würden sich negativ auf die Beschäftigung auswirken. Die Wissenschaftler um den Berkeley-Professor Michael Reich kamen zu dem Ergebnis, dass Lohnuntergrenzen in den USA die Einkommen in Niedriglohnbranchen erhöht haben, ohne dass Jobs verloren gingen.

Trotzdem sei im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise der Druck auf Mindestlöhne gewachsen, so WSI-Forscher Schulten. Internationale Organisationen wie die OECD, der Internationale Währungsfonds oder die EU-Kommission nähmen verstärkt Einfluss auf die nationale Mindestlohnpolitik in vielen Ländern - mit dem Ziel, eine Erhöhung der Lohnminima zu bremsen oder zu stoppen. Offenbar nutzten diese Organisationen "die Gunst der Krise", um ihre traditionellen Wirtschaftskonzepte wieder auf die Tagesordnung zu setzen, schreibt der Wissenschaftler.

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO verfolge hingegen eine alternative Politik. In ihrem jüngsten Global Wage Report hätten die Ökonomen der ILO einmal mehr positiv hervorgehoben, dass Mindestlöhne Lohnarmut und Lohnungleichheit reduzierten. Damit seien sie "eine wichtige Grundlage für ein alternatives, stärker lohngetriebenes Wachstumsmodell", analysiert auch Schulten.

  • Eine Übersicht über die gesetzlichen Mindestlöhne in der EU - 20 von 27 Mitgliedstaaten haben einen - und in anderen Ländern. Zur Grafik

Thorsten Schulten: WSI-Mindestlohnbericht 2011 - Mindestlöhne unter Krisendruck, in: WSI-Mitteilungen 3/2011

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