Unternehmen: Besser mit Mitbestimmung
Ein aktueller Forschungsüberblick zeigt: Bei wichtigen Kennzahlen schneiden Unternehmen oft besser ab, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen.
Vor fünfzig Jahren, am 18. März 1976, verabschiedete der Bundestag mit überwältigender Mehrheit das Mitbestimmungsgesetz. Es trat am 1. Juli desselben Jahres in Kraft. Das Gesetz regelt die paritätische Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in großen Unternehmen. Es sieht vor, dass die Aufsichtsräte bei mehr als 2000 Beschäftigten in Deutschland je zur Hälfte mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner und der Beschäftigten zu besetzen sind. Das Gesetz stellt einen Meilenstein für die Demokratisierung der Arbeitswelt dar. Aber nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen insgesamt hat Mitbestimmung zahlreiche Vorteile, wie eine Analyse von Robert Scholz und Navid Armeli vom I.M.U. zeigt. Dazu zählt insbesondere ein Plus bei Innovationsfähigkeit und Investitionen sowie bei Produktivität und Rentabilität.
Die Forscher haben die wissenschaftliche Literatur zur Unternehmensmitbestimmung ausgewertet. In ihrer Meta-Studie identifizieren sie 384 Publikationen, die sich mit Unternehmensmitbestimmung befassen. „Es sind immerhin fast 400 Titel – ein deutlicher Hinweis auf die zentrale Bedeutung des Themas in der fachwissenschaftlichen Diskussion“, schreiben Scholz und Armeli. Einige der Studien diskutieren die Vor- und Nachteile der Mitbestimmung im Aufsichtsrat allgemein. Andere beschäftigen sich mit ihrem Einfluss auf Aspekte der Unternehmenssteuerung, beispielsweise auf die Vorstandsvergütung oder die Arbeit des Aufsichtsrats, etwa bei der Prüfung des Jahresabschlusses, oder mit ihrer Rolle für die Nachhaltigkeit von Unternehmen. Wieder andere befassen sich mit fachspezifisch gesellschaftsrechtlichen Fragen oder der Rolle von Mitbestimmung für die Demokratie.
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Überwiegend positive und neutrale Wirkungen
Besonders interessant sind 63 quantitative Studien, die eigene Datensätze und statistische Verfahren nutzen, um die Effekte auf bestimmte ökonomische Variablen, wie beispielsweise Profitabilität oder Investitionen, zu berechnen. Immerhin 40 Prozent dieser Studien stammen von Autorinnen und Autoren ausländischer Einrichtungen, vor allem aus den USA.
Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf den Auswirkungen der paritätischen Mitbestimmung, vereinzelt beschäftigen sich Studien ausschließlich mit der Drittelbeteiligung oder der Montanmitbestimmung.
33 Prozent der quantitativen Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Unternehmensmitbestimmung positive Effekte hat. 14 Prozent beobachten sowohl positive als auch negative Effekte und 19 Prozent negative Effekte. Weitere 33 Prozent kommen zum Ergebnis, dass die Mitbestimmung weder positive noch negative Effekte hat. „Nur knapp ein Fünftel der Studien kommt demnach zum Ergebnis, dass die Unternehmensmitbestimmung negative Wirkungen hat, die große Mehrheit aber zeigt positive oder neutrale Effekte“, so Scholz und Armeli.
Mitbestimmung stärkt Innovationen und Investitionen
In welchen Bereichen wirkt sich Mitbestimmung besonders positiv aus? Überall dort, wo es um die Zukunft von Unternehmen geht. In acht Arbeiten wird der Effekt der Unternehmensmitbestimmung auf Innovationen – gemessen anhand der Zahl der Patente – sowie auf Investitionen untersucht. Von diesen stellen sieben positive und eine Studie neutrale Effekte fest. Aber auch bei der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen, gemessen an Produktivität, Rentabilität oder Profitabilität, sieht die Forschung überwiegend positive Effekte. Von den 15 Studien zur Wirtschaftlichkeit messen sieben positive und lediglich eine negative Wirkungen. Der Rest stellt keine oder gemischte Effekte fest.
