Praxistipp: KI unter Kontrolle
Das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung wertet regelmäßig Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus und veröffentlicht Themenmodule zu aktuellen Fragen der Arbeit von Interessenvertretungen. Mit der Reihe „Praxistipp“ stellen wir in jeder Ausgabe eine Auswertung oder Veröffentlichung vor.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Datenschutzbeauftragte vor neue Herausforderungen: Die Software erhebt und verarbeitet auch personenbezogene Daten selbstständig. Daher ist besondere Vorsicht geboten.
Die Mitbestimmung sollte also unbedingt ein Wörtchen mitreden, wenn im Unternehmen auf KI gesetzt wird, so wie bei der Deutschen Telekom. Die Personalabteilung des Bonner Konzerns klagte über lange Bearbeitungszeiten bei Bewerbungen. Das Problem: War ein vielversprechender Bewerber gefunden, hatte er oft schon an anderer Stelle angeheuert, weil ihm das Warten auf die Antwort der Telekom zu lange gedauert hatte. Also führte die Telekom eine KI ein, um eine automatisierte und schnellere Vorauswahl zu treffen – doch nicht ohne die Mitbestimmung.
In einer Betriebsvereinbarung ließ sich der Konzernbetriebsrat Zugang zum neuen System zu Prüfzwecken zusichern. Geregelt ist auch, dass die KI erst gar keine Merkmale erhebt, die zur Diskriminierung von Personengruppen beitragen
können. Und schließlich muss die endgültige Personalentscheidung immer vom Menschen getroffen werden. Die Vereinbarung sei ein gutes Beispiel dafür, wie Mensch und Maschine im Personalwesen gut zusammenarbeiten können,
sagt Florian Haggenmiller, Leiter der Bundesfachgruppe IKT bei Verdi. „Sie ermöglicht den Schutz vor fehlerhaften und möglicherweise diskriminierenden Handlungen durch die KI.“
Auch bei Bosch gibt es eine Vereinbarung zum Umgang mit KI im Personalwesen. Der Technologiekonzern hat Personaldaten von verschiedenen Standorten und aus unterschiedlichen Systemen in einem sogenannten Datensee zusammengezogen. Der Konzernbetriebsrat war von Beginn an in die Planungen eingebunden. Nach gut zwei Jahren stand eine Konzernbetriebsvereinbarung zum Umgang mit der neuen Plattform. Wesentliche Punkte betreffen KI.
Management und Betriebsrat haben sich ebenfalls darauf geeinigt, dass Personalentscheidungen nur von Menschen gefällt werden dürfen. Beide Betriebsparteien betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit beim Thema KI, um Auswirkungen, Chancen und Risiken des KI-Einsatzes für die Beschäftigten bewerten zu können. „Ich halte nichts davon, KI zu dämonisieren. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Wir müssen fragen, welche Entscheidungen durch die KI getroffen werden und welche Wirkung eine Fehlentscheidung der KI hat“, sagt Kerstin Mai, Konzernbetriebsratsvorsitzende bei Bosch.
Die Porträts in voller Länge gibt es hier:
KI-UNTERSTÜTZTE PROZESSE IM PERSONALMANAGEMENT (2025) - Porträt über Talent- und Ressourcenmanagement mit Eightfold bei der Deutschen Telekom AG
HR ANALYTICS ECOSYSTEM (2026) - Porträt über die erfolgreiche Neugründung eines Betriebsrats bei der Viba sweets GmbH
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