Bei der Kapitalmarktbewertung hingegen stellen von sechs Studien fünf negative und eine positive Wirkungen fest. Allerdings ist die Marktkapitalisierung auf mehrere Einflussfaktoren zurückzuführen, etwa auf die Branche oder das Gewinnwachstum. Eine andere kürzlich veröffentlichte Studie des I.M.U. hat gezeigt, dass mitbestimmte Unternehmen eine stabilere Dividendenpolitik betreiben als nicht mitbestimmte Unternehmen. Damit wird der Aktionärswert weniger eingeschränkt, als die fünf Studien schlussfolgern, die allein den Effekt auf die Marktkapitalisierung untersuchen.
„Die Effekte der Unternehmensmitbestimmung werden in der Literatur kontrovers diskutiert. Insgesamt überwiegen jedoch positive Befunde“, fassen Scholz und Armeli das Ergebnis ihrer Gesamtschau zusammen. Dabei seien zwei Erkenntnisse besonders relevant: Zum einen zeigten sich positive Auswirkungen auf operative wirtschaftliche Leistungskennzahlen, zum anderen attestierten neuere Studien der Mitbestimmung tendenziell größere Vorteile als ältere Arbeiten, was auch an der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Methoden liegt.
DNA unserer Demokratie, aber zunehmend unter Druck
„Mitbestimmung gehört zur DNA unserer modernen, demokratischen Gesellschaft. Gleichzeitig ist sie ein Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft, wie der Forschungsüberblick zeigt“, sagt Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U. „Standortvorteile muss man pflegen, und das ist bei der Mitbestimmung bitter nötig. 50 Jahre nach seiner Verabschiedung ist das Mitbestimmungsgesetz stark ausgehöhlt“, warnt der Jurist.
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Mitbestimmung hat eine Vielzahl positiver Effekte – nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Betriebe selbst. Das zeigt unser Überblick.
Vor allem die EU-Rechtssetzung hat laut aktuellen I.M.U.-Analysen Gesetzeslücken gerissen und vergrößert. Dazu zählen die Europäische Aktiengesellschaft SE und juristische Hybrid-Konstruktionen. Wenn deutsche Unternehmen ausländische Rechtsformen nutzen, fallen sie aus dem Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 heraus, weil jene Rechtsformen darin bislang nicht erwähnt sind. „In Anbetracht der nachgewiesenen Vorteile der Unternehmensmitbestimmung ist nicht nachvollziehbar, warum zahlreiche Unternehmen durch Mitbestimmungsvermeidung die möglichen positiven wirtschaftlichen Effekte nicht voll ausschöpfen. Gerade in Zeiten wachsender politischer Polarisierung kommt der Mitbestimmung eine besondere Bedeutung als wirtschaftsdemokratische Säule in unserem Land zu“, sagt Hay.
Die EU-Kommission treibt unter dem Begriff „28. Regime“ einen neuen Rechtsrahmen voran, der diese Probleme noch vergrößern könnte, sofern hier keine Schutzregelungen für die Mitbestimmung enthalten sein werden. Ausgerechnet für den 18. März, Jahrestag der Gesetzesverabschiedung von 1976, hat die Kommission einen Gesetzentwurf dazu angekündigt. Hinzu kommt: Selbst klare Verstöße gegen das Mitbestimmungsgesetz können kaum unterbunden werden, weil wirksame Sanktionsmechanismen fehlen. „Im Jubiläumsjahr 2026 muss die Politik endlich ihre jahrelange Untätigkeit überwinden und die Mitbestimmung wirksam sichern und stärken“, sagt Hay. „Argumente aus der Forschung hat sie dafür.“
Robert Scholz, Navid Armeli: Ökonomische Effekte der Unternehmensmitbestimmung – eine Literaturstudie, Mitbestimmungsreport Nr. 88, März 2026
Robert Scholz: Aktionärsinteressen und Beschäftigteninteressen. Dividendenpolitik, Mitbestimmung und stabile Beschäftigung. Mitbestimmungsreport Nr. 86, Januar 2026